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1. Chronik - Kapitel 3

Die Nachkommen Davids

1 Die sind die Kinder Davids, die ihm zu Hebron geboren sind: der erste: Amnon, von Ahinoam, der Jesreelitin; der zweite: Daniel, von Abigail, der Karmelitin; (2. Samuel 3.2-5) 2 der dritte: Absalom, der Sohn Maachas, der Tochter Thalmais, des Königs zu Gessur; der vierte: Adonia, der Sohn Haggiths; 3 der fünfte: Sephatja, von Abital; der sechste: Jethream, von seinem Weibe Egla. 4 Diese sechs sind ihm geboren zu Hebron; denn er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate; aber zu Jerusalem regierte er dreiunddreißig Jahre. 5 Und diese sind ihm geboren zu Jerusalem: Simea, Sobab, Nathan, Salomo, die vier von Bath-Sua, der Tochter Ammiels; (2. Samuel 5.14-16) (1. Chronik 14.4-7) 6 dazu Jibhar, Elisama, Eliphelet, 7 Nogah, Nepheg, Japhia, 8 Elisama, Eljada, Eliphelet, die neun. 9 Das sind alles Kinder Davids, ohne was der Kebsweiber Kinder waren. Und Thamar war ihre Schwester. (2. Samuel 13.1) 10 Salomos Sohn war Rehabeam; des Sohn war Abia; des Sohn war Asa; des Sohn war Josaphat; (Matthäus 1.7)
11 des Sohn war Joram; des Sohn war Ahasja; des Sohn war Joas; 12 des Sohn war Amazja; des Sohn war Asarja; des Sohn war Jotham; 13 des Sohn war Ahas; des Sohn war Hiskia; des Sohn war Manasse; 14 des Sohn war Amon; des Sohn war Josia. 15 Josias Söhne aber waren: der erste: Johanan, der zweite: Jojakim, der dritte: Zedekia, der vierte: Sallum. 16 Aber die Kinder Jojakims waren: Jechonja; des Sohnes war Zedekia. 17 Die Kinder aber Jechonjas, der gefangen ward, waren Sealthiel, (2. Chronik 36.10)
18 Malchiram, Pedaja, Seneazzar, Jekamja, Hosama, Nedabja. 19 Die Kinder Pedajas waren: Serubabel und Simei. Die Kinder Serubabels waren: Mesullam und Hananja und ihre Schwester Selomith; (Esra 3.2) (Esra 3.8) 20 dazu Hasuba, Ohel, Berechja, Hasadja, Jusab-Hesed, die fünf. 21 Die Kinder aber Hananjas waren: Pelatja und Jesaja, die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadja, die Söhne Sechanjas. 22 Die Kinder aber Sechanjas waren Semaja. Die Kinder Semajas waren: Hattus, Jigeal, Bariah, Nearja, Saphat, die sechs. 23 Die Kinder aber Nearjas waren: Eljoenai, Hiskia, Asrikam, die drei. 24 Die Kinder aber Eljoenais waren: Hodavja, Eljasib, Pelaja, Akkub, Johanan, Delaja, Anani, die sieben.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.