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1. Chronik - Kapitel 11

David wird König und erobert Jerusalem

1 Und ganz Israel versammelte sich zu David gen Hebron und sprach: Siehe, wir sind dein Bein und dein Fleisch. (1. Mose 29.14) 2 Auch schon, da Saul König war, führtest du Israel aus und ein. So hat der HERR, dein Gott, dir geredet: Du sollst mein Volk Israel weiden, und du sollst Fürst sein über mein Volk Israel. 3 Also kamen alle Ältesten Israels zum König gen Hebron. Und David machte einen Bund mit ihnen zu Hebron vor dem HERRN. Und sie salbten David zu König über Israel nach dem Wort des HERRN durch Samuel. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.3) (1. Samuel 16.12) 4 Und David zog hin und das ganze Israel gen Jerusalem, das ist Jebus; denn die Jebusiter wohnten daselbst im Lande.
5 Und die Bürger zu Jebus sprachen zu David: Du sollst nicht hereinkommen. David aber gewann die Burg Zion, das ist Davids Stadt. 6 Und David sprach: Wer die Jebusiter am ersten schlägt, der soll ein Haupt und Oberster sein. Da erstieg sie am ersten Joab, der Zeruja Sohn, und ward Hauptmann. 7 David aber wohnte auf der Burg; daher heißt man sie Davids Stadt. 8 Und er baute die Stadt umher, von Millo an bis ganz umher. Joab aber ließ leben die übrigen in der Stadt. 9 Und David nahm immer mehr zu, und der HERR Zebaoth war mit ihm.

Davids Helden

10 Dies sind die Obersten unter den Helden Davids, die sich redlich mit ihm hielten in seinem Königreiche bei ganz Israel, daß man ihn zum König machte nach dem Wort des HERRN über Israel. (2. Samuel 23.8)
11 Und dies ist die Zahl der Helden Davids: Jasobeam, der Sohn Hachmonis, der Vornehmste unter den dreißig; er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert auf einmal. (1. Chronik 27.2) 12 Nach ihm aber Eleasar, der Sohn Dodos, der Ahohiter; und er war unter den drei Helden. (1. Chronik 27.4) 13 Dieser war mit David zu Pas-Dammim, da die Philister sich daselbst versammelt hatten zu Streit. Und es war da ein Stück Acker voll Gerste. Und das Volk floh vor den Philistern. 14 Und sie traten mitten aufs Stück und erretteten es und schlugen die Philister; und der HERR gab großes Heil. 15 Und drei aus dem dreißig Vornehmsten zogen hinab zum Felsen zu David in die Höhle Adullam; aber der Philister Lager lag im Grunde Rephaim. (1. Samuel 22.1)
16 David aber war an sicherem Ort; und die Schildwacht der Philister war dazumal zu Bethlehem. 17 Und David ward lüstern und sprach: Wer will mir Wasser zu trinken geben aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor? 18 Da brachen die drei in der Philister Lager und schöpften Wasser aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor und trugen's und brachten's zu David. Er aber wollte es nicht trinken, sondern goß es aus dem HERRN 19 und sprach: Das lasse mein Gott fern von mir sein, daß ich solches tue und trinke das Blut dieser Männer in ihres Lebens Gefahr; denn sie haben's mit ihres Lebens Gefahr hergebracht! Darum wollte er's nicht trinken. Das taten die drei Helden. 20 Abisai, der Bruder Joabs, der war der Vornehmste unter dreien; und er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert. Und er war unter dreien berühmt,
21 und er, der dritte, herrlicher denn die zwei und war ihr Oberster; aber bis an jene drei kam er nicht. 22 Benaja, der Sohn Jojadas, des Sohnes Is-Hails, von großen Taten, von Kabzeel, er schlug zwei Helden der Moabiter und ging hinab und schlug einen Löwen mitten im Brunnen zur Schneezeit.
23 Er schlug auch einen ägyptischen Mann, der war fünf Ellen groß und hatte einen Spieß in der Hand wie ein Weberbaum. Aber er ging zu ihm hinab mit einem Stecken und nahm ihm den Spieß aus der Hand und tötete ihn mit seinem eigenen Spieß. (1. Samuel 17.7) (1. Samuel 17.40) (1. Samuel 17.51) 24 Das tat Benaja, der Sohn Jojadas, und war berühmt unter drei Helden (1. Chronik 27.5-6) 25 und war der herrlichste unter den dreißig; aber an jene drei kam er nicht. David aber machte ihn zum heimlichen Rat. 26 Die streitbaren Helden sind diese: Asahel, der Bruder Joabs; Elhanan, der Sohn Dodos von Bethlehem;
27 Sammoth, der Haroriter; Helez, der Peloniter; (1. Chronik 27.8) (1. Chronik 27.10) 28 Ira, der Sohn Ikkes, der Thekoiter; Abieser, der Anathothiter; 29 Sibbechai, der Husathiter; Ilai, der Ahohiter; 30 Maherai, der Netophathiter; Heled, der Sohn Baanas, der Netophathiter; 31 Itthai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin; Benaja, der Pirathoniter; 32 Hurai, von Nahale-Gaas; Abiel, der Arbathiter; 33 Asmaveth, der Baherumiter; Eljahba, der Saalboniter; 34 die Kinder Hasems, des Gisoniters; Jonathan, der Sohn Sages, der Harariter; 35 Ahiam, der Sohn Sachars, der Harariter; Elipal der Sohn Urs; 36 Hepher, der Macherathiter; Ahia, der Peloniter; 37 Hezro, der Karmeliter; Naerai, der Sohn Asbais; 38 Joel, der Bruder Nathans; Mibehar, der Sohn Hagris; 39 Zelek, der Ammoniter; Naherai, der Berothiter, der Waffenträger Joabs, des Sohnes der Zeruja; 40 Ira, der Jethriter; Gareb, der Jethriter; 41 Uria, der Hethiter; Sabad, der Sohn Ahelais; (2. Samuel 11.3) 42 Adina, der Sohn Sisas, der Rubeniter, ein Hauptmann der Rubeniter, und dreißig waren unter ihm; 43 Hanan, der Sohn Maachas; Josaphat, der Mithniter; 44 Usia, der Asthrathiter; Sama und Jaiel, die Söhne Hothams des Aroeriters; 45 Jediael, der Sohn Simris; Joha, sein Bruder, der Thiziter; 46 Eliel, der Maheviter; Jeribai und Josawja, die Söhne Elnaams; Jethma, der Moabiter; 47 Eliel, Obed, Jaesiel von Mezobaja.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.