zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 12

Davids erste Anhänger

1 Auch kamen zu David gen Ziklag, da er noch abgesondert war vor Saul, dem Sohn des Kis, und sie waren auch unter den Helden, die zum Streit halfen, (1. Samuel 27.6) 2 mit Bogen gerüstet, geschickt mit beiden Händen, auf Steine und auf Pfeile und Bogen: von den Brüdern Sauls, die aus Benjamin waren: (1. Chronik 8.40) 3 der Vornehmste Ahieser und Joas, die Kinder Saamas, des Gibeathiters, Jesiel und Pelet, die Kinder Asmaveths, Baracha und Jehu, der Anathothiter, 4 Jismaja, der Gibeoniter, gewaltig unter den dreißig und über die dreißig. Jeremia, Jahasiel, Johanan, Josabad, der Gederathither, 5 Eleusai, Jerimoth, Bealja, Semarja, Sephatja, der Harophiter, (1. Chronik 25.18) 6 Elkana, Jissia, Asareel, Joeser, Jasobeam, die Korahiter, 7 Joela und Sebadja, die Kinder Jerohams von Gedor. 8 Von den Gaditern sonderten sich aus zu David nach dem sichern Ort in der Wüste, da er sich verborgen hatte, starke Helden und Kriegsleute, die Schild und Spieß führten, und ihr Angesicht wie der Löwen, und schnell wie die Rehe auf den Bergen: (2. Samuel 2.18) 9 der erste: Eser, der zweite: Obadja, der dritte: Eliab,
10 der vierte: Masmanna, der fünfte: Jeremia, 11 der sechste: Atthai, der siebente: Eliel, 12 der achte: Johanan, der neunte: Elsabad, 13 der zehnte: Jeremia, der elfte: Machbannai. 14 Diese waren von den Kindern Gad, Häupter im Heer, der Kleinste über hundert und der größte über tausend. 15 Die sind's, die über den Jordan gingen im ersten Monat, da er voll war an beiden Ufern, und verjagten alle, die in den Gründen wohnten, gegen Morgen und gegen Abend. 16 Es kamen aber auch Kinder Benjamins und Juda's zu David an seinen sichern Ort. 17 David aber ging heraus zu ihnen, und antwortete und sprach zu ihnen: Kommt ihr im Frieden zu mir und mir zu helfen, so soll mein Herz mit euch sein; kommt ihr aber mit List und mir zuwider zu sein, da doch kein Frevel an mir ist, so sehe der Gott unsrer Väter darein und strafe es.
18 Aber der Geist ergriff Amasai, den Hauptmann unter den dreißig: Dein sind wir, David, und mit dir halten wir's, du Sohn Isais. Friede, Friede sei mit dir! Friede sei mit deinen Helfern! denn dein Gott hilft dir. Da nahm sie David an und setzte sie zu Häuptern über die Kriegsleute. 19 Und von Manasse fielen zu David, da er kam mit den Philistern wider Saul zum Streit und half ihnen nicht. Denn die Fürsten der Philister ließen ihn mit Bedacht von sich und sprachen: Wenn er zu seinem Herrn Saul fiele, so möchte es uns unsern Hals kosten. (1. Samuel 29.4) 20 Da er nun gen Ziklag zog, fielen zu ihm von Manasse Adna, Josabad, Jediael, Michael, Josabad, Elihu, Zilthai, Häupter über tausend in Manasse.
21 Und sie halfen David wider die Kriegsleute; denn sie waren alle streitbare Männer und wurden Hauptleute über das Heer. 22 Auch kamen alle Tage etliche zu David, ihm zu helfen, bis daß es ein großes Heer ward wie ein Heer Gottes. 23 Und dies ist die Zahl der Häupter, gerüstet zum Heer, die zu David gen Hebron kamen, das Königreich Sauls zu ihm zu wenden nach dem Wort des HERRN: 24 der Kinder Juda, die Schild und Spieß trugen, waren sechstausend und achthundert, gerüstet zum Heer;
25 der Kinder Simeon, streitbare Helden zum Heer, siebentausend und hundert;
26 der Kinder Levi viertausend und sechshundert, 27 und Jojada, der Fürst unter denen von Aaron, mit dreitausend und siebenhundert, 28 Zadok, ein junger streitbarer Held mit seines Vaters Hause, zweiundzwanzig Oberste; (2. Samuel 15.24) (1. Chronik 5.34) 29 der Kinder Benjamin, Sauls Brüder, dreitausend (denn bis auf die Zeit hielten ihrer noch viel an dem Hause Saul); 30 der Kinder Ephraim zwanzigtausend und achthundert, streitbare Helden und berühmte Männer in ihren Vaterhäusern; 31 des halben Stammes Manasse achtzehntausend, die mit Namen genannt wurden, daß sie kämen und machten David zum König; 32 der Kinder Isaschar, die verständig waren und rieten, was zu der Zeit Israel tun sollte, zweihundert Hauptleute; und alle ihre Brüder folgten ihrem Wort; 33 von Sebulon, die ins Heer zogen zum Streit, gerüstet mit allerlei Waffen zum Streit, fünfzigtausend, sich in die Ordnung zu schicken einträchtig; 34 von Naphthali tausend Hauptleute und mit ihnen, die Schild und Spieß führten, siebenunddreißigtausend; 35 von Dan, zum Streit gerüstet, achtundzwanzigtausend sechshundert; 36 von Asser, die ins Heer zogen, gerüstet zum Streit, vierzigtausend; 37 von jenseit des Jordans, von den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse, mit allerlei Waffen zum Streit, hundertzwanzigtausend. 38 Alle diese Kriegsleute, die das Heer ordneten, kamen von ganzem Herzen gen Hebron, David zum König zu machen über ganz Israel. Auch war alles andere Israel eines Herzens, daß man David zum König machte. 39 Und sie waren daselbst bei David drei Tage, aßen und tranken; denn ihre Brüder hatten für sie zubereitet.
40 Auch welche die nächsten um sie waren, bis hin an Isaschar, Sebulon und Naphthali, die brachten Brot auf Eseln, Kamelen, Maultieren und Rindern, Speise von Mehl, Kuchen von Feigen und Rosinen, Wein, Öl, Rinder, Schafe die Menge; denn es war Freude in Israel.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)