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1. Chronik - Kapitel 26

Bestellung der Torhüter

1 Von den Ordnungen der Torhüter. Unter den Korahitern war Meselemja, der Sohn Kores, aus den Kindern Asaph. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Kinder Meselemjas waren diese: der Erstgeborene: Sacharja, der zweite: Jediael, der dritte: Sebadja, der vierte: Jathniel, 3 der fünfte: Elam, der sechste: Johanan, der siebente: Eljoenai. 4 Die Kinder aber Obed-Edoms waren diese: der Erstgeborene: Semaja, der zweite: Josabad, der dritte: Joah, der vierte: Sachar, der fünfte: Nathanael,
5 der sechste: Ammiel, der siebente: Isaschar, der achte: Pegulthai; denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die im Hause ihres Vaters herrschten; denn es waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Kinder Semajas: Othni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder tüchtige Leute waren, Elihu und Samachja. 8 Diese waren alle aus den Kindern Obed-Edoms; sie samt ihren Kindern und Brüdern, tüchtige Leute, geschickt zu Ämtern, waren zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Meselemja hatte Kinder und Brüder, tüchtige Männer, achtzehn. 10 Hosa aber aus den Kindern Meraris hatte Kinder: den Vornehmsten: Simri (denn der Erstgeborene war er nicht, aber sein Vater setzte ihn zum Vornehmsten), 11 den zweiten: Hilkia, den dritten: Tebalja, den vierten: Sacharja. Aller Kinder und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Dies sind die Ordnungen der Torhüter nach den Häuptern der Männer im Amt neben ihren Brüdern, zu dienen im Hause des HERRN. 13 Und das Los ward geworfen, dem Jüngeren wie dem Älteren, unter ihren Vaterhäusern zu einem jeglichen Tor. (1. Chronik 25.8)
14 Das Los gegen Morgen fiel auf Meselemja; aber sein Sohn war Sacharja, der ein kluger Rat war, warf man auch das Los, und es fiel ihm gegen Mitternacht, 15 Obed-Edom aber gegen Mittag und seinen Söhnen bei dem Vorratshause, 16 und Suppim und Hosa gegen Abend bei dem Tor Salecheth, da man die Straße hinaufgeht, da eine Hut neben der andern steht. 17 Gegen Morgen waren der Leviten sechs, gegen Mitternacht des Tages vier, gegen Mittag des Tages vier, bei dem Vorratshause aber je zwei und zwei, 18 am Parbar aber gegen Abend vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies sind die Ordnungen der Torhüter unter den Kindern der Korahiter und den Kindern Merari.

Die levitischen Schatzmeister

20 Von den Leviten aber war Ahia über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze, die geheiligt wurden.
21 Von den Kindern Laedan, den Kindern des Gersoniten Laedan, waren Häupter der Vaterhäuser die Jehieliten. (1. Chronik 23.8) 22 Die Kinder der Jehieliten waren: Setham und sein Bruder Joel über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Unter den Amramiten, Jizhariten, Hebroniten und Usieliten 24 war Sebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Mose's, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Aber sein Bruder Elieser hatte einen Sohn, Rehabja; des Sohn war Jesaja; des Sohn war Joram; des Sohn war Sichri; des Sohn war Selomith. (1. Chronik 23.17)
26 Derselbe Selomith und seine Brüder waren über alle Schätze des Geheiligten, welches geheiligt hatte der König David und die Häupter der Vaterhäuser, die Obersten über tausend und über hundert und die Obersten im Heer. 27 (Von Krieg und Raub hatten sie es geheiligt, zu bessern das Haus des HERRN.) 28 Auch alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn des Ners, und Joab, der Zeruja Sohn, geheiligt hatten, alles Geheiligte war unter der Hand Selomiths und seiner Brüder.

Die levitischen Amtleute und Richter

29 Unter den Jizhariten waren Chenanja und seine Söhne zum Werk draußen über Israel Amtleute und Richter.
30 Unter den Hebroniten aber waren Hasabja und seine Brüder, tüchtige Leute, tausend und siebenhundert, über die Ämter Israels diesseits des Jordans gegen Abend, zu allerlei Geschäft des HERRN und zu dienen dem König. 31 Unter den Hebroniten war Jeria, der Vornehmste unter den Hebroniten seines Geschlechts unter den Vaterhäusern (es wurden aber unter ihnen gesucht und gefunden im vierzigsten Jahr des Königreiches Davids tüchtige Männer zu Jaser in Gilead), 32 und seine Brüder, tüchtige Männer, zweitausend und siebenhundert Oberste der Vaterhäuser. Und David setzte sie über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse zu allen Händeln Gottes und des Königs.

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.