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1. Könige - Kapitel 4

Salomos Beamte und Amtleute

1 Also war Salomo König über ganz Israel. 2 Und dies waren seine Fürsten: Asarja, der Sohn Zadoks, des Priesters, (1. Könige 2.35) 3 Elihoreph und Ahija, die Söhne Sisas, waren Schreiber. Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Kanzler. 4 Benaja, der Sohn Jojadas, war Feldhauptmann. Zadok und Abjathar waren Priester. (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 Asarja, der Sohn Nathans, war über die Amtleute. Sabud, der Sohn Nathans, war Priester, des Königs Freund. 6 Ahisar war Hofmeister. Adoniram, der Sohn Abdas, war Rentmeister. (1. Könige 5.28) 7 Und Salomo hatte zwölf Amtleute über ganz Israel, die den König und sein Haus versorgten. Ein jeder hatte des Jahres eine Monat lang zu versorgen;
8 und hießen also: Der Sohn Hurs auf dem Gebirge Ephraim; 9 der Sohn Dekers zu Makaz und zu Saalbim und zu Beth-Semes und zu Elon und Beth-Hanan; 10 der Sohn Heseds zu Arubboth, und hatte dazu Socho und das ganze Land Hepher; 11 der Sohn Abinadabs über die ganze Herrschaft zu Dor, und hatte Taphath, Salomos Tochter zum Weibe; (1. Samuel 16.8) 12 Baana, der Sohn Ahiluds, zu Thaanach und zu Megiddo und über ganz Beth-Sean, welches liegt neben Zarthan unter Jesreel, von Beth-Sean bis an Abel-Mehola, bis jenseit Jokmeams; 13 der Sohn Gebers zu Ramoth in Gilead, und hatte die Flecken Jairs, des Sohnes Manasses, in Gilead und hatte die Gegend Argob, die in Basan liegt, sechzig große Städte, vermauert und mit ehernen Riegeln; (4. Mose 32.41) 14 Ahinadab, der Sohn Iddos, zu Mahanaim; 15 Ahimaaz in Naphthali, und der nahm auch Salomos Tochter Basmath zum Weibe; 16 Baana, der Sohn Husais, in Asser und zu Aloth; 17 Josaphat, der Sohn Paruahs, in Isaschar; 18 Simei, der Sohn Elas, in Benjamin; 19 Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter und Ogs, des Königs von Basan (ein Amtmann war in demselben Lande). 20 Juda aber und Israel, deren war viel wie der Sand am Meer, und sie aßen und tranken und waren fröhlich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8)

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3. Mose - Kapitel 17

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 4 und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 7 Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 9 und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; (3. Mose 3.17) 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.