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1. Chronik - Kapitel 27

Die Führer der Abteilungen des Heeres, die Stammesfürsten und die königlichen Beamten

1 Dies sind aber die Kinder Israel nach ihrer Zahl, die Häupter der Vaterhäuser und die Obersten über tausend und über hundert, und ihre Amtleute, die dem König dienten, nach ihren Ordnungen, die ab und zu zogen, einen jeglichen Monat eine, in allen Monaten des Jahres. Eine jegliche Ordnung aber hatte vierundzwanzigtausend. 2 Über die erste Ordnung des ersten Monats war Jasobeam, der Sohn Sabdiels; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
3 Er war aus den Kinder Perez und war der Oberste über alle Hauptleute der Heere im ersten Monat. 4 Über die Ordnung des zweiten Monats war Dodai, der Ahohiter, und Mikloth war Fürst über seine Ordnung; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
5 Der dritte Feldhauptmann des dritten Monats, der Oberste, war Benaja, der Sohn Jojadas, des Priesters: und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
6 Das ist Benaja, der Held unter den dreißigen und über die dreißig; und seine Ordnung war unter seinem Sohn Ammisabad. 7 Der vierte im vierten Monat war Asahel, Joabs Bruder, und nach ihm Sebadja, sein Sohn; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
8 Der fünfte im fünften Monat war Samehuth, der Jishariter; und unter seine Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
9 Der sechste im sechsten Monat war Ira, der Sohn des Ikkes, der Thekoiter; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
10 Der siebente im siebenten Monat war Helez, der Peloniter, aus den Kindern Ephraim; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
11 Der achte im achten Monat war Sibbechai, der Husathiter, aus den Serahitern; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend. (1. Chronik 20.4)
12 Der neunte im neunten Monat war Abieser, der Anathothiter, aus den Benjaminitern; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
13 Der zehnte im zehnten Monat war Maherai, der Netophathiter, aus den Serahitern; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
14 Der elfte im elften Monat war Benaja der Pirathoniter, aus den Kindern Ephraim; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
15 Der zwölfte im zwölften Monat war Heldai, der Netophathiter, aus Othniel; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
16 Über die Stämme Israels aber waren diese: unter den Rubenitern war Fürst: Elieser, der Sohn Sichris; unter den Simeonitern war Sephatja, der Sohn Maachas;
17 unter den Leviten war Hasabja, der Sohn Kemuels; unter den Aaroniten war Zadok; 18 unter Juda war Elihu aus den Brüdern Davids; unter Isaschar war Omri, der Sohn Michaels; 19 unter Sebulon war Jismaja, der Sohn Obadjas; unter Naphthali war Jeremoth, der Sohn Asriels; 20 unter den Kindern Ephraim war Hosea, der Sohn Asasjas; unter dem halben Stamm Manasse war Joel, der Sohn Pedajas; 21 unter dem halben Stamm Manasse in Gilead war Iddo, der Sohn Sacharjas; unter Benjamin war Jaesiel, der Sohn Abners; 22 unter Dan war Asareel, der Sohn Jerohams. Das sind die Fürsten der Stämme Israels. 23 Aber David nahm nicht die Zahl derer, die von zwanzig Jahren und darunter waren; denn der HERR hatte verheißen, Israel zu mehren wie die Sterne am Himmel. (1. Mose 22.17)
24 Joab aber, der Zeruja Sohn, der hatte angefangen zu zählen, und vollendete es nicht; denn es kam darum ein Zorn über Israel. Darum kam die Zahl nicht in die Chronik des Königs David. (1. Chronik 21.14)

Hofdiener und Beamte Davids

25 Über den Schatz des Königs war Asmaveth, der Sohn Abdiels; und über die Schätze auf dem Lande in Städten, Dörfern und Türmen war Jonathan, der Sohn Usias.
26 Über die Ackerleute, das Land zu bauen, war Esri, der Sohn Chelubs. 27 Über die Weinberge war Simei, der Ramathiter; über die Weinkeller und Schätze des Weins war Sabdi, der Sephamiter. 28 Über die Ölgärten und Maulbeerbäume in den Auen war Baal-Hanan, der Gaderiter. Über den Ölschatz war Joas. 29 Über die Weiderinder zu Saron war Sitrai, der Saroniter; aber über die Rinder in den Gründen war Saphat, der Sohn Adlais. 30 Über die Kamele war Obil, der Ismaeliter. Über die Esel war Jehdeja, der Meronothiter. 31 Über die Schafe war Jasis, der Hagariter. Diese waren alle Oberste über die Güter des Königs David. 32 Jonathan aber, Davids Vetter, war Rat, ein verständiger und gelehrter Mann. Und Jehiel, der Sohn Hachmonis, war bei den Söhnen des Königs.
33 Ahithophel war auch Rat des Königs. Husai, der Arachiter, war des Königs Freund. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nach Ahithophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Joab aber war der Feldhauptmann des Königs. (2. Samuel 8.16)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)