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1. Korinther - Kapitel 7

Ehe und Ehelosigkeit

1 Wovon ihr aber mir geschrieben habt, darauf antworte ich: Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre. 2 Aber um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann. 3 Der Mann leiste dem Weib die schuldige Freundschaft, desgleichen das Weib dem Manne. 4 Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. 5 Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muße habt; und kommt wiederum zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit willen. 6 Solches sage ich aber aus Vergunst und nicht aus Gebot.
7 Ich wollte aber lieber, alle Menschen wären, wie ich bin; aber ein jeglicher hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so. (Matthäus 19.22) 8 Ich sage zwar den Ledigen und Witwen: Es ist ihnen gut, wenn sie auch bleiben wie ich.
9 So sie aber sich nicht mögen enthalten, so laß sie freien; es ist besser freien denn Brunst leiden. (1. Timotheus 5.14)

Ehescheidung

10 Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der HERR, daß sich das Weib nicht scheide von dem Manne; (Matthäus 5.32)
11 so sie sich aber scheidet, daß sie ohne Ehe bleibe oder sich mit dem Manne versöhne; und daß der Mann das Weib nicht von sich lasse. 12 Den andern aber sage ich, nicht der HERR: So ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie läßt es sich gefallen, bei ihm zu wohnen, der scheide sich nicht von ihr.
13 Und so ein Weib einen ungläubigen Mann hat, und er läßt es sich gefallen, bei ihr zu wohnen, die scheide sich nicht von ihm. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durchs Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Mann. Sonst wären eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig. (Römer 11.16) 15 So aber der Ungläubige sich scheidet, so laß ihn scheiden. Es ist der Bruder oder die Schwester nicht gefangen in solchen Fällen. Im Frieden aber hat uns Gott berufen. (Römer 14.19) 16 Denn was weißt du, Weib, ob du den Mann wirst selig machen? Oder du, Mann, was weißt du, ob du das Weib wirst selig machen? (1. Petrus 3.1)

Gottes Ruf und der Stand der Berufenen

17 Doch wie einem jeglichen Gott hat ausgeteilt, wie einen jeglichen der HERR berufen hat, also wandle er. Und also schaffe ich's in allen Gemeinden.
18 Ist jemand beschnitten berufen, der halte an der Beschneidung. Ist jemand unbeschnitten berufen, der lasse sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts, und unbeschnitten sein ist nichts, sondern Gottes Gebote halten. (Galater 5.6) (Galater 6.15) 20 Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darin er berufen ist. 21 Bist du als Knecht berufen, sorge dich nicht; doch, kannst du frei werden, so brauche es viel lieber.
22 Denn wer als Knecht berufen ist in dem HERRN, der ist ein Freigelassener des HERRN; desgleichen, wer als Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi. (Epheser 6.6) (Philemon 1.16) 23 Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte. (1. Korinther 6.20) 24 Ein jeglicher, liebe Brüder, worin er berufen ist, darin bleibe er bei Gott.

Von den Unverheirateten

25 Von den Jungfrauen aber habe ich kein Gebot des HERRN; ich sage aber meine Meinung, als der ich Barmherzigkeit erlangt habe vom HERRN, treu zu sein.
26 So meine ich nun, solches sei gut um der gegenwärtigen Not willen, es sei dem Menschen gut, also zu sein. (1. Korinther 10.11) 27 Bist du an ein Weib gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du los vom Weibe, so suche kein Weib. 28 So du aber freist, sündigst du nicht; und so eine Jungfrau freit, sündigt sie nicht. Doch werden solche leibliche Trübsal haben; ich verschonte euch aber gern. 29 Das sage ich aber, liebe Brüder: Die Zeit ist kurz. Weiter ist das die Meinung: Die da Weiber haben, daß sie seien, als hätten sie keine; und die da weinten, als weinten sie nicht; (Lukas 14.26) (Römer 13.11)
30 und die sich freuen, als freuten sie sich nicht; und die da kaufen, als besäßen sie es nicht; 31 und die diese Welt gebrauchen, daß sie dieselbe nicht mißbrauchen. Denn das Wesen dieser Welt vergeht. (1. Johannes 2.15-17) 32 Ich wollte aber, daß ihr ohne Sorge wäret. Wer ledig ist, der sorgt, was dem HERRN angehört, wie er dem HERRN gefalle;
33 wer aber freit, der sorgt, was der Welt angehört, wie er dem Weibe gefalle. Es ist ein Unterschied zwischen einem Weibe und einer Jungfrau: (Lukas 14.20) 34 welche nicht freit, die sorgt, was dem HERRN angehört, daß sie heilig sei am Leib und auch am Geist; die aber freit, die sorgt, was der Welt angehört, wie sie dem Manne gefalle. 35 Solches aber sage ich zu eurem Nutzen; nicht, daß ich euch einen Strick um den Hals werfe, sondern dazu, daß es fein zugehe und ihr stets ungehindert dem HERRN dienen könntet. 36 So aber jemand sich läßt dünken, es wolle sich nicht schicken mit seiner Jungfrau, weil sie eben wohl mannbar ist, und es will nichts anders sein, so tue er, was er will; er sündigt nicht, er lasse sie freien.
37 Wenn einer aber sich fest vornimmt, weil er ungezwungen ist und seinen freien Willen hat, und beschließt solches in seinem Herzen, seine Jungfrau also bleiben zu lassen, der tut wohl. 38 Demnach, welcher verheiratet, der tut wohl; welcher aber nicht verheiratet, der tut besser.

Von den Witwen

39 Ein Weib ist gebunden durch das Gesetz, solange ihr Mann lebt; so aber ihr Mann entschläft, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will, nur, daß es im HERRN geschehe. (Römer 7.2)
40 Seliger ist sie aber, wo sie also bleibt, nach meiner Meinung. Ich halte aber dafür, ich habe auch den Geist Gottes.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)