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1. Chronik - Kapitel 7

Geschlechtsregister der sechs übrigen Söhne Jakobs

1 Die Kinder Isaschars waren: Thola, Phua, Jasub und Simron, die vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Die Kinder aber Tholas waren: Usi, Rephaja, Jeriel, Jahemai, Jibsam und Samuel, Häupter in ihren Vaterhäusern von Thola und gewaltige Männer in ihrem Geschlecht, an der Zahl zu Davids Zeiten zweiundzwanzigtausend und sechshundert. 3 Die Kinder Usis, waren: Jisrahja. Aber die Kinder Jisrahjas waren: Michael, Obadja, Joel und Jissia, die fünf, und alle waren Häupter. 4 Und mit ihnen unter ihrem Geschlecht nach ihren Vaterhäusern waren gerüstetes Heervolk zum Streit sechsunddreißigtausend; denn sie hatten viel Weiber und Kinder. 5 Und ihre Brüder in allen Geschlechtern Isaschars waren gewaltige Männer und wurden alle aufgezeichnet, siebenundachtzigtausend. 6 Die Kinder Benjamins waren Bela, Becher und Jediael, die drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2)
7 Aber die Kinder Belas waren: Ezbon, Usi, Usiel, Jerimoth und Iri, die fünf, Häupter in ihren Vaterhäusern, gewaltige Männer. Und wurden aufgezeichnet zweiundzwanzigtausend und vierunddreißig. 8 Die Kinder Bechers waren: Semira, Joas, Elieser, Eljoenai, Omri, Jerimoth, Abia, Anathoth und Alemeth; die waren alle Kinder des Becher. 9 Und wurden aufgezeichnet in ihren Geschlechtern nach den Häuptern ihrer Vaterhäuser, gewaltige Männer, zwanzigtausend und zweihundert. 10 Die Kinder aber Jediaels waren: Bilhan. Bilhans Kinder aber waren: Jeus, Benjamin, Ehud, Knaena, Sethan, Tharsis und Ahisahar. 11 Die waren alle Kinder Jediaels, Häupter ihrer Vaterhäuser, gewaltige Männer, siebzehntausend zweihundert, die ins Heer auszogen, zu streiten. 12 Und Suppim und Huppim waren Kinder der Irs; Husim aber waren Kinder Ahers. 13 Die Kinder Naphthalis waren: Jahziel, Guni, Jezer und Sallum, Kinder von Bilha. (1. Mose 46.24)
14 Die Kinder Manasse sind diese: Asriel, welchen gebar sein syrisches Kebsweib; auch gebar sie Machir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33)
15 Und Machir gab Huppim und Suppim Weiber; und seine Schwester hieß Maacha. Sein andrer Sohn hieß Zelophehad; und Zelophehad hatte Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maacha, das Weib Machirs, gebar einen Sohn, den hieß sie Peres; und sein Bruder hieß Seres, und desselben Söhne waren Ulam und Rekem. 17 Ulams Sohn aber war Bedan. Das sind die Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses. 18 Und seine Schwester Molecheth gebar Ishod, Abieser und Mahela. 19 Und Semida hatte diese Kinder: Ahjan, Sichem, Likhi und Aniam. 20 Die Kinder Ephraims waren diese: Suthela (des Sohn war Bered; des Sohn war Thahath; des Sohn war Eleada; des Sohn war Thahath; (4. Mose 26.35)
21 des Sohn war Sebad; des Sohn war Suthela) und Eser und Elead. Und die Männer zu Gath, die Einheimischen im Lande, erwürgten sie, darum daß sie hinabgezogen waren ihr Vieh zu nehmen. 22 Und ihr Vater Ephraim trug lange Zeit Leid, und seine Brüder kamen, ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe; die ward schwanger und gebar einen Sohn, den hieß er Beria, darum daß es in seinem Hause übel zuging. 24 Seine Tochter aber war Seera; die baute das niedere und obere Beth-Horon und Usen-Seera. 25 Des Sohn war Repha und Reseph; des Sohn war Thelah; des Sohn war Thahan; 26 des Sohn war Laedan; des Sohn war Ammihud, des Sohn war Elisama (4. Mose 1.10) 27 des Sohn war Nun; des Sohn war Josua. (4. Mose 13.8) 28 Und ihre Habe und Wohnung war Beth-El und seine Ortschaften, und gegen Aufgang Naeran, und gegen Abend Geser und seine Ortschaften, Sichem und seine Ortschaften bis gen Ajia und seine Ortschaften, (Josua 16.1) (Josua 16.10)
29 und an der Seite der Kinder Manasse Beth-Sean und seine Ortschaften, Thaanach und seine Ortschaften, Megiddo und seine Ortschaften, Dor und seine Ortschaften. In diesen wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Kinder Asser waren diese: Jimna, Jiswa, Jiswi, Beria und Serah, ihre Schwester. (1. Mose 46.17)
31 Die Kinder Berias waren: Heber und Malchiel, das ist der Vater Birsawiths. 32 Heber aber zeugte Japhlet, Semer, Hotham und Sua, ihre Schwester. 33 Die Kinder Japhlets waren: Pasach, Bimehal und Aswath; das waren die Kinder Japhlets. 34 Die Kinder Semers waren: Ahi, Rohga, Jehubba und Aram. 35 Und die Kinder seines Bruders Helem waren: Zophah, Jimna, Seles und Amal. 36 Die Kinder Zophas waren: Suah, Harnepher, Sual, Beri, Jimra, 37 Bezer, Hod, Samma, Silsa, Jethran und Beera. 38 Die Kinder Jethers waren: Jephunne, Phispa und Ara. 39 Die Kinder Ullas waren: Arah, Hanniel und Rizja. 40 Diese waren alle Kinder Assers, Häupter ihrer Vaterhäuser, auserlesene, gewaltige Männer und Häupter über Fürsten. Und wurden aufgezeichnet ins Heer zum Streit an ihrer Zahl sechsundzwanzigtausend Mann.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.