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1. Chronik - Kapitel 4

Die Nachkommen Juda's

1 Die Kinder Juda's waren: Perez, Hezron, Karmi, Hur und Sobal. (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Reaja aber, der Sohn Sobals, zeugte Jahath. Jahath zeugte Ahumai und Lahad. Das sind die Freundschaften der Zorathiter. (1. Chronik 2.53) 3 Und dies ist der Stamm des Vaters Etams: Jesreel, Jisma, Jidbas; und ihre Schwester hieß Hazlelponi; 4 und Pnuel, der Vater Gedors, und Eser, der Vater Husas. Das sind die Kinder Hurs, des ersten Sohnes der Ephrata, des Vaters Bethlehems. (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Ashur aber, der Vater Thekoas, hatte zwei Weiber: Helea und Naera.
6 Und Naera gebar ihm Ahussam, Hepher, Themni, Ahastari. Das sind die Kinder Naeras. 7 Aber die Kinder Heleas waren: Zereth, Jizhar und Ethnan. 8 Koz aber zeugte Anub und Hazobeba und die Freundschaft Aharhels, des Sohnes Harums. 9 Jaebez aber war herrlicher denn seine Brüder; und seine Mutter hieß ihn Jaebez, denn sie sprach: Ich habe ihn mit Kummer geboren. 10 Und Jaebez rief den Gott Israels an und sprach: Ach, daß du mich segnetest und meine Grenze mehrtest und deine Hand mit mir wäre und schafftest mit dem Übel, daß mich's nicht bekümmere! Und Gott ließ kommen, was er bat. (1. Mose 28.20) 11 Kalub aber, der Bruder Suhas, zeugte Mehir; der ist der Vater Esthons.
12 Esthon aber zeugte Beth-Rapha, Paseah und Thehinna, den Vater der Stadt Nahas; das sind die Männer von Recha. 13 Die Kinder des Kenas waren: Othniel und Seraja. Die Kinder aber Othniels waren: Hathath. (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 Und Meonothai zeuget Ophra. Und Seraja zeugte Joab, den Vater des Tals der Zimmerleute; denn sie waren Zimmerleute. 15 Die Kinder aber Kalebs, des Sohnes Jephunnes, waren: Iru, Ela und Naam und die Kinder des Ela und Kenas. (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6)
16 Die Kinder aber Jehallel-Els waren Siph, Sipha, Thirja und Asareel. 17 Die Kinder aber Esras waren: Jether, Mered, Epher und Jalon. Und das sind die Kinder Bithjas, der Tochter Pharaos, die der Mered nahm: sie gebar Mirjam, Sammai, Jesbah, den Vater Esthemoas. 18 Und sein jüdisches Weib gebar Jered, den Vater Gedors; Heber, den Vater Sochos; Jekuthiel, den Vater Sanoahs. 19 Die Kinder des Weibes Hodijas, der Schwester Nahams, waren: der Vater Kegilas, der Garmiter, und Esthemoa, der Maachathiter.
20 Die Kinder Simons waren: Amnon und Rinna, Ben-Hanan und Thilon. Die Kinder Jeseis waren: Soheth und Ben-Soheth. 21 Die Kinder aber Selas, des Sohnes Juda's, waren: Ger, der Vater Lechas, Laeda, der Vater Maresas, und die Freundschaft der Leinweber von dem Hause Asbeas; (1. Chronik 2.3) 22 dazu Jokim und die Männer von Koseba, und Joas und Saraph, die da Herren wurden über Moab, und sie kehrten nach Lahem zurück, wie die alte Rede lautet. 23 Sie waren Töpfer und wohnten unter Pflanzungen und Zäunen bei dem König zu seinem Geschäft und blieben daselbst.

Die Nachkommen Simeons

24 Die Kinder Simeons waren: Nemuel, Jamin, Jarib, Serah, Saul; (1. Mose 46.10)
25 des Sohn war Sallum; des Sohn war Mibsam; des Sohn war Mismas. 26 Die Kinder aber Mismas waren: Hammuel; des Sohn war Sakkur; des Sohn war Simei. 27 Und Simei hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter; aber seine Brüder hatten nicht viel Kinder, und alle ihre Freundschaften mehrten sich nicht so wie die Kinder Juda's. 28 Sie wohnten aber zu Beer-Seba, Molada, Hazar-Sual, (Josua 19.2)
29 Bilha, Ezem, Tholad, 30 Bethuel, Horma, Ziklag, 31 Beth-Markaboth, Hasar-Susim, Beth-Birei, Saaraim. Dies waren ihre Städte bis auf den König David, dazu ihre Dörfer. 32 Etam, Ain, Rimmon, Thochen, Asan, die fünf Städte, 33 und alle Dörfer, die um diese Städte her waren, bis gen Baal; das ist ihre Wohnung, und sie hatten ihr eigenes Geschlechtsregister. 34 Und Mesobab, Jamlech, Josa, der Sohn Amazjas,
35 Joel, Jehu, der Sohn Josibjas, des Sohnes Serajas, des Sohnes Asiels, 36 Eljoenai, Jaekoba, Jesohaja, Asaja, Adiel, Ismeel und Benaja, 37 Sisa, der Sohn Sipheis, des Sohnes Allons, des Sohnes Jedajas, des Sohnes Simris, des Sohnes Semajas: 38 diese, die mit Namen genannt sind, waren Fürsten in ihren Geschlechtern; und ihre Vaterhäuser breiteten sich aus in die Menge. 39 Und sie zogen hin, daß sie gen Gedor kämen, bis gegen Morgen des Tals, daß sie Weide suchten für ihre Schafe, 40 und fanden fette und gute Weide und ein Land, weit von Raum, still und ruhig; denn vormals wohnten daselbst die von Ham. (Richter 18.7) 41 Und die jetzt mit Namen aufgezeichnet sind, kamen zur Zeit Hiskias, des Königs Juda's, und schlugen jener Hütten und die Meuniter, die daselbst gefunden wurden, und verbannte sie bis auf diesen Tag und wohnten an ihrer Statt; denn es war Weide daselbst für ihre Schafe. (2. Könige 18.1) 42 Auch gingen aus ihnen, aus den Kindern Simeons, fünfhundert Männer zu dem Gebirge Seir mit ihren Obersten: Pelatja, Nearja, Rephaja und Usiel, den Kindern Jeseis,
43 und schlugen die übrigen Entronnenen der Amalekiter und wohnten daselbst bis auf diesen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)