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1. Chronik - Kapitel 2

Söhne Jakobs und Juda's

1 Dies sind die Kinder Israels: Ruben, Simeon, Levi, Juda, Isaschar, Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph, Benjamin, Naphthali, Gad, Asser. 3 Die Kinder Juda's sind: Ger, Onan, Sela. Die drei wurden ihm geboren von der Kanaanitin, der Tochter Suas. Ger aber, der erste Sohn Juda's, war böse vor dem HERRN; darum tötete er ihn. (1. Mose 38.1)
4 Thamar aber, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serah, daß aller Kinder Juda's waren fünf. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Kinder des Perez sind: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Die Kinder aber Serahs sind: Simri, Ethan, Heman, Chalkol, Dara. Diese alle sind fünf. 7 Die Kinder Charmis sind Achan, welcher Israel betrübte, da er sich am Verbannten vergriff. (Josua 7.1) 8 Die Kinder Ethans sind: Asarja. 9 Die Kinder aber Hezrons, die ihm geboren, sind: Jerahmeel, Ram, Chalubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3)
10 Ram aber zeugte Amminadab. Amminadab zeugte Nahesson, den Fürsten der Kinder Juda. 11 Nahesson zeugte Salma. Salma zeugte Boas. 12 Boas zeugte Obed. Obed zeugte Isai. 13 Isai zeugte seinen ersten Sohn Eliab; Abinadab, den zweiten; Simea, den dritten; (1. Samuel 16.6-10) 14 Nathanel, den vierten; Raddai, den fünften; 15 Ozem, den sechsten; David, den siebenten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Die Kinder Zerujas sind Abisai, Joab, Asahael, die drei. (2. Samuel 2.18) 17 Abigail aber gebar Amasa. Der Vater aber Amasas war Jether, ein Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte mit Asuba, seiner Frau, und mit Jerigoth; und dies sind derselben Kinder: Jeser, Sobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42)
19 Da aber Asuba starb, nahm Kaleb Ephrath; die gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Hur zeugte Uri. Uri zeugte Bezaleel. (2. Mose 31.2) 21 Darnach kam Hezron zu der Tochter Machirs, des Vaters Gileads, und er nahm sie, da er sechzig Jahre alt war; und sie gebar ihm Segub.
22 Segub aber zeugte Jair; der hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilead. (Richter 10.3) 23 Aber die Gessuriter und Syrer nahmen ihnen die Flecken Jairs, dazu Kenath mit seinen Ortschaften, sechzig Städte. Diese alle sind Kinder Machirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Nach dem Tode Hezrons in Kaleb Ephratha gebar Hezrons Weib Abia ihm Ashur, den Vater Thekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Jerahmeel, der erste Sohn Hezrons, hatte Kinder: den ersten, Ram, Buna, Oren und Ozem und Ahia. (1. Chronik 2.9)
26 Und Jerahmeel hatte noch ein anderes Weib, die hieß Atara; die ist die Mutter Onams. 27 Die Kinder aber Rams, des ersten Sohnes Jerahmeels, sind: Maaz, Jamin und Eker.
28 Aber Onam hatte Kinder: Sammai und Jada. Die Kinder aber Sammais sind: Nadab und Abisur. 29 Das Weib aber Abisurs hieß Abihail, die gebar Achban und Molid. 30 Die Kinder aber Nadabs sind: Seled und Appaim; und Seled starb ohne Kinder. 31 Die Kinder Appaims sind: Jesai. Die Kinder Jesais sind: Sesan. Die Kinder Sesans sind: Ahelai. 32 Die Kinder aber Jadas, des Bruders Sammais, sind: Jether und Jonathan; Jether aber starb ohne Kinder. 33 Die Kinder aber Jonathans sind: Peleth und Sasa. Das sind die Kinder Jerahmeels. 34 Sesan aber hatte nicht Söhne, sondern Töchter. Und Sesan hatte einen ägyptischen Knecht, der hieß Jarha.
35 Und Sesan gab Jarha, seinem Knecht seine Tochter zum Weibe; die gebar ihm Atthai. 36 Atthai zeugte Nathan. Nathan zeugte Sabad. 37 Sabad zeugte Ephlal. Ephlal zeugte Obed. 38 Obed zeugte Jehu. Jehu zeugte Asarja. 39 Asarja zeugte Helez. Helez zeugte Eleasa. 40 Eleasa zeugte Sisemai. Sisemai zeugte Sallum. 41 Sallum zeugte Jekamja. Jekamja zeugte Elisama. 42 Die Kinder Kalebs, des Bruder Jerahmeels, sind: Mesa, sein erster Sohn, der ist der Vater Siphs, und die Kinder Maresas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18)
43 Die Kinder aber Hebrons sind: Korah, Tappuah, Rekem und Sama. 44 Sama aber zeugte Raham, den Vater Jorkeams. Rekem zeugte Sammai. 45 Der Sohn aber Sammais hieß Maon, und Maon war der Vater Beth-Zurs. 46 Epha aber, das Kebsweib Kalebs, gebar Haran, Moza und Gases. Haran aber zeugte Gases. 47 Die Kinder aber Jahdais sind: Regem, Jotham, Gesan, Pelet, Epha und Saaph. 48 Aber Maacha, das Kebsweib Kalebs, gebar Seber und Thirhena 49 und gebar auch Saaph, den Vater Madmannas, und Sewa, den Vater Machbenas und den Vater Gibeas. Aber Achsa war Kalebs Tochter. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Dies waren die Kinder Kalebs: die Söhne Hurs, des ersten Sohn's von der Ephratha: Sobal, der Vater Kirjath-Jearims; (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater Bethlehems; Hareph, der Vater Bethgaders. 52 Und Sobal, der Vater Kirjath-Jearims, hatte Söhne: Haroe und die Hälfte der Manahthiter. 53 Die Freundschaften aber zu Kirjath-Jearim waren die Jethriter, Puthiter, Sumathiter und Misraiter. Von diesen sind ausgegangen die Zorathiter und Esthaoliter. (1. Chronik 4.2) 54 Die Kinder Salmas sind Bethlehem und die Netophathiter, Atharoth des Hauses Joabs und die Hälfte der Manahthiter, das sind die Zoraiter. (1. Chronik 9.16)
55 Und die Freundschaften der Schreiber, die zu Jabez wohnten, sind die Thireathiter, Simeathiter, Suchathiter. Das sind die Kiniter, die da gekommen sind von Hammath, dem Vater des Hauses Rechabs. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)

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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.