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1. Chronik - Kapitel 29

Reiche Beisteuer zum Tempelbau und Davids Dankgebet

1 Und der König David sprach zu der ganzen Gemeinde: Gott hat Salomo, meiner Söhne einen, erwählt, der noch jung und zart ist; das Werk aber ist groß; denn es ist nicht eines Menschen Wohnung, sondern Gottes des HERRN. (1. Chronik 22.5) 2 Ich aber habe aus allen meinen Kräften zugerichtet zum Hause Gottes Gold zu goldenem, Silber zu silbernem, Erz zu erhernem, Eisen zu eisernem, Holz zu hölzernem Geräte, Onyxsteine und eingefaßte Steine, Rubine und bunte Steine und allerlei Edelsteine und Marmelsteine die Menge. 3 Überdas, aus Wohlgefallen am Hause meines Gottes, habe ich eigenes Gutes, Gold und Silber, 4 dreitausend Zentner Gold von Ophir und siebentausend Zentner lauteres Silber, das gebe ich zum heiligen Hause Gottes außer allem, was ich zugerichtet habe, die Wände der Häuser zu überziehen, 5 daß golden werde, was golden, silbern, was silbern sein soll, und zu allerlei Werk durch die Hand der Werkmeister. Und wer ist nun willig, seine Hand heute dem HERRN zu füllen? (2. Mose 35.5) 6 Da waren die Fürsten der Vaterhäuser, die Fürsten der Stämme Israels, die Fürsten über tausend und über hundert und die Fürsten über des Königs Geschäfte willig
7 und gaben zum Amt im Hause Gottes fünftausend Zentner Gold und zehntausend Goldgulden und zehntausend Zentner Silber, achtzehntausend Zentner Erz und hundertausend Zentner Eisen. 8 Und bei welchem Steine gefunden wurden, die gaben sie zum Schatz des Hauses des HERRN unter die Hand Jehiels, des Gersoniten. (2. Mose 35.27) 9 Und das Volk ward fröhlich, daß sie willig waren; denn sie gaben's von ganzem Herzen dem HERRN freiwillig. Und David, der König, freute sich auch hoch
10 und lobte den HERRN und sprach vor der ganzen Gemeinde: Gelobt seist du, HERR, Gott Israels, unseres Vaters, ewiglich. 11 Dir, HERR, gebührt die Majestät und Gewalt, Herrlichkeit, Sieg und Dank. Denn alles, was im Himmel und auf Erden ist. das ist dein. Dein, HERR, ist das Reich, und du bist erhöht über alles zum Obersten. (Offenbarung 4.11) (Offenbarung 5.13) 12 Reichtum und Ehre ist vor dir; Du herrschest über alles; in deiner Hand steht Kraft und Macht; in deiner Hand steht es, jedermann groß und stark zu machen. (2. Chronik 20.6) 13 Nun, unser Gott, wir danken dir und rühmen den Namen deiner Herrlichkeit. 14 Denn was bin ich? Was ist mein Volk, daß wir sollten vermögen, freiwillig so viel zu geben? Denn von dir ist alles gekommen, und von deiner Hand haben wir dir's gegeben. 15 Denn wir sind Fremdlinge und Gäste vor dir wie unsre Väter alle. unser Leben auf Erden ist wie ein Schatten, und ist kein Aufhalten. (Hiob 14.2) (Psalm 39.13) (Hebräer 11.13) 16 HERR, unser Gott, aller dieser Haufe, den wir zugerichtet haben, dir ein Haus zu bauen, deinem heiligen Namen, ist von deiner Hand gekommen, und ist alles dein. 17 Ich weiß, mein Gott, daß du das Herz prüfst, und Aufrichtigkeit ist dir angenehm. Darum habe ich dies alles aus aufrichtigem Herzen freiwillig gegeben und habe jetzt mit Freuden gesehen dein Volk, das hier vorhanden ist, daß es dir freiwillig gegeben hat. (1. Chronik 28.9) 18 HERR, Gott unsrer Väter, Abrahams, Isaaks und Israels, bewahre ewiglich solchen Sinn und Gedanken im Herzen deines Volkes und richte ihre Herzen zu dir. 19 Und meinem Sohn Salomo gib ein rechtschaffenes Herz, daß er halte deine Gebote, Zeugnisse und Rechte, daß er alles tue und baue diese Wohnung, die ich zugerichtet habe. 20 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde: Lobet den HERRN, euren Gott! Und die ganze Gemeinde lobte den HERRN, den Gott ihrer Väter; und sie neigten sich und fielen nieder vor dem HERRN und vor dem König
21 und opferten dem HERRN Opfer. Und des Morgens opferten sie Brandopfer: tausend Farren, tausend Widder, tausend Lämmer mit ihren Trankopfern, und opferten die Menge unter dem ganzen Israel 22 und aßen und tranken desselben Tages vor dem HERRN mit großen Freuden und machten zum zweitenmal Salomo, den Sohn Davids, zum König und salbten ihn dem HERRN zum Fürsten und Zadok zum Priester. (1. Chronik 23.1)

Salomo wird König. Davids Tod

23 Also saß Salomo auf dem Stuhl des Herrn als ein König an seines Vaters Davids Statt und ward glücklich; und ganz Israel ward ihm gehorsam. (1. Könige 1.35) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 28.5)
24 Und alle Obersten und Gewaltigen, auch alle Kinder des Königs David taten sich unter den König Salomo. 25 Und der HERR machte Salomo immer größer vor dem Volk Israel und gab ihm ein prächtiges Königreich, wie keiner vor ihm über Israel gehabt hatte. (2. Chronik 1.1)

Davids Tod

26 So ist nun David, der Sohn Isais. König gewesen über ganz Israel.
27 Die Zeit aber, die er König über Israel gewesen ist, ist vierzig Jahre: zu Hebron regierte er sieben Jahre und zu Jerusalem dreiunddreißig Jahre. (1. Könige 2.11) 28 Und er starb im guten Alter, gesättigt mit Leben, Reichtum und Ehre. Und sein Sohn Salomo ward König an seiner Statt. 29 Die Geschichten aber des Königs David, beide, die ersten und die letzten, siehe, die sind geschrieben in den Geschichten Samuels, des Sehers, und in den Geschichten des Propheten Nathan und in den Geschichten Gads, des Sehers, (1. Chronik 21.9) 30 mit allem seinem Königreich und seiner Gewalt und den Zeiten, die ergangen sind über ihn und über Israel und alle Königreiche in den Landen.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.