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1. Chronik - Kapitel 25

Die vierundzwanzig Abteilungen der Sänger

1 Und David samt den Feldhauptleuten sonderten ab zu Ämtern die Kinder Asaphs, Hemans und Jedithuns, die Propheten mit Harfen, Psaltern und Zimbeln; und sie wurden gezählt zum Werk nach ihrem Amt. (1. Chronik 15.19) 2 Unter den Kindern Asaphs waren: Sakkur, Joseph, Nethanja, Asarela, Kinder Asaph, unter Asaph der da weissagte bei dem König. 3 Von Jedithun: die Kinder Jedithuns waren: Gedalja, Sori, Jesaja, Hasabja, Matthithja, Simei, die sechs, unter ihrem Vater Jedithun, mit Harfen, der da weissagte, zu danken und zu loben den HERRN. 4 Von Heman: die Kinder Hemans waren: Bukkia, Matthanja, Usiel, Sebuel, Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalthi, Romamthi-Eser, Josbekasa, Mallothi, Hothir und Mahesioth. 5 Diese waren alle Kinder Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, das Horn zu erheben; denn Gott hatte Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Diese waren alle unter ihren Vätern Asaph, Jedithun und Heman, zu singen im Hause des HERRN mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, nach dem Amt im Hause Gottes bei dem König.
7 Und es war ihre Zahl samt ihren Brüdern, die im Gesang des HERRN gelehrt waren, allesamt Meister, zweihundertachtundachtzig. 8 Und sie warfen das Los über ihre Ämter zugleich, dem Jüngeren wie dem Älteren, dem Lehrer wie dem Schüler. (1. Chronik 24.31)
9 Und das erste Los fiel unter Asaph auf Joseph. Das zweite auf Gedalja samt seinen Brüdern und Söhnen; derer waren zwölf.
10 Das dritte auf Sakkur samt seine Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
11 Das vierte auf Jizri samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
12 Das fünfte auf Nethanja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
13 Das sechste auf Bukkia samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
14 Das siebente auf Jesarela samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
15 Das achte auf Jesaja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
16 Das neunte auf Matthanja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
17 Das zehnte auf Simei samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
18 Das elfte auf Asareel samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
19 Das zwölfte auf Hasabja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
20 Das dreizehnte auf Subael samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
21 Das vierzehnte auf Matthithja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
22 Das fünfzehnte auf Jeremoth samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
23 Das sechzehnte auf Hanaja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
24 Das siebzehnte auf Josbekasa samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
25 Das achtzehnte auf Hanani samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
26 Das neunzehnte auf Mallothi samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
27 Das zwanzigste auf Eliatha samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
28 Das einundzwanzigste auf Hothir samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
29 Das zweiundzwanzigste auf Giddalthi samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
30 Das dreiundzwanzigste auf Mahesioth samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
31 Das vierundzwanzigste auf Romamthi-Eser samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)