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1. Korinther - Kapitel 10

Das warnende Beispiel Israels

1 Ich will euch aber, liebe Brüder, nicht verhalten, daß unsre Väter sind alle unter der Wolke gewesen und sind alle durchs Meer gegangen (2. Mose 13.21) (2. Mose 14.22) 2 und sind alle auf Mose getauft mit der Wolke und dem Meer (2. Mose 16.4) (2. Mose 16.35) (5. Mose 8.3) 3 und haben alle einerlei geistliche Speise gegessen 4 und haben alle einerlei geistlichen Trank getrunken; sie tranken aber vom geistlichen Fels, der mitfolgte, welcher war Christus. (2. Mose 17.6) 5 Aber an ihrer vielen hatte Gott kein Wohlgefallen; denn sie wurden niedergeschlagen in der Wüste. (4. Mose 14.22) 6 Das ist aber uns zum Vorbilde geschehen, daß wir nicht uns gelüsten lassen des Bösen, gleichwie jene gelüstet hat. (4. Mose 11.4)
7 Werdet auch nicht Abgöttische, gleichwie jener etliche wurden, wie geschrieben steht: "Das Volk setzte sich nieder, zu essen und zu trinken, und stand auf, zu spielen." 8 Auch lasset uns nicht Hurerei treiben, wie etliche unter jenen Hurerei trieben, und fielen auf einen Tag dreiundzwanzigtausend. (4. Mose 25.1) (4. Mose 25.9) 9 Lasset uns aber auch Christum nicht versuchen, wie etliche von jenen ihn versuchten und wurden von Schlangen umgebracht. (4. Mose 21.4-6) 10 Murrt auch nicht, gleichwie jener etliche murrten und wurden umgebracht durch den Verderber. (4. Mose 14.2) (4. Mose 14.35-36) (Hebräer 3.11) (Hebräer 3.17) 11 Solches alles widerfuhr jenen zum Vorbilde; es ist aber geschrieben uns zur Warnung, auf welche das Ende der Welt gekommen ist. (1. Petrus 4.7) 12 Darum, wer sich läßt dünken, er stehe, mag wohl zusehen, daß er nicht falle.
13 Es hat euch noch keine denn menschliche Versuchung betreten; aber Gott ist getreu, der euch nicht läßt versuchen über euer Vermögen, sondern macht, daß die Versuchung so ein Ende gewinne, daß ihr's könnet ertragen. (2. Petrus 2.9)

Die Unvereinbarkeit von Abendmahl und Götzendienst

14 Darum, meine Liebsten, fliehet von dem Götzendienst! (1. Johannes 5.21)
15 Als mit den Klugen rede ich; richtet ihr, was ich sage. 16 Der gesegnete Kelch, welchen wir segnen, ist der nicht die Gemeinschaft des Blutes Christi? Das Brot, das wir brechen, ist das nicht die Gemeinschaft des Leibes Christi? (Matthäus 26.27) (Apostelgeschichte 2.42) (1. Korinther 11.23-26) 17 Denn ein Brot ist's, so sind wir viele ein Leib, dieweil wir alle eines Brotes teilhaftig sind. (Römer 12.5) (1. Korinther 12.27) 18 Sehet an das Israel nach dem Fleisch! Welche die Opfer essen, sind die nicht in der Gemeinschaft des Altars? (3. Mose 7.6)
19 Was soll ich denn nun sagen? Soll ich sagen, daß der Götze etwas sei oder daß das Götzenopfer etwas sei? (1. Korinther 8.4) 20 Aber ich sage: Was die Heiden opfern, das opfern sie den Teufeln, und nicht Gott. Nun will ich nicht, daß ihr in der Teufel Gemeinschaft sein sollt. 21 Ihr könnt nicht zugleich trinken des HERRN Kelch und der Teufel Kelch; ihr könnt nicht zugleich teilhaftig sein des Tisches des HERRN und des Tisches der Teufel. (Matthäus 6.24) (2. Korinther 6.15-16) 22 Oder wollen wir dem HERRN trotzen? Sind wir stärker denn er?

Rücksicht auf das Gewissen

23 Ich habe zwar alles Macht; aber es frommt nicht alles. Ich habe es alles Macht; aber es bessert nicht alles. (1. Korinther 6.12)
24 Niemand suche das Seine, sondern ein jeglicher, was des andern ist. (Römer 15.2) (Philipper 2.4) 25 Alles, was feil ist auf dem Fleischmarkt, das esset, und forschet nicht, auf daß ihr das Gewissen verschonet. (Römer 14.2) (Römer 14.22) 26 Denn "die Erde ist des HERRN und was darinnen ist." 27 So aber jemand von den Ungläubigen euch ladet und ihr wollt hingehen, so esset alles, was euch vorgetragen wird, und forschet nicht, auf daß ihr das Gewissen verschonet. 28 Wo aber jemand würde zu euch sagen: "Das ist Götzenopfer", so esset nicht, um des willen, der es anzeigte, auf daß ihr das Gewissen verschonet. (1. Korinther 8.7) 29 Ich sage aber vom Gewissen, nicht deiner selbst, sondern des andern. Denn warum sollte ich meine Freiheit lassen richten von eines andern Gewissen? 30 So ich's mit Danksagung genieße, was sollte ich denn verlästert werden über dem, dafür ich danke? (1. Timotheus 4.4) 31 Ihr esset nun oder trinket oder was ihr tut, so tut es alles zu Gottes Ehre. (Kolosser 3.17)
32 Gebet kein Ärgernis weder den Juden noch den Griechen noch der Gemeinde Gottes; (Römer 14.13) 33 gleichwie ich auch jedermann in allerlei mich gefällig mache und suche nicht, was mir, sondern was vielen frommt, daß sie selig werden. (1. Korinther 9.20-22)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)