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1. Chronik - Kapitel 26

Bestellung der Torhüter

1 Von den Ordnungen der Torhüter. Unter den Korahitern war Meselemja, der Sohn Kores, aus den Kindern Asaph. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Kinder Meselemjas waren diese: der Erstgeborene: Sacharja, der zweite: Jediael, der dritte: Sebadja, der vierte: Jathniel, 3 der fünfte: Elam, der sechste: Johanan, der siebente: Eljoenai. 4 Die Kinder aber Obed-Edoms waren diese: der Erstgeborene: Semaja, der zweite: Josabad, der dritte: Joah, der vierte: Sachar, der fünfte: Nathanael,
5 der sechste: Ammiel, der siebente: Isaschar, der achte: Pegulthai; denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die im Hause ihres Vaters herrschten; denn es waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Kinder Semajas: Othni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder tüchtige Leute waren, Elihu und Samachja. 8 Diese waren alle aus den Kindern Obed-Edoms; sie samt ihren Kindern und Brüdern, tüchtige Leute, geschickt zu Ämtern, waren zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Meselemja hatte Kinder und Brüder, tüchtige Männer, achtzehn. 10 Hosa aber aus den Kindern Meraris hatte Kinder: den Vornehmsten: Simri (denn der Erstgeborene war er nicht, aber sein Vater setzte ihn zum Vornehmsten), 11 den zweiten: Hilkia, den dritten: Tebalja, den vierten: Sacharja. Aller Kinder und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Dies sind die Ordnungen der Torhüter nach den Häuptern der Männer im Amt neben ihren Brüdern, zu dienen im Hause des HERRN. 13 Und das Los ward geworfen, dem Jüngeren wie dem Älteren, unter ihren Vaterhäusern zu einem jeglichen Tor. (1. Chronik 25.8)
14 Das Los gegen Morgen fiel auf Meselemja; aber sein Sohn war Sacharja, der ein kluger Rat war, warf man auch das Los, und es fiel ihm gegen Mitternacht, 15 Obed-Edom aber gegen Mittag und seinen Söhnen bei dem Vorratshause, 16 und Suppim und Hosa gegen Abend bei dem Tor Salecheth, da man die Straße hinaufgeht, da eine Hut neben der andern steht. 17 Gegen Morgen waren der Leviten sechs, gegen Mitternacht des Tages vier, gegen Mittag des Tages vier, bei dem Vorratshause aber je zwei und zwei, 18 am Parbar aber gegen Abend vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies sind die Ordnungen der Torhüter unter den Kindern der Korahiter und den Kindern Merari.

Die levitischen Schatzmeister

20 Von den Leviten aber war Ahia über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze, die geheiligt wurden.
21 Von den Kindern Laedan, den Kindern des Gersoniten Laedan, waren Häupter der Vaterhäuser die Jehieliten. (1. Chronik 23.8) 22 Die Kinder der Jehieliten waren: Setham und sein Bruder Joel über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Unter den Amramiten, Jizhariten, Hebroniten und Usieliten 24 war Sebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Mose's, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Aber sein Bruder Elieser hatte einen Sohn, Rehabja; des Sohn war Jesaja; des Sohn war Joram; des Sohn war Sichri; des Sohn war Selomith. (1. Chronik 23.17)
26 Derselbe Selomith und seine Brüder waren über alle Schätze des Geheiligten, welches geheiligt hatte der König David und die Häupter der Vaterhäuser, die Obersten über tausend und über hundert und die Obersten im Heer. 27 (Von Krieg und Raub hatten sie es geheiligt, zu bessern das Haus des HERRN.) 28 Auch alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn des Ners, und Joab, der Zeruja Sohn, geheiligt hatten, alles Geheiligte war unter der Hand Selomiths und seiner Brüder.

Die levitischen Amtleute und Richter

29 Unter den Jizhariten waren Chenanja und seine Söhne zum Werk draußen über Israel Amtleute und Richter.
30 Unter den Hebroniten aber waren Hasabja und seine Brüder, tüchtige Leute, tausend und siebenhundert, über die Ämter Israels diesseits des Jordans gegen Abend, zu allerlei Geschäft des HERRN und zu dienen dem König. 31 Unter den Hebroniten war Jeria, der Vornehmste unter den Hebroniten seines Geschlechts unter den Vaterhäusern (es wurden aber unter ihnen gesucht und gefunden im vierzigsten Jahr des Königreiches Davids tüchtige Männer zu Jaser in Gilead), 32 und seine Brüder, tüchtige Männer, zweitausend und siebenhundert Oberste der Vaterhäuser. Und David setzte sie über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse zu allen Händeln Gottes und des Königs.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.