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1. Könige - Kapitel 21

Nabots Weinberg

1 Nach diesen Geschichten begab sich's, daß Naboth, ein Jesreeliter, einen Weinberg hatte zu Jesreel, bei dem Palast Ahabs, des Königs zu Samaria. 2 Und Ahab redete mit Naboth und sprach: Gib mir deinen Weinberg; ich will mir einen Kohlgarten daraus machen, weil er so nahe an meinem Hause liegt. Ich will dir einen bessern Weinberg dafür geben, oder, so dir's gefällt, will ich dir Silber dafür geben, soviel er gilt. 3 Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse der HERR fern von mir sein, daß ich dir meiner Väter Erbe sollte geben! 4 Da kam Ahab heim voll Unmuts und zornig um des Wortes willen, das Naboth, der Jesreeliter, zu ihm hatte gesagt und gesprochen: Ich will dir meiner Väter Erbe nicht geben. Und er legte sich auf sein Bett und wandte sein Antlitz und aß kein Brot.
5 Da kam zu ihm hinein Isebel, sein Weib, und redete mit ihm: Was ist's, daß du nicht Brot ißt? 6 Er sprach zu ihr: Ich habe mit Naboth, dem Jesreeliten, geredet und gesagt: Gib mir deinen Weinberg um Geld, oder, so du Lust dazu hast, will ich dir einen andern dafür geben. Er aber sprach: Ich will dir meinen Weinberg nicht geben. 7 Da sprach Isebel, sein Weib, zu ihm: Was wäre für ein Königreich in Israel, wenn du nicht tätig wärst! Stehe auf und iß Brot und sei guten Muts! Ich will dir den Weinberg Naboths, des Jesreeliten, verschaffen. 8 Und sie schrieb Briefe unter Ahabs Namen und versiegelte sie mit seinem Siegel und sandte sie zu den Ältesten und Obersten in seiner Stadt, die um Naboth wohnten.
9 Und sie schrieb also in diesen Briefen: Laßt ein Fasten ausschreien und setzt Naboth obenan im Volk 10 und stellt zwei lose Buben vor ihn, die da Zeugen und sprechen: Du hast Gott und den König gelästert! und führt ihn hinaus und steinigt ihn, daß er sterbe. (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Und die Ältesten und Obersten seiner Stadt, die in seiner Stadt wohnten, taten, wie ihnen Isebel entboten hatte, wie sie in den Briefen geschrieben hatte, die sie zu ihnen sandte,
12 und ließen ein Fasten ausschreien und ließen Naboth obenan unter dem Volk sitzen. 13 Da kamen die zwei losen Buben und stellten sich vor ihn und zeugten wider Naboth vor dem Volk und sprachen: Naboth hat Gott und den König gelästert. Da führten sie ihn vor die Stadt hinaus und steinigten ihn, daß er starb. 14 Und sie entboten Isebel und ließen ihr sagen: Naboth ist gesteinigt und tot. 15 Da aber Isebel hörte, daß Naboth gesteinigt und tot war, sprach sie zu Ahab: Stehe auf und nimm ein den Weinberg Naboths, des Jesreeliten, welchen er sich weigerte dir um Geld zu geben; denn Naboth lebt nimmer, sondern ist tot.
16 Da Ahab hörte, daß Naboth tot war, stand er auf, daß er hinabginge zum Weinberge Naboths, des Jesreeliten, und ihn einnähme.

Strafdrohung durch Elia

17 Aber das Wort des HERRN kam zu Elia, dem Thisbiter, und sprach:
18 Mache dich auf und gehe hinab, Ahab, dem König Israels, entgegen, der zu Samaria ist, siehe, er ist im Weinberge Naboths, dahin er ist hinabgegangen, daß er ihn einnehme, 19 und rede mit ihm und sprich: So spricht der HERR: Du hast totgeschlagen, dazu auch in Besitz genommen. Und sollst mit ihm reden und Sagen: So spricht der HERR: An der Stätte, da Hunde das Blut Naboths geleckt haben, sollen auch Hunde dein Blut lecken. (1. Könige 22.38) 20 Und Ahab sprach zu Elia: Hast du mich gefunden, mein Feind? Er aber sprach: Ja, ich habe dich gefunden, darum daß du dich verkauft hast, nur Übles zu tun vor dem HERRN.
21 Siehe, ich will Unglück über dich bringen und deine Nachkommen wegnehmen und will von Ahab ausrotten, was männlich ist, den der verschlossen und übriggelassen ist in Israel, (2. Könige 9.7-8) 22 und will dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Ahias, um des Reizens willen, durch das du mich erzürnt und Israel sündigen gemacht hast. (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und über Isebel redete der HERR auch und sprach: Die Hunde sollen Isebel fressen an der Mauer Jesreels. (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahab stirbt in der Stadt, den sollen die Hunde fressen; und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel unter dem Himmel fressen. (1. Könige 14.11) 25 (Also war niemand, der sich so gar verkauft hätte, übel zu tun vor dem HERRN, wie Ahab; denn sein Weib Isebel überredete ihn also.
26 Und er machte sich zum großen Greuel, daß er den Götzen nachwandelte allerdinge, wie die Amoriter getan hatten, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte.) 27 Da aber Ahab solche Worte hörte, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack an seinen Leib und fastete und schlief im Sack und ging jämmerlich einher.
28 Und das Wort des HERRN kam zu Elia, dem Thisbiter, und sprach: 29 Hast du nicht gesehen, wie sich Ahab vor mir bückt? Weil er sich nun vor mir bückt, will ich das Unglück nicht einführen bei seinem Leben; aber bei seines Sohnes Leben will ich das Unglück über sein Haus führen. (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."