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1. Könige - Kapitel 14

Jerobeams Tod

1 Zu der Zeit war Abia, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Und Jerobeam sprach zu seinem Weibe: Mache dich auf und verstelle dich, daß niemand merke, daß du Jerobeams Weib bist, und gehe hin gen Silo; siehe, daselbst ist der Prophet Ahia, der mit mir geredet hat, daß ich sollte König sein über dies Volk. (1. Könige 11.31) 3 Und nimm mit dir zehn Brote und Kuchen und einen Krug mit Honig und komm zu ihm, daß er dir sage, wie es dem Knaben gehen wird. 4 Und das Weib Jerobeams tat also und machte sich auf und ging hin gen Silo und kam in das Haus Ahias. Ahia aber konnte nicht sehen, denn seine Augen waren starr vor Alter.
5 Aber der HERR sprach zu Ahia: Siehe, das Weib Jerobeams kommt, daß sie von dir eine Sache frage um ihren Sohn; denn er ist krank. So rede nun mit ihr so und so. Da sie nun hineinkam, stellte sie sich fremd. 6 Als aber Ahia hörte das Rauschen ihrer Füße zur Tür hineingehen, sprach er: Komm herein, du Weib Jerobeams! Warum stellst du dich so fremd? Ich bin zu dir gesandt als ein harter Bote.
7 Gehe hin und sage Jerobeam: So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe dich erhoben aus dem Volk und zum Fürsten über mein Volk Israel gesetzt (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 und habe das Königreich von Davids Haus gerissen und dir gegeben. Du aber bist nicht gewesen wie mein Knecht David, der meine Gebote hielt und wandelte mir nach von ganzem Herzen, daß er tat, was mir wohl gefiel, 9 und hast übel getan über alle, die vor dir gewesen sind, bist hingegangen und hast dir andere Götter gemacht und gegossene Bilder, daß du mich zum Zorn reizest, und hast mich hinter deinen Rücken geworfen. 10 Darum siehe, ich will Unglück über das Haus Jerobeam führen und ausrotten von Jerobeam alles, was männlich ist, den Verschlossenen und Verlassenen in Israel, und will die Nachkommen des Hauses Jerobeams ausfegen, wie man Kot ausfegt, bis es ganz mit ihm aus sei. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von Jerobeam stirbt in der Stadt, den sollen die Hunde fressen; wer aber auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen; denn der HERR hat's geredet. (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 So mache dich nun auf und gehe heim; und wenn dein Fuß zur Stadt eintritt, wird das Kind sterben.
13 Und es wird ihn das ganze Israel beklagen, und werden ihn begraben; denn dieser allein von Jerobeam wird zu Grabe kommen, darum daß etwas Gutes an ihm erfunden ist vor dem HERRN, dem Gott Israels, im Hause Jerobeams. 14 Der HERR aber wird sich einen König über Israel erwecken, der wird das Haus Jerobeams ausrotten an dem Tage. Und was ist's, das schon jetzt geschieht! (1. Könige 15.29) 15 Und der HERR wird Israel schlagen, gleich wie das Rohr im Wasser bewegt wird, und wird Israel ausreißen aus diesem guten Lande, daß er ihren Vätern gegeben hat, und wird sie zerstreuen jenseit des Stromes, darum daß sie ihre Ascherahbilder gemacht haben, den HERRN zu erzürnen. (2. Könige 17.23) 16 Und er wird Israel übergeben um der Sünden willen Jerobeams, der da gesündigt hat und Israel hat sündigen gemacht. (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Und das Weib Jerobeams machte sich auf, ging hin und kam gen Thirza. Und da sie auf die Schwelle des Hauses kam, starb der Knabe.
18 Und sie begruben ihn und ganz Israel beklagte ihn nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch seinen Knecht Ahia, den Propheten. 19 Was mehr von Jerobeam zu sagen ist, wie er gestritten und regiert hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
20 Die Zeit aber, die Jerobeam regierte, sind zweiundzwanzig Jahre; und er entschlief mit seinen Vätern, und sein Sohn Nadab ward König an seiner Statt. (1. Könige 15.25)

Reich Juda: Rehabeam

21 So war Rehabeam, der Sohn Salomos, König in Juda. Einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, da er König ward, und regierte siebzehn Jahre zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR erwählt hatte aus allen Stämmen Israels, daß er seinen Namen dahin stellte. Seine Mutter hieß Naema, eine Ammonitin. (1. Könige 12.17)
22 Und Juda tat, was dem HERRN übel gefiel, und sie reizten ihn zum Eifer mehr denn alles, das ihre Väter getan hatten mit ihren Sünden, die sie taten.
23 Denn sie bauten auch Höhen, Säulen und Ascherahbilder auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen. (2. Könige 16.4) 24 Es waren auch Hurer im Lande; und sie taten alle Greuel der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Aber im fünften Jahr des Königs Rehabeam zog Sisak, der König in Ägypten, herauf wider Jerusalem (1. Könige 11.40)
26 und nahm die Schätze aus dem Hause des HERRN und aus dem Hause des Königs und alles, was zu nehmen war, und nahm alle goldenen Schilde, die Salomo hatte lassen machen; (1. Könige 10.16) 27 an deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und befahl sie unter die Hand der obersten Trabanten, die die Tür hüteten am Hause des Königs. 28 Und so oft der König in das Haus des HERRN ging, trugen sie die Trabanten und brachten sie wieder in der Trabanten Kammer. 29 Was aber mehr von Rehabeam zu sagen ist und alles was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
30 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam ihr Leben lang. (1. Könige 15.6) 31 Und Rehabeam entschlief mit seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids. Und seine Mutter hieß Naema, eine Ammonitin. Und sein Sohn Abiam ward König an seiner Statt. (1. Könige 14.21)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)