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1. Korinther - Kapitel 5

Ausschluss der Unzüchtigen aus der Gemeinde

1 Es geht eine gemeine Rede, daß Hurerei unter euch ist, und eine solche Hurerei, davon auch die Heiden nicht zu sagen wissen: daß einer seines Vaters Weib habe. 2 Und ihr seid aufgeblasen und habt nicht vielmehr Leid getragen, auf daß, der das Werk getan hat, von euch getan würde? (1. Korinther 4.6-8) 3 Ich zwar, der ich mit dem Leibe nicht da bin, doch mit dem Geist gegenwärtig, habe schon, als sei ich gegenwärtig, beschlossen über den, der solches getan hat: (Kolosser 2.5) 4 in dem Namen unsers HERRN Jesu Christi, in eurer Versammlung mit meinem Geist und mit der Kraft unsers HERRN Jesu Christi, (Matthäus 16.19) (Matthäus 18.18) (2. Korinther 13.10) 5 ihn zu übergeben dem Satan zum Verderben des Fleisches, auf daß der Geist selig werde am Tage des HERRN Jesu. (1. Timotheus 1.20) 6 Euer Ruhm ist nicht fein. Wisset ihr nicht, daß ein wenig Sauerteig den ganzen Teig versäuert? (Galater 5.9)
7 Darum feget den alten Sauerteig aus, auf daß ihr ein neuer Teig seid, gleichwie ihr ungesäuert seid. Denn wir haben auch ein Osterlamm, das ist Christus, für uns geopfert. (2. Mose 12.3) (2. Mose 13.7) (Jesaja 53.7) (1. Petrus 1.19) 8 Darum lasset uns Ostern halten nicht im alten Sauerteig, auch nicht im Sauerteig der Bosheit und Schalkheit, sondern im Süßteig der Lauterkeit und der Wahrheit. 9 Ich habe euch geschrieben in dem Briefe, daß ihr nichts sollt zu schaffen haben mit den Hurern.
10 Das meine ich gar nicht von den Hurern in dieser Welt oder von den Geizigen oder von den Räubern oder von den Abgöttischen; sonst müßtet ihr die Welt räumen. 11 Nun aber habe ich euch geschrieben, ihr sollt nichts mit ihnen zu schaffen haben, so jemand sich läßt einen Bruder nennen, und ist ein Hurer oder ein Geiziger oder ein Abgöttischer oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber; mit dem sollt ihr auch nicht essen. (2. Thessalonicher 3.6) 12 Denn was gehen mich die draußen an, daß ich sie sollte richten? Richtet ihr nicht, die drinnen sind? 13 Gott aber wird, die draußen sind, richten. Tut von euch selbst hinaus, wer da böse ist. (5. Mose 13.6) (Matthäus 18.17)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.