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1. Chronik - Kapitel 28

David stellt dem Volk Salomo als seinen Nachfolger vor

1 Und David versammelte gen Jerusalem alle Obersten Israels, nämlich die Fürsten der Stämme, die Fürsten der Ordnungen, die dem König dienten, die Fürsten über tausend und über hundert, die Fürsten über die Güter und das Vieh des Königs und seiner Söhne mit den Kämmerern, die Kriegsmänner und alle ansehnlichen Männer. 2 Und David, der König, stand auf und sprach: Höret mir zu, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte mir vorgenommen, ein Haus zu bauen, da ruhen sollte die Lade des Bundes des HERRN und der Schemel seiner Füße unsres Gottes, und hatte mich geschickt, zu bauen. (1. Chronik 22.7-10)
3 Aber Gott ließ mir sagen: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmann und hast Blut vergossen. (2. Samuel 7.5) 4 Nun hat der HERR, der Gott Israel, mich erwählt aus meines Vaters ganzem Hause, daß ich König über Israel sein sollte ewiglich. Denn er hat Juda erwählt zum Fürstentum, und im Hause Juda meines Vaters Haus, und unter meines Vaters Kindern hat er Gefallen gehabt an mir, daß er mich über ganz Israel zum König machte. (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 Und unter allen seinen Söhnen (denn der HERR hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, daß er sitzen soll auf dem Stuhl des Königreichs des Herrn über Israel, 6 und hat zu mir geredet: Dein Sohn Salomo soll mein Haus und meine Vorhöfe bauen; denn ich habe ihn erwählt zum Sohn, und ich will sein Vater sein (1. Chronik 17.11-14) 7 und will sein Königreich bestätigen ewiglich, so er wird anhalten, daß er tue nach meinen Geboten und Rechten, wie es heute steht. 8 Nun vor dem ganzen Israel, der Gemeinde des HERRN, und vor den Ohren unseres Gottes: So haltet und sucht alle die Gebote des HERRN, eures Gottes, auf daß ihr besitzet das gute Land und es vererbt auf eure Kinder nach euch ewiglich. 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm mit ganzem Herzen und mit williger Seele. Denn der HERR sucht alle Herzen und versteht aller Gedanken Dichten. Wirst du ihn suchen, so wirst du ihn finden; wirst du ihn aber verlassen, so wird er dich verwerfen ewiglich. (Psalm 7.10) 10 So siehe nun zu; denn der HERR hat dich erwählt, daß du sein Haus baust zum Heiligtum. Sei getrost und mache es!

David gibt Salomo den Entwurf des Tempels

11 Und David gab seinem Sohn Salomo ein Vorbild der Halle des Tempels und seiner Häuser und der Gemächer und Söller und Kammern inwendig und des Hauses Gnadenstuhls, (2. Mose 25.9)
12 dazu Vorbilder alles dessen, was bei ihm in seinem Gemüt war, nämlich die Vorhöfe am Hause des HERRN und aller Gemächer umher für die Schätze im Hause Gottes und für die Schätze des Geheiligten, 13 und der Ordnungen der Priester und Leviten, und aller Geschäfte und Geräte der Ämter im Hause des HERRN, 14 und des goldenen Zeuges nach dem Goldgewicht zu allerlei Geräte eines jeglichen Amts, und alles silbernen Zeuges nach dem Gewicht zu allerlei Geräte eines jeglichen Amts, 15 und das Gewicht für den goldenen Leuchter und die goldenen Lampen, für jeglichen Leuchter und seine Lampen sein Gewicht, also auch für die silbernen Leuchter, für den Leuchter und seine Lampen, nach dem Amt eines jeglichen Leuchters; 16 auch gab er das Gewicht des Goldes für die Tische der Schaubrote, für jeglichen Tisch sein Gewicht, also auch des Silbers für die silbernen Tische, 17 und für die Gabeln, Becken und Kannen von lauterem Golde und für die goldenen Becher, für jeglichen Becher sein Gewicht, und für die silbernen Becher, für jeglichen Becher sein Gewicht, 18 und für den Räucheraltar vom allerlautersten Golde sein Gewicht, auch ein Vorbild des Wagens, nämlich der goldenen Cherubim, daß sie sich ausbreiteten und bedeckten oben die Lade des Bundes des HERRN. 19 "Das alles ist mir beschrieben gegeben von der Hand des HERRN, daß es mich unterwiese über alle Werke des Vorbildes." 20 Und David sprach zu seinem Sohn Salomo: Sei getrost und unverzagt und mache es; fürchte dich nicht und zage nicht! Gott der HERR, mein Gott, wird mit dir sein und wird die Hand nicht abziehen noch dich verlassen, bis du alle Werke zum Amt im Hause des HERRN vollendest. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13)
21 Siehe da, die Ordnungen der Priester und Leviten zu allen Ämtern im Hause Gottes sind mit dir zu allem Geschäft und sind willig und weise zu allen Ämtern, dazu die Fürsten und alles Volk zu allen deinen Händeln.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.