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1. Chronik - Kapitel 3

Die Nachkommen Davids

1 Die sind die Kinder Davids, die ihm zu Hebron geboren sind: der erste: Amnon, von Ahinoam, der Jesreelitin; der zweite: Daniel, von Abigail, der Karmelitin; (2. Samuel 3.2-5) 2 der dritte: Absalom, der Sohn Maachas, der Tochter Thalmais, des Königs zu Gessur; der vierte: Adonia, der Sohn Haggiths; 3 der fünfte: Sephatja, von Abital; der sechste: Jethream, von seinem Weibe Egla. 4 Diese sechs sind ihm geboren zu Hebron; denn er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate; aber zu Jerusalem regierte er dreiunddreißig Jahre. 5 Und diese sind ihm geboren zu Jerusalem: Simea, Sobab, Nathan, Salomo, die vier von Bath-Sua, der Tochter Ammiels; (2. Samuel 5.14-16) (1. Chronik 14.4-7) 6 dazu Jibhar, Elisama, Eliphelet, 7 Nogah, Nepheg, Japhia, 8 Elisama, Eljada, Eliphelet, die neun. 9 Das sind alles Kinder Davids, ohne was der Kebsweiber Kinder waren. Und Thamar war ihre Schwester. (2. Samuel 13.1) 10 Salomos Sohn war Rehabeam; des Sohn war Abia; des Sohn war Asa; des Sohn war Josaphat; (Matthäus 1.7)
11 des Sohn war Joram; des Sohn war Ahasja; des Sohn war Joas; 12 des Sohn war Amazja; des Sohn war Asarja; des Sohn war Jotham; 13 des Sohn war Ahas; des Sohn war Hiskia; des Sohn war Manasse; 14 des Sohn war Amon; des Sohn war Josia. 15 Josias Söhne aber waren: der erste: Johanan, der zweite: Jojakim, der dritte: Zedekia, der vierte: Sallum. 16 Aber die Kinder Jojakims waren: Jechonja; des Sohnes war Zedekia. 17 Die Kinder aber Jechonjas, der gefangen ward, waren Sealthiel, (2. Chronik 36.10)
18 Malchiram, Pedaja, Seneazzar, Jekamja, Hosama, Nedabja. 19 Die Kinder Pedajas waren: Serubabel und Simei. Die Kinder Serubabels waren: Mesullam und Hananja und ihre Schwester Selomith; (Esra 3.2) (Esra 3.8) 20 dazu Hasuba, Ohel, Berechja, Hasadja, Jusab-Hesed, die fünf. 21 Die Kinder aber Hananjas waren: Pelatja und Jesaja, die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadja, die Söhne Sechanjas. 22 Die Kinder aber Sechanjas waren Semaja. Die Kinder Semajas waren: Hattus, Jigeal, Bariah, Nearja, Saphat, die sechs. 23 Die Kinder aber Nearjas waren: Eljoenai, Hiskia, Asrikam, die drei. 24 Die Kinder aber Eljoenais waren: Hodavja, Eljasib, Pelaja, Akkub, Johanan, Delaja, Anani, die sieben.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.