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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen Rubens

1 Die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels (denn er war der erste Sohn; aber damit, daß er seines Vaters Bett entweihte, war seine Erstgeburt gegeben den Kinder Josephs, des Sohnes Israels, und er ward nicht aufgezeichnet zur Erstgeburt; (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 denn Juda, der mächtig war unter seinen Brüdern, dem ward das Fürstentum vor ihm gegeben, und Joseph die Erstgeburt). (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 So sind nun die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels: Henoch, Pallu, Hezron und Charmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Kinder aber Joels waren: Semaja; des Sohnes war Gog; des Sohnes war Simei;
5 des Sohn war Micha; des Sohn war Reaja; des Sohn war Baal; 6 des Sohn war Beera, welchen gefangen wegführte Thilgath-Pilneser, der König von Assyrien; er aber war ein Fürst unter den Rubenitern. (1. Chronik 5.26) 7 Aber seine Brüder unter seinen Geschlechtern, da sie nach ihrer Geburt aufgezeichnet wurden, waren: Jeiel, der Oberste, und Sacharja 8 und Bela, der Sohn des Asas, des Sohnes Semas, des Sohnes Joels; der wohnte zu Aroer und bis gen Nebo und Baal-Meon 9 und wohnte gegen Aufgang, bis man kommt an die Wüste am Wasser Euphrat; denn ihres Viehs war viel im Lande Gilead. 10 Und zur Zeit Sauls führten sie Krieg wider die Hagariter, daß sie fielen durch ihre Hand, und wohnten in deren Hütten auf der ganzen Morgengrenze von Gilead. 11 Die Kinder Gads aber wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis gen Salcha:
12 Joel, der Vornehmste, und Sapham, der andere, Jaenai und Saphat zu Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern waren: Michael, Mesullam, Seba, Jorai, Jaekan, Sia und Eber, die sieben. 14 Dies sind die Kinder Abihails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroahs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jesisais, des Sohnes Jahdos, des Sohnes Bus. 15 Ahi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war ein Oberster in ihren Vaterhäusern, 16 und sie wohnten zu Gilead in Basan und in seinen Ortschaften und in allen Fluren Sarons bis an ihre Enden. 17 Diese wurden alle aufgezeichnet zur Zeit Jothams, des König in Juda, und Jerobeams, des Königs über Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Der Kinder Ruben, der Gaditer und des halben Stammes Manasse, was streitbare Männer waren, die Schild und Schwert führen und Bogen spannen konnten und streitkundig waren, deren waren vierundvierzigtausend und siebenhundertundsechzig die ins Heer zogen.
19 Und sie stritten mit den Hagaritern und mit Jetur, Naphis und Nodab; 20 und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter wurden gegeben in ihre Hände und alle, die mit ihnen waren. Denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich erbitten; denn sie vertrauten ihm. 21 Und sie führten weg ihr Vieh, fünftausend Kamele, zweihundertfünfzigtausend Schafe, zweitausend Esel, und hunderttausend Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Verwundete; denn der Streit war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Zeit, da sie gefangen weggeführt wurden.

Der halbe Stamm Manasse

23 Die Kinder aber des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan an bis gen Baal-Hermon und Senir und den Berg Hermon; und ihrer waren viel. (5. Mose 3.9)
24 Und diese waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: Epher, Jesei, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodavja, Jahdiel, gewaltige Männer und berühmte Häupter in ihren Vaterhäusern. 25 Und da sie sich an dem Gott ihrer Väter versündigten und abfielen zu den Götzen der Völker im Lande, die Gott vor ihnen vertilgt hatte, 26 erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assyrien, und den Geist Thilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien; der führte weg die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse und brachte sie gen Halah und an den Habor und gen Hara und an das Wasser Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29) 27 Die Kinder Levis waren: Gerson, Kahath und Merari. (1. Chronik 6.1) (1. Chronik 6.3)
28 Die Kinder aber Kahaths waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 29 Die Kinder Amrams waren: Aaron, Mose und Mirjam. Die Kinder Aaron waren Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. (2. Mose 6.20) (2. Mose 6.23) (2. Mose 6.25) 30 Eleasar zeugte Pinehas. Pinehas zeugte Abisua.
31 Abisua zeugte Bukki. Bukki zeugte Usi. 32 Usi zeugte Serahja. Serahja zeugte Merajoth. 33 Merajoth zeugte Amarja. Amarja zeugte Ahitob. 34 Ahitob zeugte Zadok. Zadok zeugte Ahimaaz. (2. Samuel 8.17) (2. Samuel 15.27) (2. Samuel 15.36) 35 Ahimaaz zeugte Asarja. Asarja zeugte Johanan. 36 Johanan zeugte Asarja, den, der Priester war in dem Hause, das Salomo baute zu Jerusalem. 37 Asarja zeugte Amarja. Amarja zeugte Ahitob. 38 Ahitob zeugte Zadok. Zadok zeugte Sallum. 39 Sallum zeugte Hilkia. Hilkia zeugte Asarja. (2. Könige 22.4) 40 Asarja zeugte Seraja. Seraja zeugte Jozadak. (2. Könige 25.18) (Esra 7.1) (Nehemia 12.26) 41 Jozadak aber ward mit weggeführt, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar ließ gefangen wegführen. (2. Könige 25.21)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)