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1. Chronik - Kapitel 15

Die Bundeslade wird nach Jerusalem gebracht

1 Und er baute Häuser in der Stadt Davids und bereitete der Lade Gottes eine Stätte und breitete eine Hütte über sie. 2 Dazumal sprach David: Die Lade Gottes soll niemand tragen außer den Leviten; denn diese hat der HERR erwählt, daß sie die Lade Gottes tragen und ihm dienen ewiglich. 3 Da versammelte David das ganze Israel gen Jerusalem, daß sie die Lade des HERRN hinaufbrächten an die Stätte, die er dazu bereitet hatte. 4 Und David brachte zuhauf die Kinder Aaron und die Leviten:
5 aus den Kindern Kahath: Uriel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwanzig; 6 aus den Kindern Merari: Asaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundertzwanzig; 7 aus den Kindern Gerson: Joel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertunddreißig; 8 aus den Kindern Elizaphan: Semaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundert; 9 aus den Kindern Hebron: Eliel, den Obersten, samt seinen Brüdern, achtzig; 10 aus den Kinder Usiel: Amminadab, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwölf. 11 Und David rief Zadok und Abjathar, die Priester, und die Leviten, nämlich Uriel, Asaja, Joel, Semaja, Eliel, Amminadab, (2. Samuel 15.29)
12 und sprach zu ihnen: Ihr seid die Häupter der Vaterhäuser unter den Leviten; so heiligt nun euch und eure Brüder, daß ihr die Lade des HERRN, des Gottes Israels, heraufbringt an den Ort, den ich ihr bereitet habe; 13 denn das erstemal, da ihr nicht da waret, machte der HERR, unser Gott, einen Riß unter uns, darum daß wir ihn nicht suchten, wie sich's gebührt. (1. Chronik 13.9-10) 14 Also heiligten sich die Priester und die Leviten, daß sie die Lade des HERRN, des Gottes Israels, heraufbrächten. 15 Und die Kinder Levi trugen die Lade Gottes auf ihren Achseln mit den Stangen daran, wie Mose geboten hatte nach dem Wort des HERRN. (2. Mose 25.14) (4. Mose 4.15) 16 Und David sprach zu den Obersten der Leviten, daß sie ihre Brüder zu Sängern bestellen sollten mit Saitenspiel, mit Psaltern, Harfen und hellen Zimbeln, daß sie laut sängen und mit Freuden.
17 Da bestellten die Leviten Heman, den Sohn Joels, und aus seinen Brüdern Asaph, den Sohn Berechjas, und aus den Kindern Meraris, ihren Brüdern, Ethan, den Sohn Kusajas, 18 und mit ihnen ihre Brüder der zweiten Ordnung: Sacharja, Ben-Jaesiel, Semiramoth, Jehiel, Unni, Eliab, Benaja, Maaseja, Matthithja, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jeiel, die Torhüter. 19 Denn Heman, Asaph und Ethan waren Sänger mit ehernen Zimbeln, hell zu klingen; (1. Chronik 6.18) (1. Chronik 6.24) (1. Chronik 6.29) (1. Chronik 25.1) 20 Sacharja aber, Asiel, Semiramoth, Jehiel, Unni, Eliab, Maaseja und Benaja mit Psaltern, nachzusingen; 21 Matthithja aber, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jeiel und Asasja mit Harfen von acht Saiten, vorzusingen; 22 Chenanja aber, der Leviten Oberster, der Sangmeister, daß er sie unterwiese zu singen; denn er war verständig. 23 Und Berechja und Elkana waren Torhüter der Lade. 24 Aber Sebanja, Josaphat, Nathanael, Amasai, Sacharja, Benaja, Elieser, die Priester, bliesen die Drommeten vor der Lade Gottes; und Obed-Edom und Jehia waren Torhüter an der Lade. 25 Also gingen hin David und die Ältesten in Israel und die Obersten über die Tausende, heraufzuholen die Lade des Bundes des HERRN aus dem Hause Obed-Edoms mit Freuden. (2. Samuel 6.12-16)
26 Und da Gott den Leviten half, die die Lade des Bundes des HERRN trugen, opferte man sieben Farren und sieben Widder. 27 Und David hatte einen leinenen Rock an, dazu alle Leviten, die die Lade trugen, und die Sänger und Chenanja, der Sangmeister, mit den Sängern; auch hatte David einen leinenen Leibrock darüber. 28 Also brachte das ganze Israel die Lade des Bundes des HERRN hinauf mit Jauchzen, Posaunen, Drommeten und hellen Zimbeln, mit Psaltern und Harfen. 29 Da nun die Lade des Bundes des HERRN in die Stadt Davids kam, sah Michal, die Tochter Sauls, zum Fenster heraus; und da sie den König David sah hüpfen und spielen, verachtete sie ihn in ihrem Herzen.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)