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1. Chronik - Kapitel 2

Söhne Jakobs und Juda's

1 Dies sind die Kinder Israels: Ruben, Simeon, Levi, Juda, Isaschar, Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph, Benjamin, Naphthali, Gad, Asser. 3 Die Kinder Juda's sind: Ger, Onan, Sela. Die drei wurden ihm geboren von der Kanaanitin, der Tochter Suas. Ger aber, der erste Sohn Juda's, war böse vor dem HERRN; darum tötete er ihn. (1. Mose 38.1)
4 Thamar aber, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serah, daß aller Kinder Juda's waren fünf. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Kinder des Perez sind: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Die Kinder aber Serahs sind: Simri, Ethan, Heman, Chalkol, Dara. Diese alle sind fünf. 7 Die Kinder Charmis sind Achan, welcher Israel betrübte, da er sich am Verbannten vergriff. (Josua 7.1) 8 Die Kinder Ethans sind: Asarja. 9 Die Kinder aber Hezrons, die ihm geboren, sind: Jerahmeel, Ram, Chalubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3)
10 Ram aber zeugte Amminadab. Amminadab zeugte Nahesson, den Fürsten der Kinder Juda. 11 Nahesson zeugte Salma. Salma zeugte Boas. 12 Boas zeugte Obed. Obed zeugte Isai. 13 Isai zeugte seinen ersten Sohn Eliab; Abinadab, den zweiten; Simea, den dritten; (1. Samuel 16.6-10) 14 Nathanel, den vierten; Raddai, den fünften; 15 Ozem, den sechsten; David, den siebenten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Die Kinder Zerujas sind Abisai, Joab, Asahael, die drei. (2. Samuel 2.18) 17 Abigail aber gebar Amasa. Der Vater aber Amasas war Jether, ein Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte mit Asuba, seiner Frau, und mit Jerigoth; und dies sind derselben Kinder: Jeser, Sobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42)
19 Da aber Asuba starb, nahm Kaleb Ephrath; die gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Hur zeugte Uri. Uri zeugte Bezaleel. (2. Mose 31.2) 21 Darnach kam Hezron zu der Tochter Machirs, des Vaters Gileads, und er nahm sie, da er sechzig Jahre alt war; und sie gebar ihm Segub.
22 Segub aber zeugte Jair; der hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilead. (Richter 10.3) 23 Aber die Gessuriter und Syrer nahmen ihnen die Flecken Jairs, dazu Kenath mit seinen Ortschaften, sechzig Städte. Diese alle sind Kinder Machirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Nach dem Tode Hezrons in Kaleb Ephratha gebar Hezrons Weib Abia ihm Ashur, den Vater Thekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Jerahmeel, der erste Sohn Hezrons, hatte Kinder: den ersten, Ram, Buna, Oren und Ozem und Ahia. (1. Chronik 2.9)
26 Und Jerahmeel hatte noch ein anderes Weib, die hieß Atara; die ist die Mutter Onams. 27 Die Kinder aber Rams, des ersten Sohnes Jerahmeels, sind: Maaz, Jamin und Eker.
28 Aber Onam hatte Kinder: Sammai und Jada. Die Kinder aber Sammais sind: Nadab und Abisur. 29 Das Weib aber Abisurs hieß Abihail, die gebar Achban und Molid. 30 Die Kinder aber Nadabs sind: Seled und Appaim; und Seled starb ohne Kinder. 31 Die Kinder Appaims sind: Jesai. Die Kinder Jesais sind: Sesan. Die Kinder Sesans sind: Ahelai. 32 Die Kinder aber Jadas, des Bruders Sammais, sind: Jether und Jonathan; Jether aber starb ohne Kinder. 33 Die Kinder aber Jonathans sind: Peleth und Sasa. Das sind die Kinder Jerahmeels. 34 Sesan aber hatte nicht Söhne, sondern Töchter. Und Sesan hatte einen ägyptischen Knecht, der hieß Jarha.
35 Und Sesan gab Jarha, seinem Knecht seine Tochter zum Weibe; die gebar ihm Atthai. 36 Atthai zeugte Nathan. Nathan zeugte Sabad. 37 Sabad zeugte Ephlal. Ephlal zeugte Obed. 38 Obed zeugte Jehu. Jehu zeugte Asarja. 39 Asarja zeugte Helez. Helez zeugte Eleasa. 40 Eleasa zeugte Sisemai. Sisemai zeugte Sallum. 41 Sallum zeugte Jekamja. Jekamja zeugte Elisama. 42 Die Kinder Kalebs, des Bruder Jerahmeels, sind: Mesa, sein erster Sohn, der ist der Vater Siphs, und die Kinder Maresas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18)
43 Die Kinder aber Hebrons sind: Korah, Tappuah, Rekem und Sama. 44 Sama aber zeugte Raham, den Vater Jorkeams. Rekem zeugte Sammai. 45 Der Sohn aber Sammais hieß Maon, und Maon war der Vater Beth-Zurs. 46 Epha aber, das Kebsweib Kalebs, gebar Haran, Moza und Gases. Haran aber zeugte Gases. 47 Die Kinder aber Jahdais sind: Regem, Jotham, Gesan, Pelet, Epha und Saaph. 48 Aber Maacha, das Kebsweib Kalebs, gebar Seber und Thirhena 49 und gebar auch Saaph, den Vater Madmannas, und Sewa, den Vater Machbenas und den Vater Gibeas. Aber Achsa war Kalebs Tochter. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Dies waren die Kinder Kalebs: die Söhne Hurs, des ersten Sohn's von der Ephratha: Sobal, der Vater Kirjath-Jearims; (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater Bethlehems; Hareph, der Vater Bethgaders. 52 Und Sobal, der Vater Kirjath-Jearims, hatte Söhne: Haroe und die Hälfte der Manahthiter. 53 Die Freundschaften aber zu Kirjath-Jearim waren die Jethriter, Puthiter, Sumathiter und Misraiter. Von diesen sind ausgegangen die Zorathiter und Esthaoliter. (1. Chronik 4.2) 54 Die Kinder Salmas sind Bethlehem und die Netophathiter, Atharoth des Hauses Joabs und die Hälfte der Manahthiter, das sind die Zoraiter. (1. Chronik 9.16)
55 Und die Freundschaften der Schreiber, die zu Jabez wohnten, sind die Thireathiter, Simeathiter, Suchathiter. Das sind die Kiniter, die da gekommen sind von Hammath, dem Vater des Hauses Rechabs. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)