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1. Chronik - Kapitel 29

Reiche Beisteuer zum Tempelbau und Davids Dankgebet

1 Und der König David sprach zu der ganzen Gemeinde: Gott hat Salomo, meiner Söhne einen, erwählt, der noch jung und zart ist; das Werk aber ist groß; denn es ist nicht eines Menschen Wohnung, sondern Gottes des HERRN. (1. Chronik 22.5) 2 Ich aber habe aus allen meinen Kräften zugerichtet zum Hause Gottes Gold zu goldenem, Silber zu silbernem, Erz zu erhernem, Eisen zu eisernem, Holz zu hölzernem Geräte, Onyxsteine und eingefaßte Steine, Rubine und bunte Steine und allerlei Edelsteine und Marmelsteine die Menge. 3 Überdas, aus Wohlgefallen am Hause meines Gottes, habe ich eigenes Gutes, Gold und Silber, 4 dreitausend Zentner Gold von Ophir und siebentausend Zentner lauteres Silber, das gebe ich zum heiligen Hause Gottes außer allem, was ich zugerichtet habe, die Wände der Häuser zu überziehen, 5 daß golden werde, was golden, silbern, was silbern sein soll, und zu allerlei Werk durch die Hand der Werkmeister. Und wer ist nun willig, seine Hand heute dem HERRN zu füllen? (2. Mose 35.5) 6 Da waren die Fürsten der Vaterhäuser, die Fürsten der Stämme Israels, die Fürsten über tausend und über hundert und die Fürsten über des Königs Geschäfte willig
7 und gaben zum Amt im Hause Gottes fünftausend Zentner Gold und zehntausend Goldgulden und zehntausend Zentner Silber, achtzehntausend Zentner Erz und hundertausend Zentner Eisen. 8 Und bei welchem Steine gefunden wurden, die gaben sie zum Schatz des Hauses des HERRN unter die Hand Jehiels, des Gersoniten. (2. Mose 35.27) 9 Und das Volk ward fröhlich, daß sie willig waren; denn sie gaben's von ganzem Herzen dem HERRN freiwillig. Und David, der König, freute sich auch hoch
10 und lobte den HERRN und sprach vor der ganzen Gemeinde: Gelobt seist du, HERR, Gott Israels, unseres Vaters, ewiglich. 11 Dir, HERR, gebührt die Majestät und Gewalt, Herrlichkeit, Sieg und Dank. Denn alles, was im Himmel und auf Erden ist. das ist dein. Dein, HERR, ist das Reich, und du bist erhöht über alles zum Obersten. (Offenbarung 4.11) (Offenbarung 5.13) 12 Reichtum und Ehre ist vor dir; Du herrschest über alles; in deiner Hand steht Kraft und Macht; in deiner Hand steht es, jedermann groß und stark zu machen. (2. Chronik 20.6) 13 Nun, unser Gott, wir danken dir und rühmen den Namen deiner Herrlichkeit. 14 Denn was bin ich? Was ist mein Volk, daß wir sollten vermögen, freiwillig so viel zu geben? Denn von dir ist alles gekommen, und von deiner Hand haben wir dir's gegeben. 15 Denn wir sind Fremdlinge und Gäste vor dir wie unsre Väter alle. unser Leben auf Erden ist wie ein Schatten, und ist kein Aufhalten. (Hiob 14.2) (Psalm 39.13) (Hebräer 11.13) 16 HERR, unser Gott, aller dieser Haufe, den wir zugerichtet haben, dir ein Haus zu bauen, deinem heiligen Namen, ist von deiner Hand gekommen, und ist alles dein. 17 Ich weiß, mein Gott, daß du das Herz prüfst, und Aufrichtigkeit ist dir angenehm. Darum habe ich dies alles aus aufrichtigem Herzen freiwillig gegeben und habe jetzt mit Freuden gesehen dein Volk, das hier vorhanden ist, daß es dir freiwillig gegeben hat. (1. Chronik 28.9) 18 HERR, Gott unsrer Väter, Abrahams, Isaaks und Israels, bewahre ewiglich solchen Sinn und Gedanken im Herzen deines Volkes und richte ihre Herzen zu dir. 19 Und meinem Sohn Salomo gib ein rechtschaffenes Herz, daß er halte deine Gebote, Zeugnisse und Rechte, daß er alles tue und baue diese Wohnung, die ich zugerichtet habe. 20 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde: Lobet den HERRN, euren Gott! Und die ganze Gemeinde lobte den HERRN, den Gott ihrer Väter; und sie neigten sich und fielen nieder vor dem HERRN und vor dem König
21 und opferten dem HERRN Opfer. Und des Morgens opferten sie Brandopfer: tausend Farren, tausend Widder, tausend Lämmer mit ihren Trankopfern, und opferten die Menge unter dem ganzen Israel 22 und aßen und tranken desselben Tages vor dem HERRN mit großen Freuden und machten zum zweitenmal Salomo, den Sohn Davids, zum König und salbten ihn dem HERRN zum Fürsten und Zadok zum Priester. (1. Chronik 23.1)

Salomo wird König. Davids Tod

23 Also saß Salomo auf dem Stuhl des Herrn als ein König an seines Vaters Davids Statt und ward glücklich; und ganz Israel ward ihm gehorsam. (1. Könige 1.35) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 28.5)
24 Und alle Obersten und Gewaltigen, auch alle Kinder des Königs David taten sich unter den König Salomo. 25 Und der HERR machte Salomo immer größer vor dem Volk Israel und gab ihm ein prächtiges Königreich, wie keiner vor ihm über Israel gehabt hatte. (2. Chronik 1.1)

Davids Tod

26 So ist nun David, der Sohn Isais. König gewesen über ganz Israel.
27 Die Zeit aber, die er König über Israel gewesen ist, ist vierzig Jahre: zu Hebron regierte er sieben Jahre und zu Jerusalem dreiunddreißig Jahre. (1. Könige 2.11) 28 Und er starb im guten Alter, gesättigt mit Leben, Reichtum und Ehre. Und sein Sohn Salomo ward König an seiner Statt. 29 Die Geschichten aber des Königs David, beide, die ersten und die letzten, siehe, die sind geschrieben in den Geschichten Samuels, des Sehers, und in den Geschichten des Propheten Nathan und in den Geschichten Gads, des Sehers, (1. Chronik 21.9) 30 mit allem seinem Königreich und seiner Gewalt und den Zeiten, die ergangen sind über ihn und über Israel und alle Königreiche in den Landen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.