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1. Könige - Kapitel 16

1 Es kam aber das Wort des HERRN zu Jehu, dem Sohn Hananis, wider Baesa und sprach: (1. Könige 16.7) 2 Darum daß ich dich aus dem Staub erhoben habe und zum Fürsten gemacht habe über mein Volk Israel und du wandelst in dem Wege Jerobeams und machst mein Volk Israel sündigen, daß du mich erzürnst durch ihre Sünden, (1. Könige 14.7) 3 siehe, so will ich die Nachkommen Baesas und die Nachkommen seines Hauses wegnehmen und will dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats. (1. Könige 15.29) 4 Wer von Baesa stirbt in der Stadt, den sollen die Hunde fressen; und wer von ihm stirbt auf dem Felde, den sollen die Vögel des Himmels fressen. (1. Könige 14.11) 5 Was aber mehr von Baesa zu sagen ist und was er getan hat, und seine Macht, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
6 Und Baesa entschlief mit seinen Vätern und ward begraben zu Thirza. Und sein Sohn Ela ward König an seiner Statt. 7 Auch kam das Wort des HERRN durch den Propheten Jehu, den Sohn Hananis, über Baesa und über sein Haus und wider alles Übel, das er tat vor dem HERRN, ihn zu erzürnen durch die Werke seiner Hände, daß es würde wie das Haus Jerobeam, und darum daß er dieses geschlagen hatte. (1. Könige 16.1)

Reich Israel: Ela, Simri und Omri

8 Im sechundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Ela, der Sohn Baesas, König über Israel zu Thirza zwei Jahre. (1. Könige 16.6) 9 Aber sein Knecht Simri, der Oberste über die Hälfte der Wagen, machte einen Bund wider ihn. Er war aber zu Thirza, trank und war trunken im Hause Arzas, des Vogts zu Thirza. (1. Könige 15.27) 10 Und Simri kam hinein und schlug ihn tot im siebenundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, und ward König an seiner Statt. (2. Könige 9.31) (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.25) (2. Könige 15.30) 11 Und da er König war und auf seinem Stuhl saß, schlug er das ganze Haus Baesas, und ließ nichts übrig, was männlich war, dazu seine Erben und seine Freunde. 12 Also vertilgte Simri das ganze Haus Baesa nach dem Wort des HERRN, das er über Baesa geredet hatte durch den Propheten Jehu, (1. Könige 16.1-4) 13 um aller Sünden willen Baesas und seines Sohnes Ela, die sie taten und durch die sie Israel sündigen machten, den HERRN, den Gott Israels, zu erzürnen durch ihr Abgötterei. 14 Was aber mehr von Ela zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
15 Im siebenundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Simri König sieben Tage zu Thirza. Und das Volk lag vor Gibbethon der Philister. (1. Könige 15.27)
16 Da aber das Volk im Lager hörte sagen, daß Simri einen Bund gemacht und auch den König erschlagen hätte, da machte das ganze Israel desselben Tages Omri, den Feldhauptmann, zum König über Israel im Lager. (1. Könige 16.9-10) 17 Und Omri zog herauf und das ganze Israel mit ihm von Gibbethon und belagerten Thirza. 18 Da aber Simri sah, daß die Stadt würde gewonnen werden, ging er in den Palast im Hause des Königs und verbrannte sich mit dem Hause des Königs und starb 19 um seiner Sünden willen, die er getan hatte, daß er tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte in dem Wege Jerobeams und seiner Sünde, die er tat, daß er Israel sündigen machte. 20 Was aber mehr von Simri zu sagen ist und wie er seinen Bund machte, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
21 Dazumal teilte sich das Volk Israel in zwei Teile. Eine Hälfte hing an Thibni, dem Sohn Ginaths, daß sie ihn zum König machten; die andere Hälfte aber hing an Omri.
22 Aber das Volk, das an Omri hing, ward stärker denn das Volk, das an Thibni hing, dem Sohn Ginaths. Und Thibni starb; da ward Omri König. 23 Im einunddreißigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Omri König über Israel zwölf Jahre, und regierte zu Thirza sechs Jahre.
24 Er kaufte den Berg Samaria von Semer um zwei Zentner Silber und baute auf den Berg und hieß die Stadt, die er baute, nach dem Namen Semers, des Berges Herr, Samaria. 25 Und Omri tat, was dem HERRN übel gefiel und war ärger denn alle, die vor ihm gewesen waren, (Micha 6.16) 26 und wandelte in allen Wegen Jerobeams, des Sohnes Nebats, und in seinen Sünden, durch die er Israel sündigen machte, daß sie den HERRN, den Gott Israels, erzürnten in ihrer Abgötterei. (1. Könige 12.30) 27 Was aber mehr von Omri zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Macht, die er geübt hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
28 Und Omri entschlief mit seinen Vätern und ward begraben zu Samaria. Und Ahab, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Reich Israel: Ahab

29 Im achunddreißigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Ahab, der Sohn Omris, König über Israel, und regierte über Israel zu Samaria zweiundzwanzig Jahre
30 und tat was dem HERRN übel, gefiel, über alle, die vor ihm gewesen waren. 31 Und es war ihm ein Geringes, daß er wandelte in der Sünde Jerobeams, des Sohnes Nebats, und nahm dazu Isebel, die Tochter Ethbaals, des Königs zu Sidon, zum Weibe und ging hin und diente Baal und betete ihn an (1. Könige 16.26) 32 und richtete Baal einen Altar auf im Hause Baals, das er baute zu Samaria, (2. Könige 3.2) (2. Könige 10.27-28) 33 und machte ein Ascherabild; daß Ahab mehr tat, den HERRN, den Gott Israels, zu erzürnen, denn alle Könige Israels, die vor ihm gewesen waren. 34 Zur selben Zeit baute Hiel von Beth-El Jericho. Es kostete ihn seinen ersten Sohn Abiram, da er den Grund legte, und den jüngsten Sohn Segub, da er die Türen setzte, nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch Josua, den Sohn Nuns. (Josua 6.26)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.