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1. Chronik - Kapitel 15

Die Bundeslade wird nach Jerusalem gebracht

1 Und er baute Häuser in der Stadt Davids und bereitete der Lade Gottes eine Stätte und breitete eine Hütte über sie. 2 Dazumal sprach David: Die Lade Gottes soll niemand tragen außer den Leviten; denn diese hat der HERR erwählt, daß sie die Lade Gottes tragen und ihm dienen ewiglich. 3 Da versammelte David das ganze Israel gen Jerusalem, daß sie die Lade des HERRN hinaufbrächten an die Stätte, die er dazu bereitet hatte. 4 Und David brachte zuhauf die Kinder Aaron und die Leviten:
5 aus den Kindern Kahath: Uriel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwanzig; 6 aus den Kindern Merari: Asaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundertzwanzig; 7 aus den Kindern Gerson: Joel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertunddreißig; 8 aus den Kindern Elizaphan: Semaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundert; 9 aus den Kindern Hebron: Eliel, den Obersten, samt seinen Brüdern, achtzig; 10 aus den Kinder Usiel: Amminadab, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwölf. 11 Und David rief Zadok und Abjathar, die Priester, und die Leviten, nämlich Uriel, Asaja, Joel, Semaja, Eliel, Amminadab, (2. Samuel 15.29)
12 und sprach zu ihnen: Ihr seid die Häupter der Vaterhäuser unter den Leviten; so heiligt nun euch und eure Brüder, daß ihr die Lade des HERRN, des Gottes Israels, heraufbringt an den Ort, den ich ihr bereitet habe; 13 denn das erstemal, da ihr nicht da waret, machte der HERR, unser Gott, einen Riß unter uns, darum daß wir ihn nicht suchten, wie sich's gebührt. (1. Chronik 13.9-10) 14 Also heiligten sich die Priester und die Leviten, daß sie die Lade des HERRN, des Gottes Israels, heraufbrächten. 15 Und die Kinder Levi trugen die Lade Gottes auf ihren Achseln mit den Stangen daran, wie Mose geboten hatte nach dem Wort des HERRN. (2. Mose 25.14) (4. Mose 4.15) 16 Und David sprach zu den Obersten der Leviten, daß sie ihre Brüder zu Sängern bestellen sollten mit Saitenspiel, mit Psaltern, Harfen und hellen Zimbeln, daß sie laut sängen und mit Freuden.
17 Da bestellten die Leviten Heman, den Sohn Joels, und aus seinen Brüdern Asaph, den Sohn Berechjas, und aus den Kindern Meraris, ihren Brüdern, Ethan, den Sohn Kusajas, 18 und mit ihnen ihre Brüder der zweiten Ordnung: Sacharja, Ben-Jaesiel, Semiramoth, Jehiel, Unni, Eliab, Benaja, Maaseja, Matthithja, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jeiel, die Torhüter. 19 Denn Heman, Asaph und Ethan waren Sänger mit ehernen Zimbeln, hell zu klingen; (1. Chronik 6.18) (1. Chronik 6.24) (1. Chronik 6.29) (1. Chronik 25.1) 20 Sacharja aber, Asiel, Semiramoth, Jehiel, Unni, Eliab, Maaseja und Benaja mit Psaltern, nachzusingen; 21 Matthithja aber, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jeiel und Asasja mit Harfen von acht Saiten, vorzusingen; 22 Chenanja aber, der Leviten Oberster, der Sangmeister, daß er sie unterwiese zu singen; denn er war verständig. 23 Und Berechja und Elkana waren Torhüter der Lade. 24 Aber Sebanja, Josaphat, Nathanael, Amasai, Sacharja, Benaja, Elieser, die Priester, bliesen die Drommeten vor der Lade Gottes; und Obed-Edom und Jehia waren Torhüter an der Lade. 25 Also gingen hin David und die Ältesten in Israel und die Obersten über die Tausende, heraufzuholen die Lade des Bundes des HERRN aus dem Hause Obed-Edoms mit Freuden. (2. Samuel 6.12-16)
26 Und da Gott den Leviten half, die die Lade des Bundes des HERRN trugen, opferte man sieben Farren und sieben Widder. 27 Und David hatte einen leinenen Rock an, dazu alle Leviten, die die Lade trugen, und die Sänger und Chenanja, der Sangmeister, mit den Sängern; auch hatte David einen leinenen Leibrock darüber. 28 Also brachte das ganze Israel die Lade des Bundes des HERRN hinauf mit Jauchzen, Posaunen, Drommeten und hellen Zimbeln, mit Psaltern und Harfen. 29 Da nun die Lade des Bundes des HERRN in die Stadt Davids kam, sah Michal, die Tochter Sauls, zum Fenster heraus; und da sie den König David sah hüpfen und spielen, verachtete sie ihn in ihrem Herzen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.