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1. Chronik - Kapitel 9

Die Bewohner Jerusalems

1 Und das ganze Israel ward aufgezeichnet, und siehe, sie sind aufgeschrieben im Buch der Könige Israels; und Juda ward weggeführt gen Babel um seiner Missetat willen. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die zuerst wohnten auf ihren Gütern und Städten, waren Israel, Priester, Leviten und Tempelknechte. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und zu Jerusalem wohnten etliche der Kinder Juda, etliche der Kinder Benjamin, etliche der Kinder Ephraim und Manasse: (Nehemia 11.3)
4 nämlich aus den Kindern des Perez, des Sohnes Juda's, war Uthai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, 5 von den Selaniter aber Asaja, der erste Sohn, und seine Söhne, 6 von den Kindern Serah: Jeguel und seine Brüder, sechshundertundneunzig; 7 von den Kindern Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Hodavjas, des Sohnes Hasnuas,
8 und Jibneja, der Sohn Jerohams, und Ela, der Sohn Usis, des Sohnes Michris, und Mesullam, der Sohn Sephatjas, des Sohnes Reguels, des Sohnes Jibnejas, 9 dazu ihre Brüder in ihren Geschlechtern, neunhundertsechsundfünfzig. Alle diese Männer waren Häupter in ihren Vaterhäusern. 10 Von den Priestern aber: Jedaja, Jojarib, Jachin
11 und Asarja, der Sohn Hilkias, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitobs, ein Fürst im Hause Gottes, (1. Chronik 5.39) 12 und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pashurs, des Sohnes Malchias, und Maesai, der Sohn Abdiels, des Sohnes Jahseras, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Mesillemiths, des Sohnes Immers, 13 dazu ihre Brüder, Häupter ihrer Vaterhäuser, tausendsiebenhundert und sechzig, tüchtige Leute im Geschäft des Amtes im Hause Gottes. 14 Von den Leviten aber aus den Kinder Meraris: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas,
15 und Bakbakkar, Heres und Galal und Matthanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs, 16 und Obadja, der Sohn Semajas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns, und Berechja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der in den Dörfern der Netophathiter wohnte. (1. Chronik 2.54) 17 Die Pförtner aber waren: Sallum, Akkub, Talmon, Ahiman mit ihren Brüdern; und Sallum war der Oberste,
18 und er hat bisher am Tor des Königs gegen Aufgang gewartet. Dies sind die Pförtner in den Lagern der Kinder Levi. 19 Und Sallum, der Sohn Kores, des Sohnes Abiasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder aus seinem Vaterhause, die Korahiter, waren im Geschäft des Amts, daß sie warteten an der Schwelle der Hütte, wie auch ihre Väter im Lager des HERRN des Eingangs gewartet hatten. (4. Mose 4.18-20) 20 Pinehas aber, der Sohn Eleasars, war vorzeiten Fürst über sie, darum daß der HERR mit ihm gewesen war. (4. Mose 25.7) 21 Sacharja aber, der Sohn Meselemjas, war Hüter am Tor der Hütte des Stifts. 22 Alle diese waren auserlesen zu Hütern an der Schwelle, zweihundertundzwölf; die waren aufgezeichnet in ihren Dörfern. Und David und Samuel, der Seher, setzten sie ein auf Glauben, (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11)
23 daß sie und ihre Kinder hüten sollten die Tore am Hause des HERRN, nämlich an dem Hause der Hütte, daß sie sein warteten. 24 Es waren aber solche Torwächter gegen die vier Winde gestellt: gegen Morgen, gegen Abend, gegen Mitternacht, gegen Mittag. 25 Ihre Brüder aber waren auf ihren Dörfern, daß sie hereinkämen allezeit je des siebenten Tages, bei ihnen zu sein, 26 Denn auf Glauben waren diese die vier obersten Torhüter. Und die Leviten waren über die Kammern und Schätze im Hause Gottes. 27 Auch blieben sie über Nacht um das Haus Gottes; denn es gebührte ihnen die Hut, daß sie alle Morgen auftäten. 28 Und etliche aus ihnen waren über das Gerät des Amts; denn sie trugen's gezählt aus und ein. 29 und ihrer etliche waren bestellt über die Gefäße und über alles heilige Gerät, über Semmelmehl, über Wein, über Öl, über Weihrauch, über Spezereien. 30 Und der Priester Kinder machten etliche das Salböl mit Spezereien. (2. Mose 30.23-25) 31 Und Matthithja, aus den Leviten, dem ersten Sohn Sallums, des Korahiters, waren vertraut die Pfannen. 32 Aus den Kahathitern aber, ihren Brüdern, waren etliche über die Schaubrote, sie zuzurichten auf alle Sabbate. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Jene aber sind die Sänger, die Häupter der Vaterhäuser der Leviten, die in den Kammern keinen Dienst hatten; denn Tag und Nacht waren sie in ihrem Geschäft. (1. Chronik 9.14-16)
34 Das sind die Häupter der Vaterhäuser unter den Leviten in ihren Geschlechtern. Diese wohnten zu Jerusalem.

Die Bewohner von Gibeon und das Haus Sauls

35 Zu Gibeon wohnten Jeiel, der Vater Gibeons; sein Weib hieß Maacha (1. Chronik 8.29)
36 und sein erster Sohn Abdon, Zur, Kis, Baal, Ner, Nadab, 37 Gedor, Ahjo, Sacharja, Mikloth; 38 Mikloth aber zeugte Simeam. Und sie wohnten auch ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem unter den Ihren. 39 Ner aber zeugte Kis. Kis zeugte Saul. Saul zeugte Jonathan, Malchisua, Abinadab, Esbaal.
40 Der Sohn aber Jonathans war Merib-Baal. Merib-Baal aber zeugte Micha. 41 Die Kinder Michas waren: Pithon, Melech und Tharea.
42 Ahas zeugte Jaera. Jaera zeugte Alemeth, Asmaveth und Simmri. Simmri zeugte Moza. 43 Moza zeugte Binea; des Sohn war Raphaja; des Sohn war Eleasa; des Sohn war Azel. 44 Azel aber hatte sechs Söhne; die hießen: Asrikam, Bochru, Ismael, Searja, Obadja, Hanan. Das sind die Kinder Azels.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.