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1. Chronik - Kapitel 6

Die Nachkommen Levis

1 So sind nun die Kinder Levis diese: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 So heißen aber die Kinder Gersons: Libni und Simei. 3 Aber die Kinder Kahaths heißen: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 4 Die Kinder Meraris heißen: Maheli und Musi. Das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 5 Gerson Sohn war Libni; des Sohn war Jahath; des Sohn war Simma;
6 des Sohn war Joah; des Sohn war Iddo; des Sohn war Serah; des Sohn war Jeathrai. 7 Kahaths Sohn aber war Aminadab; des Sohn war Korah; des Sohn war Assir; (2. Mose 6.24)
8 des Sohn war Elkana; des Sohn war Abiasaph; des Sohn war Assir; 9 des Sohn war Thahat; des Sohn war Uriel; des Sohn war Usia; des Sohn war Saul. 10 Die Kinder Elkanas waren: Amasai und Ahimoth;
11 des Sohn war Elkana; des Sohn war Elkana von Zoph; des Sohn war Nahath; 12 des Sohn war Eliab; des Sohn war Jeroham; des Sohn war Elkana. (1. Samuel 1.1) 13 Und die Kinder Samuels waren: der Erstgeborene Vasni und Abia. (1. Samuel 8.2) 14 Meraris Sohn war Maheli; des Sohn war Libni; des Sohn war Simei; des Sohn war Usa;
15 des Sohn war Simea; des Sohn war Haggia; des Sohn war Asaja. 16 Dies sind aber, die David bestellte, zu singen im Hause des HERRN, als die Lade des Bundes zur Ruhe gekommen war;
17 und sie dienten vor der Wohnung der Hütte des Stifts mit Singen, bis daß Salomo das Haus des HERRN baute zu Jerusalem, und standen nach ihrer Weise in ihrem Amt. 18 Und dies sind sie, die da standen, und ihre Kinder: Von den Kindern Kahaths war Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuel; (1. Chronik 15.17) 19 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerohams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Thoahs, 20 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Mahaths, des Sohnes Amasais, 21 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 22 des Sohnes Thahaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Abiasaphs, des Sohnes Korahs, 23 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 24 Und sein Bruder Asaph stand zu seiner Rechten. Und er, der Asaph, war ein Sohn Berechjas, des Sohnes Simeas, (1. Chronik 15.17)
25 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baesejas, des Sohnes Malchias, 26 des Sohnes Athnis, des Sohnes Serahs, des Sohnes Adajas, 27 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 28 des Sohnes Jahats, des Sohnes Gersons, des Sohnes Levis. 29 Ihre Brüder aber, die Kinder Meraris, standen zur Linken: nämlich Ethan, der Sohn Kusis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, (1. Chronik 15.17)
30 des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkias, 31 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Semers, 32 des Sohnes Mahelis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. 33 Ihre Brüder aber, die Leviten, waren gegeben zu allerlei Amt an der Wohnung des Hauses Gottes.
34 Aaron aber und seine Söhne waren im Amt, anzuzünden auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar und zu allem Geschäft im Allerheiligsten und zu versöhnen Israel, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Dies sind aber die Kinder Aarons: Eleasar, sein Sohn: des Sohn war Pinehas; des Sohn war Abisua; (1. Chronik 5.29)
36 des Sohn war Bukki, des Sohn war Usi; des Sohn war Serahja; 37 des Sohn war Merajoth; des Sohn war Amarja; des Sohn war Ahitob; 38 des Sohn war Zadok; des Sohn war Ahimaaz.

Die Levitenstädte

39 Und dies ist ihre Wohnung und Sitz in ihren Grenzen, nämlich der Kinder Aaron, des Geschlechts der Kahathiter; denn das Los fiel ihnen zu,
40 und sie gaben ihnen Hebron im Lande Juda und desselben Vorstädte umher. 41 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes. 42 So gaben sie nun den Kinder Aaron die Freistädte Hebron und Libna samt ihren Vorstädten, Jatthir und Esthemoa mit ihren Vorstädten. 43 Hilen, Debir, 44 Asan und Beth-Semes mit ihren Vorstädten; 45 und aus dem Stamm Benjamin: Geba, Alemeth und Anathoth mit ihren Vorstädten, daß aller Städte in ihren Geschlechtern waren dreizehn. 46 Aber den Kindern Kahaths nach ihren Geschlechtern wurden durch Los aus dem Stamm Ephraim, aus dem Stamm Dan und aus dem halben Stamm Manasse zehn Städte. (1. Chronik 6.51-55)
47 Den Kindern Gerson nach ihren Geschlechtern wurden aus dem Stamm Isaschar und aus dem Stamm Asser und aus dem Stamm Naphthali und aus dem Stamm Manasse in Basan dreizehn Städte. (1. Chronik 6.56)
48 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden durch das Los aus dem Stamm Ruben und aus dem Stamm Gad und aus dem Stamm Sebulon zwölf Städte. (1. Chronik 6.62-66)
49 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte mit ihren Vorstädten,
50 nämlich durchs Los aus dem Stamm der Kinder Juda und aus dem Stamm der Kinder Simeon und aus dem Stamm der Kinder Benjamin die Städte, die sie mit Namen bestimmten. (1. Chronik 6.40) 51 Aber den Geschlechtern der Kinder Kahath wurden Städte ihres Gebietes aus dem Stamm Ephraim.
52 So gaben sie nun ihnen, dem Geschlecht der andern Kinder Kahath, die Freistädte: Sichem auf dem Gebirge Ephraim, Geser, 53 Jokmeam, Beth-Horon, 54 Ajalon und Gath-Rimmon mit ihren Vorstädten. 55 Dazu aus dem halben Stamm Manasse: Aner und Bileam mit ihren Vorstädten. 56 Aber den Kindern Gerson gaben sie aus dem Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und Astharoth mit ihren Vorstädten.
57 Aus dem Stamm Isaschar: Kedes, Dabrath, 58 Ramoth und Anem mit ihren Vorstädten. 59 Aus dem Stamm Asser: Masal, Abdon, 60 Hukok und Rehob mit ihren Vorstädten. 61 Aus dem Stamm Naphthali: Kedes in Galiläa, Hammon und Kirjathaim mit ihren Vorstädten. 62 Den andern Kindern Merari gaben sie aus dem Stamm Sebulon: Rimmono und Thabor mit ihren Vorstädten;
63 und jenseit des Jordans gegenüber Jericho, gegen der Sonne Aufgang am Jordan, aus dem Stamm Ruben: Bezer in der Wüste, Jahza, 64 Kedemoth und Mephaat mit ihren Vorstädten. 65 Aus dem Stamm Gad: Ramoth in Gilead, Mahanaim, 66 Hesbon und Jaser mit ihren Vorstädten.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)