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1. Könige - Kapitel 16

1 Es kam aber das Wort des HERRN zu Jehu, dem Sohn Hananis, wider Baesa und sprach: (1. Könige 16.7) 2 Darum daß ich dich aus dem Staub erhoben habe und zum Fürsten gemacht habe über mein Volk Israel und du wandelst in dem Wege Jerobeams und machst mein Volk Israel sündigen, daß du mich erzürnst durch ihre Sünden, (1. Könige 14.7) 3 siehe, so will ich die Nachkommen Baesas und die Nachkommen seines Hauses wegnehmen und will dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats. (1. Könige 15.29) 4 Wer von Baesa stirbt in der Stadt, den sollen die Hunde fressen; und wer von ihm stirbt auf dem Felde, den sollen die Vögel des Himmels fressen. (1. Könige 14.11) 5 Was aber mehr von Baesa zu sagen ist und was er getan hat, und seine Macht, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
6 Und Baesa entschlief mit seinen Vätern und ward begraben zu Thirza. Und sein Sohn Ela ward König an seiner Statt. 7 Auch kam das Wort des HERRN durch den Propheten Jehu, den Sohn Hananis, über Baesa und über sein Haus und wider alles Übel, das er tat vor dem HERRN, ihn zu erzürnen durch die Werke seiner Hände, daß es würde wie das Haus Jerobeam, und darum daß er dieses geschlagen hatte. (1. Könige 16.1)

Reich Israel: Ela, Simri und Omri

8 Im sechundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Ela, der Sohn Baesas, König über Israel zu Thirza zwei Jahre. (1. Könige 16.6) 9 Aber sein Knecht Simri, der Oberste über die Hälfte der Wagen, machte einen Bund wider ihn. Er war aber zu Thirza, trank und war trunken im Hause Arzas, des Vogts zu Thirza. (1. Könige 15.27) 10 Und Simri kam hinein und schlug ihn tot im siebenundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, und ward König an seiner Statt. (2. Könige 9.31) (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.25) (2. Könige 15.30) 11 Und da er König war und auf seinem Stuhl saß, schlug er das ganze Haus Baesas, und ließ nichts übrig, was männlich war, dazu seine Erben und seine Freunde. 12 Also vertilgte Simri das ganze Haus Baesa nach dem Wort des HERRN, das er über Baesa geredet hatte durch den Propheten Jehu, (1. Könige 16.1-4) 13 um aller Sünden willen Baesas und seines Sohnes Ela, die sie taten und durch die sie Israel sündigen machten, den HERRN, den Gott Israels, zu erzürnen durch ihr Abgötterei. 14 Was aber mehr von Ela zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
15 Im siebenundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Simri König sieben Tage zu Thirza. Und das Volk lag vor Gibbethon der Philister. (1. Könige 15.27)
16 Da aber das Volk im Lager hörte sagen, daß Simri einen Bund gemacht und auch den König erschlagen hätte, da machte das ganze Israel desselben Tages Omri, den Feldhauptmann, zum König über Israel im Lager. (1. Könige 16.9-10) 17 Und Omri zog herauf und das ganze Israel mit ihm von Gibbethon und belagerten Thirza. 18 Da aber Simri sah, daß die Stadt würde gewonnen werden, ging er in den Palast im Hause des Königs und verbrannte sich mit dem Hause des Königs und starb 19 um seiner Sünden willen, die er getan hatte, daß er tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte in dem Wege Jerobeams und seiner Sünde, die er tat, daß er Israel sündigen machte. 20 Was aber mehr von Simri zu sagen ist und wie er seinen Bund machte, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
21 Dazumal teilte sich das Volk Israel in zwei Teile. Eine Hälfte hing an Thibni, dem Sohn Ginaths, daß sie ihn zum König machten; die andere Hälfte aber hing an Omri.
22 Aber das Volk, das an Omri hing, ward stärker denn das Volk, das an Thibni hing, dem Sohn Ginaths. Und Thibni starb; da ward Omri König. 23 Im einunddreißigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Omri König über Israel zwölf Jahre, und regierte zu Thirza sechs Jahre.
24 Er kaufte den Berg Samaria von Semer um zwei Zentner Silber und baute auf den Berg und hieß die Stadt, die er baute, nach dem Namen Semers, des Berges Herr, Samaria. 25 Und Omri tat, was dem HERRN übel gefiel und war ärger denn alle, die vor ihm gewesen waren, (Micha 6.16) 26 und wandelte in allen Wegen Jerobeams, des Sohnes Nebats, und in seinen Sünden, durch die er Israel sündigen machte, daß sie den HERRN, den Gott Israels, erzürnten in ihrer Abgötterei. (1. Könige 12.30) 27 Was aber mehr von Omri zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Macht, die er geübt hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
28 Und Omri entschlief mit seinen Vätern und ward begraben zu Samaria. Und Ahab, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Reich Israel: Ahab

29 Im achunddreißigsten Jahr Asas, des Königs Juda's, ward Ahab, der Sohn Omris, König über Israel, und regierte über Israel zu Samaria zweiundzwanzig Jahre
30 und tat was dem HERRN übel, gefiel, über alle, die vor ihm gewesen waren. 31 Und es war ihm ein Geringes, daß er wandelte in der Sünde Jerobeams, des Sohnes Nebats, und nahm dazu Isebel, die Tochter Ethbaals, des Königs zu Sidon, zum Weibe und ging hin und diente Baal und betete ihn an (1. Könige 16.26) 32 und richtete Baal einen Altar auf im Hause Baals, das er baute zu Samaria, (2. Könige 3.2) (2. Könige 10.27-28) 33 und machte ein Ascherabild; daß Ahab mehr tat, den HERRN, den Gott Israels, zu erzürnen, denn alle Könige Israels, die vor ihm gewesen waren. 34 Zur selben Zeit baute Hiel von Beth-El Jericho. Es kostete ihn seinen ersten Sohn Abiram, da er den Grund legte, und den jüngsten Sohn Segub, da er die Türen setzte, nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch Josua, den Sohn Nuns. (Josua 6.26)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)