zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 20

Eroberung der Stadt Rabba

1 Und da das Jahr um war, zur Zeit, wann die Könige ausziehen, führte Joab die Heermacht und verderbte der Kinder Ammon Land, kam und belagerte Rabba; David aber blieb zu Jerusalem. Und Joab schlug Rabba und zerbrach es. 2 Und David nahm die Krone seines Königs von seinem Haupt und fand daran einen Zentner Gold und Edelsteine; und sie ward David auf sein Haupt gesetzt. Auch führte er aus der Stadt sehr viel Raub. 3 Aber das Volk drinnen führte er heraus und zerteilte sie mit Sägen und eisernen Dreschwagen und Keilen. Also tat David in allen Städten der Kinder Ammon. Und David zog samt dem Volk wider nach Jerusalem.

Heldentaten in den Philisterkämpfen

4 Darnach erhob sich ein Streit zu Geser mit den Philistern. Dazumal schlug Sibbechai, der Husathiter, den Sippai, der aus den Kindern der Riesen war, und sie wurden gedemütigt. (1. Chronik 27.11)
5 Und es erhob sich noch ein Streit mit den Philistern. Da schlug Elhanan, der Sohn Jairs, den Lahemi, den Bruder Goliaths, den Gathiter, welcher hatte eine Spießstange wie ein Weberbaum. 6 Abermals ward ein Streit zu Gath. Da war ein großer Mann, der hatte je sechs Finger und sechs Zehen, die machen zusammen vierundzwanzig; und er war auch von den Riesen geboren
7 und höhnte Israel. Aber Jonathan, der Sohn Simeas, des Bruders Davids, schlug ihn. (1. Samuel 17.10) 8 Diese waren geboren von den Riesen zu Gath und fielen durch die Hand Davids und seiner Knechte.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)