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1. Chronik - Kapitel 23

Die Leviten, ihre Abteilungen und Ämter

1 Also machte David seinen Sohn Salomo zum König über Israel, da er alt und des Lebens satt war. (1. Könige 1.28) 2 Und David versammelte alle Obersten in Israel und die Priester und Leviten. 3 Und man zählte die Leviten von dreißig Jahren und darüber; und ihre Zahl war von Haupt zu Haupt, was Männer waren, achtunddreißigtausend.
4 "Aus diesen sollen vierundzwanzigtausend dem Werk am Hause des HERRN vorstehen und sechstausend Amtleute und Richter sein 5 und viertausend Torhüter und viertausend Lobsänger des HERRN mit Saitenspielen, die ich gemacht habe, Lob zu singen." 6 Und David machte Ordnungen unter den Kindern Levi, nämlich unter Gerson, Kahath und Merari. (1. Chronik 6.1-2)
7 Die Gersoniter waren: Laedan und Simei. 8 Die Kinder Laedans: der erste, Jehiel, Setham und Joel, die drei. (1. Chronik 26.21) 9 Die Kinder Simeis waren: Salomith, Hasiel und Haran, die drei. Diese waren die Häupter der Vaterhäuser von Laedan. 10 Und diese waren Simeis Kinder: Jahath, Sina, Jeus und Beria. Diese vier waren Simeis Kinder. 11 Jahath aber war der erste, Sina der andere. Aber Jeus und Beria hatten nicht Kinder; darum wurden sie für ein Vaterhaus gerechnet. 12 Die Kinder Kahaths waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel, die vier. (1. Chronik 5.28-29)
13 Die Kinder Amrams waren: Aaron und Mose. Aaron aber ward abgesondert, daß er geheiligt würde zum Hochheiligen, er und seine Söhne ewiglich, zu räuchern vor dem HERRN und zu dienen und zu segnen in dem Namen des HERRN ewiglich. (5. Mose 10.8) (1. Chronik 6.34) (Hebräer 5.4) 14 Und Mose's, des Mannes Gottes, Kinder wurden genannt unter der Leviten Stamm. (5. Mose 33.1) 15 Die Kinder aber Mose's waren: Gersom und Elieser. (2. Mose 18.3-4) 16 Die Kinder Gersoms: der erste war Sebuel. (1. Chronik 26.24) 17 Die Kinder Eliesers: der erste war Rehabja. Und Elieser hatte keine andern Kinder; aber der Kinder Ehabjas waren überaus viele. (1. Chronik 24.21) 18 Die Kinder Jizhars waren: Salomith, der erste. 19 Die Kinder Hebrons waren: Jeria, der erste; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; und Jakmeam, der vierte. 20 Die Kinder Usiels waren, Micha, der erste, und Jissia, der andere. 21 Die Kinder Meraris waren: Maheli und Musi. Die Kinder Mahelis waren: Eleasar und Kis. (1. Chronik 6.4)
22 Eleasar aber starb und hatte keine Söhne, sondern Töchter; und die Kinder des Kis, ihre Brüder, nahmen sie. 23 Die Kinder Musis waren: Maheli, Eder und Jeremoth, die drei. 24 Das sind die Kinder Levi nach ihren Vaterhäusern, nämlich die Häupter der Vaterhäuser, die gerechnet wurden nach der Namen Zahl von Haupt zu Haupt, welche taten das Geschäft des Amts im Hause des HERRN, von zwanzig Jahren und darüber.
25 Denn David sprach: Der HERR, der Gott Israels, hat seinem Volk Ruhe gegeben und wird zu Jerusalem wohnen ewiglich. (Joel 4.21) 26 So wurden auch die Kinder Levi gezählt von zwanzig Jahren und darüber, da sie ja die Wohnung nicht mehr zu tragen hatten mit all ihrem Geräte ihres Amts,
27 sondern nach den letzten Worten Davids, 28 daß sie stehen sollten unter der Hand der Kinder Aaron, zu dienen im Hause des HERRN in den Vorhöfen und Kammern und zur Reinigung von allerlei Heiligem und zu allem Werk des Amts im Hause Gottes 29 und zum Schaubrot, zum Semmelmehl für das Speisopfer, zu den ungesäuerten Fladen, zur Pfanne, zum Rösten und zu allem Gewicht und Maß 30 und zu stehen des Morgens, zu danken und zu loben den HERRN, und des Abends auch also, (Psalm 92.3) 31 und alle Brandopfer dem HERRN zu opfern auf die Sabbate, Neumonde und Feste, nach der Zahl und Gebühr allewege vor dem HERRN, 32 daß sie des Dienstes an der Hütte des Stifts warteten und des Heiligtums und der Kinder Aaron, ihrer Brüder, zu dienen im Hause des HERRN.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)