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1. Chronik - Kapitel 21

Gott lässt David den Tempelplatz finden

1 Und der Satan stand wider Israel und reizte David, daß er Israel zählen ließe. 2 Und David sprach zu Joab und zu des Volkes Obersten: Gehet hin, zählt Israel von Beer-Seba an bis gen Dan und bringt es zu mir, daß ich wisse, wieviel ihrer sind. 3 Joab sprach: Der HERR tue zu seinem Volk, wie sie jetzt sind, hundertmal soviel; aber, mein Herr König, sind sie nicht alle meines Herrn Knechte? Warum fragt denn mein Herr darnach? Warum soll eine Schuld auf Israel kommen? (2. Mose 30.12) 4 Aber des Königs Wort stand fest wider Joab. Und Joab zog aus und wandelte durch das ganze Israel und kam gen Jerusalem
5 und gab die Zahl des gezählten Volks David. Und es waren des ganzen Israels elfhundertmal tausend Mann, die das Schwert auszogen, und Juda's vierhundertmal und siebzigtausend Mann, die das Schwert auszogen. 6 Levi aber und Benjamin zählte er nicht unter ihnen; denn es war dem Joab des Königs Wort ein Greuel. 7 Aber solches gefiel Gott übel, und er schlug Israel. (1. Chronik 27.24)
8 Und David sprach zu Gott: Ich habe schwer gesündigt, daß ich das getan habe. Nun aber nimm weg die Missetat deines Knechtes; denn ich habe sehr töricht getan. 9 Und der HERR redete mit Gad, dem Seher Davids, und sprach: 10 Gehe hin, rede mit David und sprich: So spricht der HERR: Dreierlei lege ich dir vor; erwähle dir eins, daß ich es dir tue. 11 Und da Gad zu David kam, sprach er zu ihm: So spricht der HERR: Erwähle dir 12 entweder drei Jahre Teuerung, oder drei Monate Flucht vor deinen Widersachern und vor dem Schwert deiner Feinde, daß dich's ergreife, oder drei Tage das Schwert des HERRN und Pestilenz im Lande, daß der Engel des HERRN verderbe in allen Grenzen Israels. So siehe nun zu, was ich antworten soll dem, der mich gesandt hat. 13 David sprach zu Gad: Mir ist sehr angst; doch ich will in die Hand des HERRN fallen, denn seine Barmherzigkeit ist sehr groß, und will nicht in Menschenhände fallen.
14 Da ließ der HERR Pestilenz in Israel kommen, daß siebzigtausend Mann fielen aus Israel.

Davids Opfer auf der Tenne Ornans

15 Und Gott sandte den Engel gen Jerusalem, sie zu verderben. Und im Verderben sah der HERR darein und reute ihn das Übel, und er sprach zum Engel, dem Verderber: Es ist genug; laß deine Hand ab! Der Engel aber des HERRN stand bei der Tenne Ornans, des Jebusiters.
16 Und David hob seine Augen auf und sah den Engel des HERRN stehen zwischen Himmel und Erde und sein bloßes Schwert in seiner Hand ausgereckt über Jerusalem. Da fielen David und die Ältesten, mit Säcken bedeckt, auf ihr Antlitz. 17 Und David sprach zu Gott: Bin ich's nicht, der das Volk zählen hieß? ich bin, der gesündigt und das Übel getan hat; diese Schafe aber, was haben sie getan? HERR, mein Gott, laß deine Hand wider mich und meines Vaters Haus, und nicht wider dein Volk sein, es zu plagen! 18 Und der Engel des HERRN sprach zu Gad, daß er David sollte sagen, daß David hinaufgehen und dem HERRN einen Altar aufrichten sollte in der Tenne Ornans, des Jebusiters.
19 Also ging David hinauf nach dem Wort Gads, das er geredet hatte in des HERRN Namen. 20 Ornan aber, da er sich wandte und sah den Engel, und seine vier Söhne mit ihm, versteckten sie sich; denn Ornan drosch Weizen.
21 Als nun David zu Ornan ging, sah Ornan und ward Davids gewahr und ging heraus aus der Tenne und fiel vor David nieder mit seinem Antlitz zur Erde. 22 Und David sprach zu Ornan: Gib mir den Platz der Tenne, daß ich einen Altar dem HERRN darauf baue; um volles Geld sollst du ihn mir geben, auf daß die Plage unter dem Volk aufhöre. (4. Mose 25.8) 23 Ornan aber sprach zu David: Nimm dir und mache, mein Herr König, wie dir's gefällt: siehe, ich gebe das Rind zum Brandopfer und das Geschirr zu Holz und Weizen zum Speisopfer; das alles gebe ich. 24 Aber der König David sprach zu Ornan: Nicht also, sondern um volles Geld will ich's kaufen; denn ich will nicht, was dein ist, nehmen für den HERRN und will's nicht umsonst haben zum Brandopfer. 25 Also gab David Ornan um den Platz Gold, am Gewicht sechshundert Lot. 26 Und David baute daselbst dem HERRN einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und da er den HERRN anrief, erhörte er ihn durch das Feuer vom Himmel auf den Altar des Brandopfers. (1. Könige 18.24)
27 Und der HERR sprach zum Engel, daß er sein Schwert in sein Scheide kehrte. 28 Zur selben Zeit, da David sah, daß ihn der HERR erhört hatte auf der Tenne Ornans, des Jebusiters, pflegte er daselbst zu opfern. 29 Denn die Wohnung des HERRN, die Mose in der Wüste gemacht hatte, und der Brandopferaltar war zu der Zeit auf der Höhe zu Gibeon. (1. Chronik 16.39) 30 David aber konnte nicht hingehen vor denselben, Gott zu suchen, so war er erschrocken vor dem Schwert des Engels des HERRN. (1. Chronik 21.16)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.