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1. Chronik - Kapitel 12

Davids erste Anhänger

1 Auch kamen zu David gen Ziklag, da er noch abgesondert war vor Saul, dem Sohn des Kis, und sie waren auch unter den Helden, die zum Streit halfen, (1. Samuel 27.6) 2 mit Bogen gerüstet, geschickt mit beiden Händen, auf Steine und auf Pfeile und Bogen: von den Brüdern Sauls, die aus Benjamin waren: (1. Chronik 8.40) 3 der Vornehmste Ahieser und Joas, die Kinder Saamas, des Gibeathiters, Jesiel und Pelet, die Kinder Asmaveths, Baracha und Jehu, der Anathothiter, 4 Jismaja, der Gibeoniter, gewaltig unter den dreißig und über die dreißig. Jeremia, Jahasiel, Johanan, Josabad, der Gederathither, 5 Eleusai, Jerimoth, Bealja, Semarja, Sephatja, der Harophiter, (1. Chronik 25.18) 6 Elkana, Jissia, Asareel, Joeser, Jasobeam, die Korahiter, 7 Joela und Sebadja, die Kinder Jerohams von Gedor. 8 Von den Gaditern sonderten sich aus zu David nach dem sichern Ort in der Wüste, da er sich verborgen hatte, starke Helden und Kriegsleute, die Schild und Spieß führten, und ihr Angesicht wie der Löwen, und schnell wie die Rehe auf den Bergen: (2. Samuel 2.18) 9 der erste: Eser, der zweite: Obadja, der dritte: Eliab,
10 der vierte: Masmanna, der fünfte: Jeremia, 11 der sechste: Atthai, der siebente: Eliel, 12 der achte: Johanan, der neunte: Elsabad, 13 der zehnte: Jeremia, der elfte: Machbannai. 14 Diese waren von den Kindern Gad, Häupter im Heer, der Kleinste über hundert und der größte über tausend. 15 Die sind's, die über den Jordan gingen im ersten Monat, da er voll war an beiden Ufern, und verjagten alle, die in den Gründen wohnten, gegen Morgen und gegen Abend. 16 Es kamen aber auch Kinder Benjamins und Juda's zu David an seinen sichern Ort. 17 David aber ging heraus zu ihnen, und antwortete und sprach zu ihnen: Kommt ihr im Frieden zu mir und mir zu helfen, so soll mein Herz mit euch sein; kommt ihr aber mit List und mir zuwider zu sein, da doch kein Frevel an mir ist, so sehe der Gott unsrer Väter darein und strafe es.
18 Aber der Geist ergriff Amasai, den Hauptmann unter den dreißig: Dein sind wir, David, und mit dir halten wir's, du Sohn Isais. Friede, Friede sei mit dir! Friede sei mit deinen Helfern! denn dein Gott hilft dir. Da nahm sie David an und setzte sie zu Häuptern über die Kriegsleute. 19 Und von Manasse fielen zu David, da er kam mit den Philistern wider Saul zum Streit und half ihnen nicht. Denn die Fürsten der Philister ließen ihn mit Bedacht von sich und sprachen: Wenn er zu seinem Herrn Saul fiele, so möchte es uns unsern Hals kosten. (1. Samuel 29.4) 20 Da er nun gen Ziklag zog, fielen zu ihm von Manasse Adna, Josabad, Jediael, Michael, Josabad, Elihu, Zilthai, Häupter über tausend in Manasse.
21 Und sie halfen David wider die Kriegsleute; denn sie waren alle streitbare Männer und wurden Hauptleute über das Heer. 22 Auch kamen alle Tage etliche zu David, ihm zu helfen, bis daß es ein großes Heer ward wie ein Heer Gottes. 23 Und dies ist die Zahl der Häupter, gerüstet zum Heer, die zu David gen Hebron kamen, das Königreich Sauls zu ihm zu wenden nach dem Wort des HERRN: 24 der Kinder Juda, die Schild und Spieß trugen, waren sechstausend und achthundert, gerüstet zum Heer;
25 der Kinder Simeon, streitbare Helden zum Heer, siebentausend und hundert;
26 der Kinder Levi viertausend und sechshundert, 27 und Jojada, der Fürst unter denen von Aaron, mit dreitausend und siebenhundert, 28 Zadok, ein junger streitbarer Held mit seines Vaters Hause, zweiundzwanzig Oberste; (2. Samuel 15.24) (1. Chronik 5.34) 29 der Kinder Benjamin, Sauls Brüder, dreitausend (denn bis auf die Zeit hielten ihrer noch viel an dem Hause Saul); 30 der Kinder Ephraim zwanzigtausend und achthundert, streitbare Helden und berühmte Männer in ihren Vaterhäusern; 31 des halben Stammes Manasse achtzehntausend, die mit Namen genannt wurden, daß sie kämen und machten David zum König; 32 der Kinder Isaschar, die verständig waren und rieten, was zu der Zeit Israel tun sollte, zweihundert Hauptleute; und alle ihre Brüder folgten ihrem Wort; 33 von Sebulon, die ins Heer zogen zum Streit, gerüstet mit allerlei Waffen zum Streit, fünfzigtausend, sich in die Ordnung zu schicken einträchtig; 34 von Naphthali tausend Hauptleute und mit ihnen, die Schild und Spieß führten, siebenunddreißigtausend; 35 von Dan, zum Streit gerüstet, achtundzwanzigtausend sechshundert; 36 von Asser, die ins Heer zogen, gerüstet zum Streit, vierzigtausend; 37 von jenseit des Jordans, von den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse, mit allerlei Waffen zum Streit, hundertzwanzigtausend. 38 Alle diese Kriegsleute, die das Heer ordneten, kamen von ganzem Herzen gen Hebron, David zum König zu machen über ganz Israel. Auch war alles andere Israel eines Herzens, daß man David zum König machte. 39 Und sie waren daselbst bei David drei Tage, aßen und tranken; denn ihre Brüder hatten für sie zubereitet.
40 Auch welche die nächsten um sie waren, bis hin an Isaschar, Sebulon und Naphthali, die brachten Brot auf Eseln, Kamelen, Maultieren und Rindern, Speise von Mehl, Kuchen von Feigen und Rosinen, Wein, Öl, Rinder, Schafe die Menge; denn es war Freude in Israel.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.