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1. Chronik - Kapitel 29

Reiche Beisteuer zum Tempelbau und Davids Dankgebet

1 Und der König David sprach zu der ganzen Gemeinde: Gott hat Salomo, meiner Söhne einen, erwählt, der noch jung und zart ist; das Werk aber ist groß; denn es ist nicht eines Menschen Wohnung, sondern Gottes des HERRN. (1. Chronik 22.5) 2 Ich aber habe aus allen meinen Kräften zugerichtet zum Hause Gottes Gold zu goldenem, Silber zu silbernem, Erz zu erhernem, Eisen zu eisernem, Holz zu hölzernem Geräte, Onyxsteine und eingefaßte Steine, Rubine und bunte Steine und allerlei Edelsteine und Marmelsteine die Menge. 3 Überdas, aus Wohlgefallen am Hause meines Gottes, habe ich eigenes Gutes, Gold und Silber, 4 dreitausend Zentner Gold von Ophir und siebentausend Zentner lauteres Silber, das gebe ich zum heiligen Hause Gottes außer allem, was ich zugerichtet habe, die Wände der Häuser zu überziehen, 5 daß golden werde, was golden, silbern, was silbern sein soll, und zu allerlei Werk durch die Hand der Werkmeister. Und wer ist nun willig, seine Hand heute dem HERRN zu füllen? (2. Mose 35.5) 6 Da waren die Fürsten der Vaterhäuser, die Fürsten der Stämme Israels, die Fürsten über tausend und über hundert und die Fürsten über des Königs Geschäfte willig
7 und gaben zum Amt im Hause Gottes fünftausend Zentner Gold und zehntausend Goldgulden und zehntausend Zentner Silber, achtzehntausend Zentner Erz und hundertausend Zentner Eisen. 8 Und bei welchem Steine gefunden wurden, die gaben sie zum Schatz des Hauses des HERRN unter die Hand Jehiels, des Gersoniten. (2. Mose 35.27) 9 Und das Volk ward fröhlich, daß sie willig waren; denn sie gaben's von ganzem Herzen dem HERRN freiwillig. Und David, der König, freute sich auch hoch
10 und lobte den HERRN und sprach vor der ganzen Gemeinde: Gelobt seist du, HERR, Gott Israels, unseres Vaters, ewiglich. 11 Dir, HERR, gebührt die Majestät und Gewalt, Herrlichkeit, Sieg und Dank. Denn alles, was im Himmel und auf Erden ist. das ist dein. Dein, HERR, ist das Reich, und du bist erhöht über alles zum Obersten. (Offenbarung 4.11) (Offenbarung 5.13) 12 Reichtum und Ehre ist vor dir; Du herrschest über alles; in deiner Hand steht Kraft und Macht; in deiner Hand steht es, jedermann groß und stark zu machen. (2. Chronik 20.6) 13 Nun, unser Gott, wir danken dir und rühmen den Namen deiner Herrlichkeit. 14 Denn was bin ich? Was ist mein Volk, daß wir sollten vermögen, freiwillig so viel zu geben? Denn von dir ist alles gekommen, und von deiner Hand haben wir dir's gegeben. 15 Denn wir sind Fremdlinge und Gäste vor dir wie unsre Väter alle. unser Leben auf Erden ist wie ein Schatten, und ist kein Aufhalten. (Hiob 14.2) (Psalm 39.13) (Hebräer 11.13) 16 HERR, unser Gott, aller dieser Haufe, den wir zugerichtet haben, dir ein Haus zu bauen, deinem heiligen Namen, ist von deiner Hand gekommen, und ist alles dein. 17 Ich weiß, mein Gott, daß du das Herz prüfst, und Aufrichtigkeit ist dir angenehm. Darum habe ich dies alles aus aufrichtigem Herzen freiwillig gegeben und habe jetzt mit Freuden gesehen dein Volk, das hier vorhanden ist, daß es dir freiwillig gegeben hat. (1. Chronik 28.9) 18 HERR, Gott unsrer Väter, Abrahams, Isaaks und Israels, bewahre ewiglich solchen Sinn und Gedanken im Herzen deines Volkes und richte ihre Herzen zu dir. 19 Und meinem Sohn Salomo gib ein rechtschaffenes Herz, daß er halte deine Gebote, Zeugnisse und Rechte, daß er alles tue und baue diese Wohnung, die ich zugerichtet habe. 20 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde: Lobet den HERRN, euren Gott! Und die ganze Gemeinde lobte den HERRN, den Gott ihrer Väter; und sie neigten sich und fielen nieder vor dem HERRN und vor dem König
21 und opferten dem HERRN Opfer. Und des Morgens opferten sie Brandopfer: tausend Farren, tausend Widder, tausend Lämmer mit ihren Trankopfern, und opferten die Menge unter dem ganzen Israel 22 und aßen und tranken desselben Tages vor dem HERRN mit großen Freuden und machten zum zweitenmal Salomo, den Sohn Davids, zum König und salbten ihn dem HERRN zum Fürsten und Zadok zum Priester. (1. Chronik 23.1)

Salomo wird König. Davids Tod

23 Also saß Salomo auf dem Stuhl des Herrn als ein König an seines Vaters Davids Statt und ward glücklich; und ganz Israel ward ihm gehorsam. (1. Könige 1.35) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 28.5)
24 Und alle Obersten und Gewaltigen, auch alle Kinder des Königs David taten sich unter den König Salomo. 25 Und der HERR machte Salomo immer größer vor dem Volk Israel und gab ihm ein prächtiges Königreich, wie keiner vor ihm über Israel gehabt hatte. (2. Chronik 1.1)

Davids Tod

26 So ist nun David, der Sohn Isais. König gewesen über ganz Israel.
27 Die Zeit aber, die er König über Israel gewesen ist, ist vierzig Jahre: zu Hebron regierte er sieben Jahre und zu Jerusalem dreiunddreißig Jahre. (1. Könige 2.11) 28 Und er starb im guten Alter, gesättigt mit Leben, Reichtum und Ehre. Und sein Sohn Salomo ward König an seiner Statt. 29 Die Geschichten aber des Königs David, beide, die ersten und die letzten, siehe, die sind geschrieben in den Geschichten Samuels, des Sehers, und in den Geschichten des Propheten Nathan und in den Geschichten Gads, des Sehers, (1. Chronik 21.9) 30 mit allem seinem Königreich und seiner Gewalt und den Zeiten, die ergangen sind über ihn und über Israel und alle Königreiche in den Landen.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.