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1. Chronik - Kapitel 6

Die Nachkommen Levis

1 So sind nun die Kinder Levis diese: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 So heißen aber die Kinder Gersons: Libni und Simei. 3 Aber die Kinder Kahaths heißen: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 4 Die Kinder Meraris heißen: Maheli und Musi. Das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 5 Gerson Sohn war Libni; des Sohn war Jahath; des Sohn war Simma;
6 des Sohn war Joah; des Sohn war Iddo; des Sohn war Serah; des Sohn war Jeathrai. 7 Kahaths Sohn aber war Aminadab; des Sohn war Korah; des Sohn war Assir; (2. Mose 6.24)
8 des Sohn war Elkana; des Sohn war Abiasaph; des Sohn war Assir; 9 des Sohn war Thahat; des Sohn war Uriel; des Sohn war Usia; des Sohn war Saul. 10 Die Kinder Elkanas waren: Amasai und Ahimoth;
11 des Sohn war Elkana; des Sohn war Elkana von Zoph; des Sohn war Nahath; 12 des Sohn war Eliab; des Sohn war Jeroham; des Sohn war Elkana. (1. Samuel 1.1) 13 Und die Kinder Samuels waren: der Erstgeborene Vasni und Abia. (1. Samuel 8.2) 14 Meraris Sohn war Maheli; des Sohn war Libni; des Sohn war Simei; des Sohn war Usa;
15 des Sohn war Simea; des Sohn war Haggia; des Sohn war Asaja. 16 Dies sind aber, die David bestellte, zu singen im Hause des HERRN, als die Lade des Bundes zur Ruhe gekommen war;
17 und sie dienten vor der Wohnung der Hütte des Stifts mit Singen, bis daß Salomo das Haus des HERRN baute zu Jerusalem, und standen nach ihrer Weise in ihrem Amt. 18 Und dies sind sie, die da standen, und ihre Kinder: Von den Kindern Kahaths war Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuel; (1. Chronik 15.17) 19 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerohams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Thoahs, 20 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Mahaths, des Sohnes Amasais, 21 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 22 des Sohnes Thahaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Abiasaphs, des Sohnes Korahs, 23 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 24 Und sein Bruder Asaph stand zu seiner Rechten. Und er, der Asaph, war ein Sohn Berechjas, des Sohnes Simeas, (1. Chronik 15.17)
25 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baesejas, des Sohnes Malchias, 26 des Sohnes Athnis, des Sohnes Serahs, des Sohnes Adajas, 27 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 28 des Sohnes Jahats, des Sohnes Gersons, des Sohnes Levis. 29 Ihre Brüder aber, die Kinder Meraris, standen zur Linken: nämlich Ethan, der Sohn Kusis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, (1. Chronik 15.17)
30 des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkias, 31 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Semers, 32 des Sohnes Mahelis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. 33 Ihre Brüder aber, die Leviten, waren gegeben zu allerlei Amt an der Wohnung des Hauses Gottes.
34 Aaron aber und seine Söhne waren im Amt, anzuzünden auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar und zu allem Geschäft im Allerheiligsten und zu versöhnen Israel, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Dies sind aber die Kinder Aarons: Eleasar, sein Sohn: des Sohn war Pinehas; des Sohn war Abisua; (1. Chronik 5.29)
36 des Sohn war Bukki, des Sohn war Usi; des Sohn war Serahja; 37 des Sohn war Merajoth; des Sohn war Amarja; des Sohn war Ahitob; 38 des Sohn war Zadok; des Sohn war Ahimaaz.

Die Levitenstädte

39 Und dies ist ihre Wohnung und Sitz in ihren Grenzen, nämlich der Kinder Aaron, des Geschlechts der Kahathiter; denn das Los fiel ihnen zu,
40 und sie gaben ihnen Hebron im Lande Juda und desselben Vorstädte umher. 41 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes. 42 So gaben sie nun den Kinder Aaron die Freistädte Hebron und Libna samt ihren Vorstädten, Jatthir und Esthemoa mit ihren Vorstädten. 43 Hilen, Debir, 44 Asan und Beth-Semes mit ihren Vorstädten; 45 und aus dem Stamm Benjamin: Geba, Alemeth und Anathoth mit ihren Vorstädten, daß aller Städte in ihren Geschlechtern waren dreizehn. 46 Aber den Kindern Kahaths nach ihren Geschlechtern wurden durch Los aus dem Stamm Ephraim, aus dem Stamm Dan und aus dem halben Stamm Manasse zehn Städte. (1. Chronik 6.51-55)
47 Den Kindern Gerson nach ihren Geschlechtern wurden aus dem Stamm Isaschar und aus dem Stamm Asser und aus dem Stamm Naphthali und aus dem Stamm Manasse in Basan dreizehn Städte. (1. Chronik 6.56)
48 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden durch das Los aus dem Stamm Ruben und aus dem Stamm Gad und aus dem Stamm Sebulon zwölf Städte. (1. Chronik 6.62-66)
49 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte mit ihren Vorstädten,
50 nämlich durchs Los aus dem Stamm der Kinder Juda und aus dem Stamm der Kinder Simeon und aus dem Stamm der Kinder Benjamin die Städte, die sie mit Namen bestimmten. (1. Chronik 6.40) 51 Aber den Geschlechtern der Kinder Kahath wurden Städte ihres Gebietes aus dem Stamm Ephraim.
52 So gaben sie nun ihnen, dem Geschlecht der andern Kinder Kahath, die Freistädte: Sichem auf dem Gebirge Ephraim, Geser, 53 Jokmeam, Beth-Horon, 54 Ajalon und Gath-Rimmon mit ihren Vorstädten. 55 Dazu aus dem halben Stamm Manasse: Aner und Bileam mit ihren Vorstädten. 56 Aber den Kindern Gerson gaben sie aus dem Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und Astharoth mit ihren Vorstädten.
57 Aus dem Stamm Isaschar: Kedes, Dabrath, 58 Ramoth und Anem mit ihren Vorstädten. 59 Aus dem Stamm Asser: Masal, Abdon, 60 Hukok und Rehob mit ihren Vorstädten. 61 Aus dem Stamm Naphthali: Kedes in Galiläa, Hammon und Kirjathaim mit ihren Vorstädten. 62 Den andern Kindern Merari gaben sie aus dem Stamm Sebulon: Rimmono und Thabor mit ihren Vorstädten;
63 und jenseit des Jordans gegenüber Jericho, gegen der Sonne Aufgang am Jordan, aus dem Stamm Ruben: Bezer in der Wüste, Jahza, 64 Kedemoth und Mephaat mit ihren Vorstädten. 65 Aus dem Stamm Gad: Ramoth in Gilead, Mahanaim, 66 Hesbon und Jaser mit ihren Vorstädten.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)