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1. Chronik - Kapitel 21

Gott lässt David den Tempelplatz finden

1 Und der Satan stand wider Israel und reizte David, daß er Israel zählen ließe. 2 Und David sprach zu Joab und zu des Volkes Obersten: Gehet hin, zählt Israel von Beer-Seba an bis gen Dan und bringt es zu mir, daß ich wisse, wieviel ihrer sind. 3 Joab sprach: Der HERR tue zu seinem Volk, wie sie jetzt sind, hundertmal soviel; aber, mein Herr König, sind sie nicht alle meines Herrn Knechte? Warum fragt denn mein Herr darnach? Warum soll eine Schuld auf Israel kommen? (2. Mose 30.12) 4 Aber des Königs Wort stand fest wider Joab. Und Joab zog aus und wandelte durch das ganze Israel und kam gen Jerusalem
5 und gab die Zahl des gezählten Volks David. Und es waren des ganzen Israels elfhundertmal tausend Mann, die das Schwert auszogen, und Juda's vierhundertmal und siebzigtausend Mann, die das Schwert auszogen. 6 Levi aber und Benjamin zählte er nicht unter ihnen; denn es war dem Joab des Königs Wort ein Greuel. 7 Aber solches gefiel Gott übel, und er schlug Israel. (1. Chronik 27.24)
8 Und David sprach zu Gott: Ich habe schwer gesündigt, daß ich das getan habe. Nun aber nimm weg die Missetat deines Knechtes; denn ich habe sehr töricht getan. 9 Und der HERR redete mit Gad, dem Seher Davids, und sprach: 10 Gehe hin, rede mit David und sprich: So spricht der HERR: Dreierlei lege ich dir vor; erwähle dir eins, daß ich es dir tue. 11 Und da Gad zu David kam, sprach er zu ihm: So spricht der HERR: Erwähle dir 12 entweder drei Jahre Teuerung, oder drei Monate Flucht vor deinen Widersachern und vor dem Schwert deiner Feinde, daß dich's ergreife, oder drei Tage das Schwert des HERRN und Pestilenz im Lande, daß der Engel des HERRN verderbe in allen Grenzen Israels. So siehe nun zu, was ich antworten soll dem, der mich gesandt hat. 13 David sprach zu Gad: Mir ist sehr angst; doch ich will in die Hand des HERRN fallen, denn seine Barmherzigkeit ist sehr groß, und will nicht in Menschenhände fallen.
14 Da ließ der HERR Pestilenz in Israel kommen, daß siebzigtausend Mann fielen aus Israel.

Davids Opfer auf der Tenne Ornans

15 Und Gott sandte den Engel gen Jerusalem, sie zu verderben. Und im Verderben sah der HERR darein und reute ihn das Übel, und er sprach zum Engel, dem Verderber: Es ist genug; laß deine Hand ab! Der Engel aber des HERRN stand bei der Tenne Ornans, des Jebusiters.
16 Und David hob seine Augen auf und sah den Engel des HERRN stehen zwischen Himmel und Erde und sein bloßes Schwert in seiner Hand ausgereckt über Jerusalem. Da fielen David und die Ältesten, mit Säcken bedeckt, auf ihr Antlitz. 17 Und David sprach zu Gott: Bin ich's nicht, der das Volk zählen hieß? ich bin, der gesündigt und das Übel getan hat; diese Schafe aber, was haben sie getan? HERR, mein Gott, laß deine Hand wider mich und meines Vaters Haus, und nicht wider dein Volk sein, es zu plagen! 18 Und der Engel des HERRN sprach zu Gad, daß er David sollte sagen, daß David hinaufgehen und dem HERRN einen Altar aufrichten sollte in der Tenne Ornans, des Jebusiters.
19 Also ging David hinauf nach dem Wort Gads, das er geredet hatte in des HERRN Namen. 20 Ornan aber, da er sich wandte und sah den Engel, und seine vier Söhne mit ihm, versteckten sie sich; denn Ornan drosch Weizen.
21 Als nun David zu Ornan ging, sah Ornan und ward Davids gewahr und ging heraus aus der Tenne und fiel vor David nieder mit seinem Antlitz zur Erde. 22 Und David sprach zu Ornan: Gib mir den Platz der Tenne, daß ich einen Altar dem HERRN darauf baue; um volles Geld sollst du ihn mir geben, auf daß die Plage unter dem Volk aufhöre. (4. Mose 25.8) 23 Ornan aber sprach zu David: Nimm dir und mache, mein Herr König, wie dir's gefällt: siehe, ich gebe das Rind zum Brandopfer und das Geschirr zu Holz und Weizen zum Speisopfer; das alles gebe ich. 24 Aber der König David sprach zu Ornan: Nicht also, sondern um volles Geld will ich's kaufen; denn ich will nicht, was dein ist, nehmen für den HERRN und will's nicht umsonst haben zum Brandopfer. 25 Also gab David Ornan um den Platz Gold, am Gewicht sechshundert Lot. 26 Und David baute daselbst dem HERRN einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und da er den HERRN anrief, erhörte er ihn durch das Feuer vom Himmel auf den Altar des Brandopfers. (1. Könige 18.24)
27 Und der HERR sprach zum Engel, daß er sein Schwert in sein Scheide kehrte. 28 Zur selben Zeit, da David sah, daß ihn der HERR erhört hatte auf der Tenne Ornans, des Jebusiters, pflegte er daselbst zu opfern. 29 Denn die Wohnung des HERRN, die Mose in der Wüste gemacht hatte, und der Brandopferaltar war zu der Zeit auf der Höhe zu Gibeon. (1. Chronik 16.39) 30 David aber konnte nicht hingehen vor denselben, Gott zu suchen, so war er erschrocken vor dem Schwert des Engels des HERRN. (1. Chronik 21.16)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.