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1. Chronik - Kapitel 23

Die Leviten, ihre Abteilungen und Ämter

1 Also machte David seinen Sohn Salomo zum König über Israel, da er alt und des Lebens satt war. (1. Könige 1.28) 2 Und David versammelte alle Obersten in Israel und die Priester und Leviten. 3 Und man zählte die Leviten von dreißig Jahren und darüber; und ihre Zahl war von Haupt zu Haupt, was Männer waren, achtunddreißigtausend.
4 "Aus diesen sollen vierundzwanzigtausend dem Werk am Hause des HERRN vorstehen und sechstausend Amtleute und Richter sein 5 und viertausend Torhüter und viertausend Lobsänger des HERRN mit Saitenspielen, die ich gemacht habe, Lob zu singen." 6 Und David machte Ordnungen unter den Kindern Levi, nämlich unter Gerson, Kahath und Merari. (1. Chronik 6.1-2)
7 Die Gersoniter waren: Laedan und Simei. 8 Die Kinder Laedans: der erste, Jehiel, Setham und Joel, die drei. (1. Chronik 26.21) 9 Die Kinder Simeis waren: Salomith, Hasiel und Haran, die drei. Diese waren die Häupter der Vaterhäuser von Laedan. 10 Und diese waren Simeis Kinder: Jahath, Sina, Jeus und Beria. Diese vier waren Simeis Kinder. 11 Jahath aber war der erste, Sina der andere. Aber Jeus und Beria hatten nicht Kinder; darum wurden sie für ein Vaterhaus gerechnet. 12 Die Kinder Kahaths waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel, die vier. (1. Chronik 5.28-29)
13 Die Kinder Amrams waren: Aaron und Mose. Aaron aber ward abgesondert, daß er geheiligt würde zum Hochheiligen, er und seine Söhne ewiglich, zu räuchern vor dem HERRN und zu dienen und zu segnen in dem Namen des HERRN ewiglich. (5. Mose 10.8) (1. Chronik 6.34) (Hebräer 5.4) 14 Und Mose's, des Mannes Gottes, Kinder wurden genannt unter der Leviten Stamm. (5. Mose 33.1) 15 Die Kinder aber Mose's waren: Gersom und Elieser. (2. Mose 18.3-4) 16 Die Kinder Gersoms: der erste war Sebuel. (1. Chronik 26.24) 17 Die Kinder Eliesers: der erste war Rehabja. Und Elieser hatte keine andern Kinder; aber der Kinder Ehabjas waren überaus viele. (1. Chronik 24.21) 18 Die Kinder Jizhars waren: Salomith, der erste. 19 Die Kinder Hebrons waren: Jeria, der erste; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; und Jakmeam, der vierte. 20 Die Kinder Usiels waren, Micha, der erste, und Jissia, der andere. 21 Die Kinder Meraris waren: Maheli und Musi. Die Kinder Mahelis waren: Eleasar und Kis. (1. Chronik 6.4)
22 Eleasar aber starb und hatte keine Söhne, sondern Töchter; und die Kinder des Kis, ihre Brüder, nahmen sie. 23 Die Kinder Musis waren: Maheli, Eder und Jeremoth, die drei. 24 Das sind die Kinder Levi nach ihren Vaterhäusern, nämlich die Häupter der Vaterhäuser, die gerechnet wurden nach der Namen Zahl von Haupt zu Haupt, welche taten das Geschäft des Amts im Hause des HERRN, von zwanzig Jahren und darüber.
25 Denn David sprach: Der HERR, der Gott Israels, hat seinem Volk Ruhe gegeben und wird zu Jerusalem wohnen ewiglich. (Joel 4.21) 26 So wurden auch die Kinder Levi gezählt von zwanzig Jahren und darüber, da sie ja die Wohnung nicht mehr zu tragen hatten mit all ihrem Geräte ihres Amts,
27 sondern nach den letzten Worten Davids, 28 daß sie stehen sollten unter der Hand der Kinder Aaron, zu dienen im Hause des HERRN in den Vorhöfen und Kammern und zur Reinigung von allerlei Heiligem und zu allem Werk des Amts im Hause Gottes 29 und zum Schaubrot, zum Semmelmehl für das Speisopfer, zu den ungesäuerten Fladen, zur Pfanne, zum Rösten und zu allem Gewicht und Maß 30 und zu stehen des Morgens, zu danken und zu loben den HERRN, und des Abends auch also, (Psalm 92.3) 31 und alle Brandopfer dem HERRN zu opfern auf die Sabbate, Neumonde und Feste, nach der Zahl und Gebühr allewege vor dem HERRN, 32 daß sie des Dienstes an der Hütte des Stifts warteten und des Heiligtums und der Kinder Aaron, ihrer Brüder, zu dienen im Hause des HERRN.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.