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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen Rubens

1 Die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels (denn er war der erste Sohn; aber damit, daß er seines Vaters Bett entweihte, war seine Erstgeburt gegeben den Kinder Josephs, des Sohnes Israels, und er ward nicht aufgezeichnet zur Erstgeburt; (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 denn Juda, der mächtig war unter seinen Brüdern, dem ward das Fürstentum vor ihm gegeben, und Joseph die Erstgeburt). (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 So sind nun die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels: Henoch, Pallu, Hezron und Charmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Kinder aber Joels waren: Semaja; des Sohnes war Gog; des Sohnes war Simei;
5 des Sohn war Micha; des Sohn war Reaja; des Sohn war Baal; 6 des Sohn war Beera, welchen gefangen wegführte Thilgath-Pilneser, der König von Assyrien; er aber war ein Fürst unter den Rubenitern. (1. Chronik 5.26) 7 Aber seine Brüder unter seinen Geschlechtern, da sie nach ihrer Geburt aufgezeichnet wurden, waren: Jeiel, der Oberste, und Sacharja 8 und Bela, der Sohn des Asas, des Sohnes Semas, des Sohnes Joels; der wohnte zu Aroer und bis gen Nebo und Baal-Meon 9 und wohnte gegen Aufgang, bis man kommt an die Wüste am Wasser Euphrat; denn ihres Viehs war viel im Lande Gilead. 10 Und zur Zeit Sauls führten sie Krieg wider die Hagariter, daß sie fielen durch ihre Hand, und wohnten in deren Hütten auf der ganzen Morgengrenze von Gilead. 11 Die Kinder Gads aber wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis gen Salcha:
12 Joel, der Vornehmste, und Sapham, der andere, Jaenai und Saphat zu Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern waren: Michael, Mesullam, Seba, Jorai, Jaekan, Sia und Eber, die sieben. 14 Dies sind die Kinder Abihails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroahs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jesisais, des Sohnes Jahdos, des Sohnes Bus. 15 Ahi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war ein Oberster in ihren Vaterhäusern, 16 und sie wohnten zu Gilead in Basan und in seinen Ortschaften und in allen Fluren Sarons bis an ihre Enden. 17 Diese wurden alle aufgezeichnet zur Zeit Jothams, des König in Juda, und Jerobeams, des Königs über Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Der Kinder Ruben, der Gaditer und des halben Stammes Manasse, was streitbare Männer waren, die Schild und Schwert führen und Bogen spannen konnten und streitkundig waren, deren waren vierundvierzigtausend und siebenhundertundsechzig die ins Heer zogen.
19 Und sie stritten mit den Hagaritern und mit Jetur, Naphis und Nodab; 20 und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter wurden gegeben in ihre Hände und alle, die mit ihnen waren. Denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich erbitten; denn sie vertrauten ihm. 21 Und sie führten weg ihr Vieh, fünftausend Kamele, zweihundertfünfzigtausend Schafe, zweitausend Esel, und hunderttausend Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Verwundete; denn der Streit war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Zeit, da sie gefangen weggeführt wurden.

Der halbe Stamm Manasse

23 Die Kinder aber des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan an bis gen Baal-Hermon und Senir und den Berg Hermon; und ihrer waren viel. (5. Mose 3.9)
24 Und diese waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: Epher, Jesei, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodavja, Jahdiel, gewaltige Männer und berühmte Häupter in ihren Vaterhäusern. 25 Und da sie sich an dem Gott ihrer Väter versündigten und abfielen zu den Götzen der Völker im Lande, die Gott vor ihnen vertilgt hatte, 26 erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assyrien, und den Geist Thilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien; der führte weg die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse und brachte sie gen Halah und an den Habor und gen Hara und an das Wasser Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29) 27 Die Kinder Levis waren: Gerson, Kahath und Merari. (1. Chronik 6.1) (1. Chronik 6.3)
28 Die Kinder aber Kahaths waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 29 Die Kinder Amrams waren: Aaron, Mose und Mirjam. Die Kinder Aaron waren Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. (2. Mose 6.20) (2. Mose 6.23) (2. Mose 6.25) 30 Eleasar zeugte Pinehas. Pinehas zeugte Abisua.
31 Abisua zeugte Bukki. Bukki zeugte Usi. 32 Usi zeugte Serahja. Serahja zeugte Merajoth. 33 Merajoth zeugte Amarja. Amarja zeugte Ahitob. 34 Ahitob zeugte Zadok. Zadok zeugte Ahimaaz. (2. Samuel 8.17) (2. Samuel 15.27) (2. Samuel 15.36) 35 Ahimaaz zeugte Asarja. Asarja zeugte Johanan. 36 Johanan zeugte Asarja, den, der Priester war in dem Hause, das Salomo baute zu Jerusalem. 37 Asarja zeugte Amarja. Amarja zeugte Ahitob. 38 Ahitob zeugte Zadok. Zadok zeugte Sallum. 39 Sallum zeugte Hilkia. Hilkia zeugte Asarja. (2. Könige 22.4) 40 Asarja zeugte Seraja. Seraja zeugte Jozadak. (2. Könige 25.18) (Esra 7.1) (Nehemia 12.26) 41 Jozadak aber ward mit weggeführt, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar ließ gefangen wegführen. (2. Könige 25.21)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)