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1. Chronik - Kapitel 11

David wird König und erobert Jerusalem

1 Und ganz Israel versammelte sich zu David gen Hebron und sprach: Siehe, wir sind dein Bein und dein Fleisch. (1. Mose 29.14) 2 Auch schon, da Saul König war, führtest du Israel aus und ein. So hat der HERR, dein Gott, dir geredet: Du sollst mein Volk Israel weiden, und du sollst Fürst sein über mein Volk Israel. 3 Also kamen alle Ältesten Israels zum König gen Hebron. Und David machte einen Bund mit ihnen zu Hebron vor dem HERRN. Und sie salbten David zu König über Israel nach dem Wort des HERRN durch Samuel. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.3) (1. Samuel 16.12) 4 Und David zog hin und das ganze Israel gen Jerusalem, das ist Jebus; denn die Jebusiter wohnten daselbst im Lande.
5 Und die Bürger zu Jebus sprachen zu David: Du sollst nicht hereinkommen. David aber gewann die Burg Zion, das ist Davids Stadt. 6 Und David sprach: Wer die Jebusiter am ersten schlägt, der soll ein Haupt und Oberster sein. Da erstieg sie am ersten Joab, der Zeruja Sohn, und ward Hauptmann. 7 David aber wohnte auf der Burg; daher heißt man sie Davids Stadt. 8 Und er baute die Stadt umher, von Millo an bis ganz umher. Joab aber ließ leben die übrigen in der Stadt. 9 Und David nahm immer mehr zu, und der HERR Zebaoth war mit ihm.

Davids Helden

10 Dies sind die Obersten unter den Helden Davids, die sich redlich mit ihm hielten in seinem Königreiche bei ganz Israel, daß man ihn zum König machte nach dem Wort des HERRN über Israel. (2. Samuel 23.8)
11 Und dies ist die Zahl der Helden Davids: Jasobeam, der Sohn Hachmonis, der Vornehmste unter den dreißig; er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert auf einmal. (1. Chronik 27.2) 12 Nach ihm aber Eleasar, der Sohn Dodos, der Ahohiter; und er war unter den drei Helden. (1. Chronik 27.4) 13 Dieser war mit David zu Pas-Dammim, da die Philister sich daselbst versammelt hatten zu Streit. Und es war da ein Stück Acker voll Gerste. Und das Volk floh vor den Philistern. 14 Und sie traten mitten aufs Stück und erretteten es und schlugen die Philister; und der HERR gab großes Heil. 15 Und drei aus dem dreißig Vornehmsten zogen hinab zum Felsen zu David in die Höhle Adullam; aber der Philister Lager lag im Grunde Rephaim. (1. Samuel 22.1)
16 David aber war an sicherem Ort; und die Schildwacht der Philister war dazumal zu Bethlehem. 17 Und David ward lüstern und sprach: Wer will mir Wasser zu trinken geben aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor? 18 Da brachen die drei in der Philister Lager und schöpften Wasser aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor und trugen's und brachten's zu David. Er aber wollte es nicht trinken, sondern goß es aus dem HERRN 19 und sprach: Das lasse mein Gott fern von mir sein, daß ich solches tue und trinke das Blut dieser Männer in ihres Lebens Gefahr; denn sie haben's mit ihres Lebens Gefahr hergebracht! Darum wollte er's nicht trinken. Das taten die drei Helden. 20 Abisai, der Bruder Joabs, der war der Vornehmste unter dreien; und er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert. Und er war unter dreien berühmt,
21 und er, der dritte, herrlicher denn die zwei und war ihr Oberster; aber bis an jene drei kam er nicht. 22 Benaja, der Sohn Jojadas, des Sohnes Is-Hails, von großen Taten, von Kabzeel, er schlug zwei Helden der Moabiter und ging hinab und schlug einen Löwen mitten im Brunnen zur Schneezeit.
23 Er schlug auch einen ägyptischen Mann, der war fünf Ellen groß und hatte einen Spieß in der Hand wie ein Weberbaum. Aber er ging zu ihm hinab mit einem Stecken und nahm ihm den Spieß aus der Hand und tötete ihn mit seinem eigenen Spieß. (1. Samuel 17.7) (1. Samuel 17.40) (1. Samuel 17.51) 24 Das tat Benaja, der Sohn Jojadas, und war berühmt unter drei Helden (1. Chronik 27.5-6) 25 und war der herrlichste unter den dreißig; aber an jene drei kam er nicht. David aber machte ihn zum heimlichen Rat. 26 Die streitbaren Helden sind diese: Asahel, der Bruder Joabs; Elhanan, der Sohn Dodos von Bethlehem;
27 Sammoth, der Haroriter; Helez, der Peloniter; (1. Chronik 27.8) (1. Chronik 27.10) 28 Ira, der Sohn Ikkes, der Thekoiter; Abieser, der Anathothiter; 29 Sibbechai, der Husathiter; Ilai, der Ahohiter; 30 Maherai, der Netophathiter; Heled, der Sohn Baanas, der Netophathiter; 31 Itthai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin; Benaja, der Pirathoniter; 32 Hurai, von Nahale-Gaas; Abiel, der Arbathiter; 33 Asmaveth, der Baherumiter; Eljahba, der Saalboniter; 34 die Kinder Hasems, des Gisoniters; Jonathan, der Sohn Sages, der Harariter; 35 Ahiam, der Sohn Sachars, der Harariter; Elipal der Sohn Urs; 36 Hepher, der Macherathiter; Ahia, der Peloniter; 37 Hezro, der Karmeliter; Naerai, der Sohn Asbais; 38 Joel, der Bruder Nathans; Mibehar, der Sohn Hagris; 39 Zelek, der Ammoniter; Naherai, der Berothiter, der Waffenträger Joabs, des Sohnes der Zeruja; 40 Ira, der Jethriter; Gareb, der Jethriter; 41 Uria, der Hethiter; Sabad, der Sohn Ahelais; (2. Samuel 11.3) 42 Adina, der Sohn Sisas, der Rubeniter, ein Hauptmann der Rubeniter, und dreißig waren unter ihm; 43 Hanan, der Sohn Maachas; Josaphat, der Mithniter; 44 Usia, der Asthrathiter; Sama und Jaiel, die Söhne Hothams des Aroeriters; 45 Jediael, der Sohn Simris; Joha, sein Bruder, der Thiziter; 46 Eliel, der Maheviter; Jeribai und Josawja, die Söhne Elnaams; Jethma, der Moabiter; 47 Eliel, Obed, Jaesiel von Mezobaja.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.