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1. Könige - Kapitel 7

Der Bau der königlichen Paläste

1 Aber an seinem Hause baute Salomo dreizehn Jahre, daß er's ganz ausbaute. (1. Könige 9.10) 2 Nämlich er baute das Haus vom Wald Libanon, hundert Ellen lang, fünfzig Ellen weit und dreißig Ellen hoch. Auf vier Reihen von zedernen Säulen legte er den Boden von zedernen Balken, (Jesaja 22.8) 3 und deckte mit Zedern die Gemächer auf den Säulen, und der Gemächer waren fünfundvierzig, je fünfzehn in einer Reihe. 4 Und Gebälk lag in drei Reihen, und waren Fenster einander gegenüber dreimal. 5 Und alle Türen waren in ihren Pfosten viereckig, und die Fenster waren einander gegenüber dreimal. 6 Er baute auch eine Halle von Säulen, fünfzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, und noch eine Halle vor diese mit Säulen und einem Aufgang davor,
7 Und baute eine Halle zum Richtstuhl, darin man Gericht hielt, und täfelte sie vom Boden bis zur Decke mit Zedern. 8 Dazu sein Haus, darin er wohnte, im Hinterhof, hinten an der Halle, gemacht wie die andern. Und machte auch ein Haus wie die Halle der Tochter Pharaos, die Salomo zum Weibe genommen hatte. (1. Könige 3.1) 9 Solches alles waren köstliche Steine, nach dem Winkeleisen gehauen, mit Sägen geschnitten auf allen Seiten, vom Grund an bis an das Dach und von außen bis zum großen Hof.
10 Die Grundfeste aber waren auch köstliche und große Steine, zehn und acht Ellen groß, 11 und darauf köstliche Steine, nach dem Winkeleisen gehauen, und Zedern. 12 Aber der große Hof umher hatte drei Reihen behauene Steine und eine Reihe von zedernen Balken wie auch der innere Hof am Hause des HERRN und die Halle am Hause.

Die beiden Säulen vor dem Tempel und die heiligen Geräte

13 Und der König Salomo sandte hin und ließ holen Hiram von Tyrus, (2. Chronik 2.12-13)
14 einer Witwe Sohn aus dem Stamm Naphthali, und sein Vater war ein Mann von Tyrus gewesen; der war ein Meister im Erz, voll Weisheit, Verstand und Kunst, zu arbeiten allerlei Erzwerk. Da er zum König Salomo kam, machte er alle seine Werke. (1. Mose 4.22) (2. Mose 31.3-4) 15 Und machte zwei eherne Säulen, eine jegliche achtzehn Ellen hoch, und ein Faden von zwölf Ellen war das Maß um jegliche Säule her. (2. Könige 25.17) (2. Chronik 3.15-17)
16 Und machte zwei Knäufe, von Erz gegossen, oben auf die Säulen zu setzen und ein jeglicher Knauf war fünf Ellen hoch. 17 Und es war an jeglichem Knauf oben auf den Säulen Gitterwerk, sieben geflochtenen Reife wie Ketten. 18 Und machte an jeglichem Knauf zwei Reihen Granatäpfel umher an dem Gitterwerk, womit der Knauf bedeckt ward. 19 Und die Knäufe waren wie die Lilien, vor der Halle, vier Ellen groß. 20 Und der Granatäpfel in den Reihen umher waren zweihundert, oben und unten an dem Gitterwerk, das um den Bauch des Knaufs her ging, an jeglichem Knauf auf beiden Säulen. 21 Und er richtete die Säulen auf vor der Halle des Tempels. Und die er zur rechten Hand setzte, hieß er Jachin, und die er zur linken Hand setzte, hieß er Boas. 22 Und es stand also oben auf den Säulen wie Lilien. Also ward vollendet das Werk der Säulen. 23 Und er machte ein Meer, gegossen von einem Rand zum andern zehn Ellen weit, rundumher, und fünf Ellen hoch, und eine Schnur dreißig Ellen lang war das Maß ringsum. (2. Chronik 4.2-5)
24 Und um das Meer gingen Knoten an seinem Rande rings ums Meer her, je zehn auf eine Elle; der Knoten aber waren zwei Reihen gegossen. 25 Und es stand auf zwölf Rindern, deren drei gegen Mitternacht gewandt waren, drei gegen Abend, drei gegen Mittag und drei gegen Morgen, und das Meer obendrauf, daß alle ihre Hinterteile inwendig waren. 26 Seine Dicke aber ward eine Hand breit, und sein Rand war wie eines Bechers Rand, wie eine aufgegangene Lilie, und gingen darein zweitausend Bath. 27 Er machte auch zehn eherne Gestühle, ein jegliches vier Ellen lang und breit und drei Ellen hoch. (2. Chronik 4.6) (2. Chronik 4.10)
28 Es war aber das Gestühl also gemacht, daß es Seiten hatte zwischen den Leisten. 29 Und an den Seiten zwischen den Leisten waren Löwen, Ochsen und Cherubim. Und die Seiten, daran die Löwen und Ochsen waren, hatten Leisten oben und unten, dazu herabhängende Kränze. 30 Und ein jegliches Gestühl hatte vier eherne Räder mit ehernem Gestell. Und auf vier Ecken waren Achseln gegossen, eine jegliche der andern gegenüber, unten an den Kessel gelehnt. 31 Aber der Hals mitten auf dem Gestühl war eine Elle hoch und rund, anderthalb Ellen weit, und waren Buckeln an dem Hals, in Feldern, die viereckig waren und nicht rund. 32 Die vier Räder aber standen unten an den Seiten, und die Achsen der Räder waren am Gestühl. Ein jegliches Rad war anderthalb Ellen hoch. 33 Und es waren Räder wie Wagenräder. Und ihre Achsen, Naben, Speichen und Felgen waren alle gegossen. 34 Und die vier Achseln auf den vier Ecken eines jeglichen Gestühls waren auch am Gestühl. 35 Und am Hals oben auf dem Gestühl, eine halbe Elle hoch, rundumher, waren Leisten und Seiten am Gestühl. 36 Und er ließ auf die Fläche der Seiten und Leisten graben Cherubim, Löwen und Palmenbäume, nach dem auf jeglichem Raum war, und Kränze ringsumher daran. 37 Auf diese Weise machte er zehn Gestühle, gegossen; einerlei Maß und Gestalt war an allen. 38 Und er machte zehn eherne Kessel, daß vierzig Bath in einen Kessel ging, und jeder war vier Ellen groß; und auf jeglichem Gestühl war ein Kessel.
39 Und setzte fünf Gestühle an die rechte Ecke des Hauses und die andern fünf an die linke Ecke; aber das Meer setzte er zur Rechten vornan gegen Mittag. 40 Und Hiram machte auch Töpfe, Schaufeln, Becken und vollendete also alle Werke, die der König Salomo am Hause des HERRN machen ließ: (2. Chronik 4.11)
41 die zwei Säulen und die kugeligen Knäufe oben auf den zwei Säulen; die zwei Gitterwerke, zu bedecken die zwei kugeligen Knäufe auf den Säulen; 42 und die vierhundert Granatäpfel an den zwei Gitterwerken, je zwei Reihen Granatäpfel an einem Gitterwerk, zu bedecken die zwei kugeligen Knäufe auf den Säulen; 43 dazu die zehn Gestühle und zehn Kessel obendrauf; 44 und das Meer und zwölf Rinder unter dem Meer; 45 und die Töpfe, Schaufeln und Becken. Und alle diese Gefäße, die Hiram dem König Salomo machte zum Hause des HERRN, waren von geglättetem Erz. 46 In der Gegend am Jordan ließ sie der König gießen in dicker Erde, zwischen Sukkoth und Zarthan. 47 Und Salomo ließ alle Gefäße ungewogen vor der sehr großen Menge des Erzes. 48 Auch machte Salomo alles Gerät, das zum Hause des HERRN gehörte: einen goldenen Altar, einen goldenen Tisch, darauf die Schaubrote liegen; (2. Chronik 4.19)
49 fünf Leuchter zur rechten Hand und fünf Leuchter zur Linken vor dem Chor, von lauterem Gold, mit goldenen Blumen, Lampen und Schneuzen; 50 dazu Schalen, Messer, Becken, Löffel und Pfannen von lauterem Gold. Auch waren die Angeln an der Tür am Hause inwendig, im Allerheiligsten, und an der Tür des Hauses des Tempels golden. 51 Also ward vollendet alles Werk, das der König Salomo machte am Hause des HERRN. Und Salomo brachte hinein, was sein Vater David geheiligt hatte von Silber und Gold und Gefäßen, und legte es in den Schatz des Hauses des HERRN.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.