zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 4

Die Nachkommen Juda's

1 Die Kinder Juda's waren: Perez, Hezron, Karmi, Hur und Sobal. (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Reaja aber, der Sohn Sobals, zeugte Jahath. Jahath zeugte Ahumai und Lahad. Das sind die Freundschaften der Zorathiter. (1. Chronik 2.53) 3 Und dies ist der Stamm des Vaters Etams: Jesreel, Jisma, Jidbas; und ihre Schwester hieß Hazlelponi; 4 und Pnuel, der Vater Gedors, und Eser, der Vater Husas. Das sind die Kinder Hurs, des ersten Sohnes der Ephrata, des Vaters Bethlehems. (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Ashur aber, der Vater Thekoas, hatte zwei Weiber: Helea und Naera.
6 Und Naera gebar ihm Ahussam, Hepher, Themni, Ahastari. Das sind die Kinder Naeras. 7 Aber die Kinder Heleas waren: Zereth, Jizhar und Ethnan. 8 Koz aber zeugte Anub und Hazobeba und die Freundschaft Aharhels, des Sohnes Harums. 9 Jaebez aber war herrlicher denn seine Brüder; und seine Mutter hieß ihn Jaebez, denn sie sprach: Ich habe ihn mit Kummer geboren. 10 Und Jaebez rief den Gott Israels an und sprach: Ach, daß du mich segnetest und meine Grenze mehrtest und deine Hand mit mir wäre und schafftest mit dem Übel, daß mich's nicht bekümmere! Und Gott ließ kommen, was er bat. (1. Mose 28.20) 11 Kalub aber, der Bruder Suhas, zeugte Mehir; der ist der Vater Esthons.
12 Esthon aber zeugte Beth-Rapha, Paseah und Thehinna, den Vater der Stadt Nahas; das sind die Männer von Recha. 13 Die Kinder des Kenas waren: Othniel und Seraja. Die Kinder aber Othniels waren: Hathath. (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 Und Meonothai zeuget Ophra. Und Seraja zeugte Joab, den Vater des Tals der Zimmerleute; denn sie waren Zimmerleute. 15 Die Kinder aber Kalebs, des Sohnes Jephunnes, waren: Iru, Ela und Naam und die Kinder des Ela und Kenas. (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6)
16 Die Kinder aber Jehallel-Els waren Siph, Sipha, Thirja und Asareel. 17 Die Kinder aber Esras waren: Jether, Mered, Epher und Jalon. Und das sind die Kinder Bithjas, der Tochter Pharaos, die der Mered nahm: sie gebar Mirjam, Sammai, Jesbah, den Vater Esthemoas. 18 Und sein jüdisches Weib gebar Jered, den Vater Gedors; Heber, den Vater Sochos; Jekuthiel, den Vater Sanoahs. 19 Die Kinder des Weibes Hodijas, der Schwester Nahams, waren: der Vater Kegilas, der Garmiter, und Esthemoa, der Maachathiter.
20 Die Kinder Simons waren: Amnon und Rinna, Ben-Hanan und Thilon. Die Kinder Jeseis waren: Soheth und Ben-Soheth. 21 Die Kinder aber Selas, des Sohnes Juda's, waren: Ger, der Vater Lechas, Laeda, der Vater Maresas, und die Freundschaft der Leinweber von dem Hause Asbeas; (1. Chronik 2.3) 22 dazu Jokim und die Männer von Koseba, und Joas und Saraph, die da Herren wurden über Moab, und sie kehrten nach Lahem zurück, wie die alte Rede lautet. 23 Sie waren Töpfer und wohnten unter Pflanzungen und Zäunen bei dem König zu seinem Geschäft und blieben daselbst.

Die Nachkommen Simeons

24 Die Kinder Simeons waren: Nemuel, Jamin, Jarib, Serah, Saul; (1. Mose 46.10)
25 des Sohn war Sallum; des Sohn war Mibsam; des Sohn war Mismas. 26 Die Kinder aber Mismas waren: Hammuel; des Sohn war Sakkur; des Sohn war Simei. 27 Und Simei hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter; aber seine Brüder hatten nicht viel Kinder, und alle ihre Freundschaften mehrten sich nicht so wie die Kinder Juda's. 28 Sie wohnten aber zu Beer-Seba, Molada, Hazar-Sual, (Josua 19.2)
29 Bilha, Ezem, Tholad, 30 Bethuel, Horma, Ziklag, 31 Beth-Markaboth, Hasar-Susim, Beth-Birei, Saaraim. Dies waren ihre Städte bis auf den König David, dazu ihre Dörfer. 32 Etam, Ain, Rimmon, Thochen, Asan, die fünf Städte, 33 und alle Dörfer, die um diese Städte her waren, bis gen Baal; das ist ihre Wohnung, und sie hatten ihr eigenes Geschlechtsregister. 34 Und Mesobab, Jamlech, Josa, der Sohn Amazjas,
35 Joel, Jehu, der Sohn Josibjas, des Sohnes Serajas, des Sohnes Asiels, 36 Eljoenai, Jaekoba, Jesohaja, Asaja, Adiel, Ismeel und Benaja, 37 Sisa, der Sohn Sipheis, des Sohnes Allons, des Sohnes Jedajas, des Sohnes Simris, des Sohnes Semajas: 38 diese, die mit Namen genannt sind, waren Fürsten in ihren Geschlechtern; und ihre Vaterhäuser breiteten sich aus in die Menge. 39 Und sie zogen hin, daß sie gen Gedor kämen, bis gegen Morgen des Tals, daß sie Weide suchten für ihre Schafe, 40 und fanden fette und gute Weide und ein Land, weit von Raum, still und ruhig; denn vormals wohnten daselbst die von Ham. (Richter 18.7) 41 Und die jetzt mit Namen aufgezeichnet sind, kamen zur Zeit Hiskias, des Königs Juda's, und schlugen jener Hütten und die Meuniter, die daselbst gefunden wurden, und verbannte sie bis auf diesen Tag und wohnten an ihrer Statt; denn es war Weide daselbst für ihre Schafe. (2. Könige 18.1) 42 Auch gingen aus ihnen, aus den Kindern Simeons, fünfhundert Männer zu dem Gebirge Seir mit ihren Obersten: Pelatja, Nearja, Rephaja und Usiel, den Kindern Jeseis,
43 und schlugen die übrigen Entronnenen der Amalekiter und wohnten daselbst bis auf diesen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)