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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen Rubens

1 Die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels (denn er war der erste Sohn; aber damit, daß er seines Vaters Bett entweihte, war seine Erstgeburt gegeben den Kinder Josephs, des Sohnes Israels, und er ward nicht aufgezeichnet zur Erstgeburt; (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 denn Juda, der mächtig war unter seinen Brüdern, dem ward das Fürstentum vor ihm gegeben, und Joseph die Erstgeburt). (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 So sind nun die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels: Henoch, Pallu, Hezron und Charmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Kinder aber Joels waren: Semaja; des Sohnes war Gog; des Sohnes war Simei;
5 des Sohn war Micha; des Sohn war Reaja; des Sohn war Baal; 6 des Sohn war Beera, welchen gefangen wegführte Thilgath-Pilneser, der König von Assyrien; er aber war ein Fürst unter den Rubenitern. (1. Chronik 5.26) 7 Aber seine Brüder unter seinen Geschlechtern, da sie nach ihrer Geburt aufgezeichnet wurden, waren: Jeiel, der Oberste, und Sacharja 8 und Bela, der Sohn des Asas, des Sohnes Semas, des Sohnes Joels; der wohnte zu Aroer und bis gen Nebo und Baal-Meon 9 und wohnte gegen Aufgang, bis man kommt an die Wüste am Wasser Euphrat; denn ihres Viehs war viel im Lande Gilead. 10 Und zur Zeit Sauls führten sie Krieg wider die Hagariter, daß sie fielen durch ihre Hand, und wohnten in deren Hütten auf der ganzen Morgengrenze von Gilead. 11 Die Kinder Gads aber wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis gen Salcha:
12 Joel, der Vornehmste, und Sapham, der andere, Jaenai und Saphat zu Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern waren: Michael, Mesullam, Seba, Jorai, Jaekan, Sia und Eber, die sieben. 14 Dies sind die Kinder Abihails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroahs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jesisais, des Sohnes Jahdos, des Sohnes Bus. 15 Ahi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war ein Oberster in ihren Vaterhäusern, 16 und sie wohnten zu Gilead in Basan und in seinen Ortschaften und in allen Fluren Sarons bis an ihre Enden. 17 Diese wurden alle aufgezeichnet zur Zeit Jothams, des König in Juda, und Jerobeams, des Königs über Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Der Kinder Ruben, der Gaditer und des halben Stammes Manasse, was streitbare Männer waren, die Schild und Schwert führen und Bogen spannen konnten und streitkundig waren, deren waren vierundvierzigtausend und siebenhundertundsechzig die ins Heer zogen.
19 Und sie stritten mit den Hagaritern und mit Jetur, Naphis und Nodab; 20 und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter wurden gegeben in ihre Hände und alle, die mit ihnen waren. Denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich erbitten; denn sie vertrauten ihm. 21 Und sie führten weg ihr Vieh, fünftausend Kamele, zweihundertfünfzigtausend Schafe, zweitausend Esel, und hunderttausend Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Verwundete; denn der Streit war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Zeit, da sie gefangen weggeführt wurden.

Der halbe Stamm Manasse

23 Die Kinder aber des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan an bis gen Baal-Hermon und Senir und den Berg Hermon; und ihrer waren viel. (5. Mose 3.9)
24 Und diese waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: Epher, Jesei, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodavja, Jahdiel, gewaltige Männer und berühmte Häupter in ihren Vaterhäusern. 25 Und da sie sich an dem Gott ihrer Väter versündigten und abfielen zu den Götzen der Völker im Lande, die Gott vor ihnen vertilgt hatte, 26 erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assyrien, und den Geist Thilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien; der führte weg die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse und brachte sie gen Halah und an den Habor und gen Hara und an das Wasser Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29) 27 Die Kinder Levis waren: Gerson, Kahath und Merari. (1. Chronik 6.1) (1. Chronik 6.3)
28 Die Kinder aber Kahaths waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 29 Die Kinder Amrams waren: Aaron, Mose und Mirjam. Die Kinder Aaron waren Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. (2. Mose 6.20) (2. Mose 6.23) (2. Mose 6.25) 30 Eleasar zeugte Pinehas. Pinehas zeugte Abisua.
31 Abisua zeugte Bukki. Bukki zeugte Usi. 32 Usi zeugte Serahja. Serahja zeugte Merajoth. 33 Merajoth zeugte Amarja. Amarja zeugte Ahitob. 34 Ahitob zeugte Zadok. Zadok zeugte Ahimaaz. (2. Samuel 8.17) (2. Samuel 15.27) (2. Samuel 15.36) 35 Ahimaaz zeugte Asarja. Asarja zeugte Johanan. 36 Johanan zeugte Asarja, den, der Priester war in dem Hause, das Salomo baute zu Jerusalem. 37 Asarja zeugte Amarja. Amarja zeugte Ahitob. 38 Ahitob zeugte Zadok. Zadok zeugte Sallum. 39 Sallum zeugte Hilkia. Hilkia zeugte Asarja. (2. Könige 22.4) 40 Asarja zeugte Seraja. Seraja zeugte Jozadak. (2. Könige 25.18) (Esra 7.1) (Nehemia 12.26) 41 Jozadak aber ward mit weggeführt, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar ließ gefangen wegführen. (2. Könige 25.21)

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.