zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 25

Die vierundzwanzig Abteilungen der Sänger

1 Und David samt den Feldhauptleuten sonderten ab zu Ämtern die Kinder Asaphs, Hemans und Jedithuns, die Propheten mit Harfen, Psaltern und Zimbeln; und sie wurden gezählt zum Werk nach ihrem Amt. (1. Chronik 15.19) 2 Unter den Kindern Asaphs waren: Sakkur, Joseph, Nethanja, Asarela, Kinder Asaph, unter Asaph der da weissagte bei dem König. 3 Von Jedithun: die Kinder Jedithuns waren: Gedalja, Sori, Jesaja, Hasabja, Matthithja, Simei, die sechs, unter ihrem Vater Jedithun, mit Harfen, der da weissagte, zu danken und zu loben den HERRN. 4 Von Heman: die Kinder Hemans waren: Bukkia, Matthanja, Usiel, Sebuel, Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalthi, Romamthi-Eser, Josbekasa, Mallothi, Hothir und Mahesioth. 5 Diese waren alle Kinder Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, das Horn zu erheben; denn Gott hatte Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Diese waren alle unter ihren Vätern Asaph, Jedithun und Heman, zu singen im Hause des HERRN mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, nach dem Amt im Hause Gottes bei dem König.
7 Und es war ihre Zahl samt ihren Brüdern, die im Gesang des HERRN gelehrt waren, allesamt Meister, zweihundertachtundachtzig. 8 Und sie warfen das Los über ihre Ämter zugleich, dem Jüngeren wie dem Älteren, dem Lehrer wie dem Schüler. (1. Chronik 24.31)
9 Und das erste Los fiel unter Asaph auf Joseph. Das zweite auf Gedalja samt seinen Brüdern und Söhnen; derer waren zwölf.
10 Das dritte auf Sakkur samt seine Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
11 Das vierte auf Jizri samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
12 Das fünfte auf Nethanja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
13 Das sechste auf Bukkia samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
14 Das siebente auf Jesarela samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
15 Das achte auf Jesaja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
16 Das neunte auf Matthanja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
17 Das zehnte auf Simei samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
18 Das elfte auf Asareel samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
19 Das zwölfte auf Hasabja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
20 Das dreizehnte auf Subael samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
21 Das vierzehnte auf Matthithja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
22 Das fünfzehnte auf Jeremoth samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
23 Das sechzehnte auf Hanaja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
24 Das siebzehnte auf Josbekasa samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
25 Das achtzehnte auf Hanani samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
26 Das neunzehnte auf Mallothi samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
27 Das zwanzigste auf Eliatha samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
28 Das einundzwanzigste auf Hothir samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
29 Das zweiundzwanzigste auf Giddalthi samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
30 Das dreiundzwanzigste auf Mahesioth samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
31 Das vierundzwanzigste auf Romamthi-Eser samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)