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1. Chronik - Kapitel 16

Aufstellung der Bundeslade und Ordnung des Dienstes

1 Und da sie die Lade Gottes hineinbrachten, setzten sie sie in die Hütte, die ihr David aufgerichtet hatte, und opferten Brandopfer und Dankopfer vor Gott. (2. Samuel 6.17-19) 2 Und da David die Brandopfer und Dankopfer ausgerichtet hatte, segnete er das Volk im Namen des HERRN 3 und teilte aus jedermann in Israel, Männern und Weibern, einen Laib Brot und ein Stück Fleisch und ein halbes Maß Wein. 4 Und er bestellte etliche Leviten zu Dienern vor der Lade des HERRN, daß sie priesen, dankten und lobten den HERRN, den Gott Israels: 5 nämlich Asaph, den ersten, Sacharja, den andern, Jeiel, Semiramoth, Jehiel, Matthithja, Eliab, Benaja, Obed-Edom und Jeiel mit Psaltern und Harfen, Asaph aber mit hellen Zimbeln, 6 Benaja aber und Jahasiel, die Priester, mit Drommeten allezeit vor der Lade des Bundes Gottes.

Davids Danklied

7 Zu der Zeit bestellte David zum ersten, dem HERRN zu danken, durch Asaph und seine Brüder:
8 Danket dem HERRN, prediget seinen Namen; tut kund unter den Völkern sein Tun! (Psalm 105.1)
9 Singet und spielet ihm; dichtet von allen seinen Wundern! 10 Rühmet seinen heiligen Namen; es freue sich das Herz derer, die den HERRN suchen! 11 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht; suchet sein Angesicht allezeit! 12 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunder und der Gerichte seines Mundes, 13 ihr, der Same Israels, seines Knechtes, ihr Kinder Jakobs, seine Auserwählten! 14 Er ist der HERR, unser Gott; er richtet in aller Welt.
15 Gedenket ewiglich seines Bundes, was er verheißen hat in tausend Geschlechter, 16 den er gemacht hat mit Abraham, und seines Eides mit Isaak; 17 und stellte es Jakob zum Recht und Israel zum ewigen Bund 18 und sprach: Dir will ich das Land Kanaan geben, das Los eures Erbteils, 19 da sie wenig und gering waren und Fremdlinge darin. 20 Und sie zogen von einem Volk zum andern und aus einem Königreich zum andern Volk. 21 Er ließ niemand ihnen Schaden tun und strafte Könige um ihretwillen. (1. Mose 12.17) (1. Mose 20.3) (1. Mose 26.9) 22 "Tastet meine Gesalbten nicht an und tut meinen Propheten kein Leid!" 23 Singet dem HERRN, alle Lande; verkündiget täglich sein Heil! (Psalm 96.1)
24 Erzählet unter den Heiden seine Herrlichkeit, unter allen Völkern seine Wunder! 25 Denn der HERR ist groß und sehr löblich und herrlich über alle Götter. 26 Denn aller Heiden Götter sind Götzen; der HERR aber hat den Himmel gemacht. 27 Es stehet herrlich und prächtig vor ihm und gehet gewaltig und fröhlich zu an seinem Ort. 28 Bringet her dem HERRN, ihr Völker, bringet her dem HERRN Ehre und Macht! (Psalm 29.1-2)
29 Bringet her dem HERRN die Ehre seines Namens; bringet Geschenke und kommt vor ihn und betet den HERRN an in heiligem Schmuck! 30 Es fürchte ihn alle Welt; er hat den Erdboden bereitet, daß er nicht bewegt wird. 31 Es freue sich der Himmel, und die Erde sei Fröhlich; und man sage unter den Heiden, daß der HERR regieret.
32 Das Meer brause und was darinnen ist; und das Feld sei fröhlich und alles, was darauf ist. 33 Und lasset jauchzen alle Bäume im Walde vor dem HERRN; denn er kommt, zu richten die Erde. 34 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 106.47-48)
35 Und sprecht: Hilf uns, Gott, unser Heiland, und sammle uns und errette uns aus den Heiden, daß wir deinem heiligen Namen danken und dir Lob sagen. 36 Gelobet sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Und alles Volk sagte Amen! und: Lobe den HERRN! (Psalm 41.14)

Ordnung des Gottesdienstes

37 Also ließ er daselbst vor der Lade des Bundes des HERRN den Asaph und seine Brüder, zu dienen vor der Lade allezeit, einen jeglichen Tag sein Tagewerk,
38 aber Obed-Edom und ihre Brüder, achtundsechzig, und Obed-Edom, den Sohn Jedithuns, und Hosa zu Torhütern. 39 Und Zadok, den Priester, und seine Brüder, die Priester, ließ er vor der Wohnung des HERRN auf der Höhe zu Gibeon, (1. Chronik 21.29) 40 daß sie dem HERRN täglich Brandopfer täten auf dem Brandopferaltar, des Morgens und des Abends, wie geschrieben steht im Gesetz des HERRN, das er an Israel geboten hat, (2. Mose 29.38-39) 41 und mit ihnen Heman und Jedithun und die andern Erwählten, die mit Namen benannt waren, zu danken dem HERRN, daß seine Güte währet ewiglich, 42 und mit ihnen Heman und Jedithun, mit Drommeten und Zimbeln zu klingen und mit Saitenspielen Gottes. Die Kinder aber Jedithun machte er zu Torhütern. 43 Also zog alles Volk heim, ein jeglicher in sein Haus; und David kehrte auch heim, sein Haus zu grüßen.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.