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1. Chronik - Kapitel 24

Die vierundzwanzig Abteilungen der Priester

1 Aber dies waren die Ordnungen der Kinder Aaron. Die Kinder Aarons waren: Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. 1, 2 2 Aber Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater und hatten keine Kinder. Und Eleasar und Ithamar wurden Priester. 3, 4 3 Und es ordneten sie David und Zadok aus den Kinder Eleasars und Ahimelech aus den Kindern Ithamars nach ihrer Zahl und ihrem Amt. 5 
4 Und wurden der Kinder Eleasars mehr gefunden an Häuptern der Männer denn der Kinder Ithamars. Und er ordnete sie also: sechzehn aus den Kindern Eleasars zu Obersten ihrer Vaterhäuser und acht aus den Kindern Ithamars nach ihren Vaterhäusern. 5 Er ordnete sie aber durchs Los, darum daß beide aus Eleasars und Ithamars Kindern Oberste waren im Heiligtum und Oberste vor Gott. 6 Und der Schreiber Semaja, der Sohn Nathanaels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester,und vor Ahimelech, dem Sohn Abjathars, und vor den Obersten der Vaterhäuser unter den Priestern und Leviten, nämlich je ein Vaterhaus für Eleasar und das andere für Ithamar. 6 7 Das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja,
8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchia, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abia, 7 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljasib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jesebeab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hefir, das achtzehnte auf Hapizzez, 16 das neunzehnte auf Pethaja, das zwanzigste auf Jeheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Ordnung nach ihrem Amt, zu gehen in das Haus des HERRN nach ihrer Weise unter ihrem Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hat.

Die Familien der Leviten

20 Aber unter den andern Kindern Levi war unter den Kindern Amrams Subael. Unter den Kindern Subaels war Jehdeja.
21 Unter den Kindern Rehabjas war der erste: Jissia. 8, 9 22 Aber unter den Jizharitern war Selomoth. Unter den Kindern Selomoths war Jahath. 23 Die Kinder Hebrons waren: Jeria, der erste; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jakmeam, der vierte. 24 Die Kinder Usiels waren: Micha. Unter den Kindern Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war: Jissia. Unter den Kindern Jissias war Sacharja. 26 Die Kinder Meraris waren: Maheli und Musi, die Kinder Jaesias, seines Sohnes. 27 Die Kinder Meraris von Jaesia, seinem Sohn, waren: Soham, Sakkur und Ibri. 28 Maheli aber hatte Eleasar, der hatte keine Söhne. 29 Von Kis: unter den Kindern des Kis war: Jerahmeel. 30 Die Kinder Musis waren: Maheli, Eder und Jeremoth. Das sind die Kinder der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und man warf für sie auch das Los neben ihren Brüdern, den Kindern Aaron, vor dem König David und Zadok und Ahimelech und vor den Obersten der Vaterhäuser unter den Priestern und Leviten, für den jüngsten Bruder ebensowohl als für den Obersten in den Vaterhäusern. 10 

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 11, 12, 13 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 14, 15, 16 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 17 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 18, 19, 20 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 21, 22 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 23, 24 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 25, 26 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 27, 28, 29 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 30, 31, 32 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 33 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

Querverweise

1 1. Chronik 23.6: Und David machte Ordnungen unter den Kindern Levi, nämlich unter Gerson, Kahath und Merari.

2 1. Chronik 5.29: Die Kinder Amrams waren: Aaron, Mose und Mirjam. Die Kinder Aaron waren Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar.

3 3. Mose 10.1-2: Und die Söhne Aarons Nadab und Abihu nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer darein und legten Räuchwerk darauf und brachten das fremde Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.

4 3. Mose 10.12: Und Mose redete mit Aaron und mit seinen noch übrigen Söhnen, Eleasar und Ithamar: Nehmet, was übriggeblieben ist vom Speisopfer an den Opfern des HERRN, und esset's ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.

5 2. Chronik 8.14: Und er bestellte die Priester in ihren Ordnungen zu ihrem Amt, wie es David, sein Vater, bestimmt hatte und die Leviten zu ihrem Dienst, daß sie lobten und dienten vor den Priestern, jegliche auf ihren Tag, und die Torhüter in ihren Ordnungen, jegliche auf ihr Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen.

6 1. Chronik 18.16: Zadok, der Sohn Ahitobs, und Abimelech, der Sohn Abjathars, waren Priester; Sawsa war Schreiber;

7 Lukas 1.5: Zu der Zeit des Herodes, des Königs von Judäa, war ein Priester von der Ordnung Abia, mit Namen Zacharias, und sein Weib war von den Töchtern Aarons, welche hieß Elisabeth.

8 1. Chronik 23.17: Die Kinder Eliesers: der erste war Rehabja. Und Elieser hatte keine andern Kinder; aber der Kinder Ehabjas waren überaus viele.

9 1. Chronik 26.25: Aber sein Bruder Elieser hatte einen Sohn, Rehabja; des Sohn war Jesaja; des Sohn war Joram; des Sohn war Sichri; des Sohn war Selomith.

10 1. Chronik 25.8: Und sie warfen das Los über ihre Ämter zugleich, dem Jüngeren wie dem Älteren, dem Lehrer wie dem Schüler.

11 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

12 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

13 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

14 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

15 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

16 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

17 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

18 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

19 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

20 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

21 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

22 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

23 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

24 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

25 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

26 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

27 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

28 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

29 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

30 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

31 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

32 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

33 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.