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1. Chronik - Kapitel 24

Die vierundzwanzig Abteilungen der Priester

1 Aber dies waren die Ordnungen der Kinder Aaron. Die Kinder Aarons waren: Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. (1. Chronik 23.6) (1. Chronik 5.29) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater und hatten keine Kinder. Und Eleasar und Ithamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und es ordneten sie David und Zadok aus den Kinder Eleasars und Ahimelech aus den Kindern Ithamars nach ihrer Zahl und ihrem Amt. (2. Chronik 8.14)
4 Und wurden der Kinder Eleasars mehr gefunden an Häuptern der Männer denn der Kinder Ithamars. Und er ordnete sie also: sechzehn aus den Kindern Eleasars zu Obersten ihrer Vaterhäuser und acht aus den Kindern Ithamars nach ihren Vaterhäusern. 5 Er ordnete sie aber durchs Los, darum daß beide aus Eleasars und Ithamars Kindern Oberste waren im Heiligtum und Oberste vor Gott. 6 Und der Schreiber Semaja, der Sohn Nathanaels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester,und vor Ahimelech, dem Sohn Abjathars, und vor den Obersten der Vaterhäuser unter den Priestern und Leviten, nämlich je ein Vaterhaus für Eleasar und das andere für Ithamar. (1. Chronik 18.16) 7 Das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja,
8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchia, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abia, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljasib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jesebeab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hefir, das achtzehnte auf Hapizzez, 16 das neunzehnte auf Pethaja, das zwanzigste auf Jeheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Ordnung nach ihrem Amt, zu gehen in das Haus des HERRN nach ihrer Weise unter ihrem Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hat.

Die Familien der Leviten

20 Aber unter den andern Kindern Levi war unter den Kindern Amrams Subael. Unter den Kindern Subaels war Jehdeja.
21 Unter den Kindern Rehabjas war der erste: Jissia. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Aber unter den Jizharitern war Selomoth. Unter den Kindern Selomoths war Jahath. 23 Die Kinder Hebrons waren: Jeria, der erste; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jakmeam, der vierte. 24 Die Kinder Usiels waren: Micha. Unter den Kindern Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war: Jissia. Unter den Kindern Jissias war Sacharja. 26 Die Kinder Meraris waren: Maheli und Musi, die Kinder Jaesias, seines Sohnes. 27 Die Kinder Meraris von Jaesia, seinem Sohn, waren: Soham, Sakkur und Ibri. 28 Maheli aber hatte Eleasar, der hatte keine Söhne. 29 Von Kis: unter den Kindern des Kis war: Jerahmeel. 30 Die Kinder Musis waren: Maheli, Eder und Jeremoth. Das sind die Kinder der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und man warf für sie auch das Los neben ihren Brüdern, den Kindern Aaron, vor dem König David und Zadok und Ahimelech und vor den Obersten der Vaterhäuser unter den Priestern und Leviten, für den jüngsten Bruder ebensowohl als für den Obersten in den Vaterhäusern. (1. Chronik 25.8)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.