zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 18

Davids Kriegsbeute wird für den Tempelbau bestimmt

1 Nach diesem schlug David die Philister und demütigte sie und nahm Gath und seine Ortschaften aus der Philister Hand. 2 Auch schlug er die Moabiter, daß die Moabiter David untertänig wurden und Geschenke brachten. 3 Er schlug auch Hadadeser, den König zu Zoba und Hamath, da er hinzog, sein Zeichen aufzurichten am Wasser Euphrat.
4 Und David gewann ihm ab tausend Wagen, siebentausend Reiter und zwanzigtausend Mann zu Fuß. Und David verlähmte alle Rosse der Wagen und behielt hundert Wagen übrig. 5 Und die Syrer von Damaskus kamen, dem Hadadeser, dem König zu Zoba, zu helfen. Aber David schlug der Syrer zweiundzwanzigtausend Mann
6 und legte Volk in das Syrien von Damaskus, daß die Syrer David untertänig wurden und brachten ihm Geschenke. Denn der HERR half David, wo er hin zog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, die Hadadesers Knechte gehabt hatten, und brachte sie gen Jerusalem. 8 Auch nahm David aus den Städten Hadadesers, Tibehath und Chun, sehr viel Erz, davon Salomo das eherne Meer und die Säulen und eherne Gefäße machte. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) 9 Und da Thou, der König zu Hamath, hörte, daß David alle Macht Hadadesers, des Königs zu Zoba, geschlagen hatte,
10 sandte er seinen Sohn Hadoram zum König David und ließ ihn grüßen und segnen, daß er Hadadeser geschlagen hatte (denn Thou hatte einen Streit mit Hadadeser); und er hatte mit sich allerlei goldene, silberne und eherne Gefäße. 11 Auch diese heiligte der König David dem HERRN mit dem Silber und Gold, das er den Heiden genommen hatte: den Edomitern, Moabitern, Ammonitern, Philistern und Amalekitern. 12 Und Abisai, der Zeruja Sohn, schlug der Edomiter im Salztal achtzehntausend
13 und legte Volk in Edom, daß alle Edomiter David untertänig waren. Denn der HERR half David, wo er hin zog.

Davids Beamte

14 Also regierte David über das ganze Israel und handhabte Gericht und Gerechtigkeit allem seinem Volk.
15 Joab, der Zeruja Sohn, war über das Heer; Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Kanzler; 16 Zadok, der Sohn Ahitobs, und Abimelech, der Sohn Abjathars, waren Priester; Sawsa war Schreiber; (1. Chronik 24.6) 17 Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Krether Leibwache und Plehter und die Söhne Davids waren die Ersten zur Hand des Königs.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)