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1. Chronik - Kapitel 1

Geschlechtsregister von Adam bis Isaak

1 Adam, Seth, Enos, (1. Mose 5.1) 2 Kenan, Mahalaleel, Jared, 3 Henoch, Methusalah, Lamech, 4 Noah, Sem, Ham, Japheth. 5 Die Kinder Japheths sind diese: Gomer, Magog, Madai, Javan, Thubal, Mesech, Thiras. (1. Mose 10.2-5)
6 Die Kinder aber Gomers sind: Askenas, Riphath, Thogarma. 7 Die Kinder Javans sind: Elisa, Tharsisa, die Chittiter, die Dodaniter. 8 Die Kinder Hams sind: Chus, Mizraim, Put, Kanaan. (1. Mose 10.6)
9 Die Kinder aber von Chus sind: Seba, Hevila, Sabtha, Ragma, Sabthecha. Die Kinder aber Ragmas sind: Saba und Dedan. 10 Chus aber zeugte Nimrod; der fing an, gewaltig zu sein auf Erden. 11 Mizraim zeugte die Luditer, die Anamiter, die Lehabiter, die Naphthuhiter, 12 die Pathrusiter, die Kasluhiter, von welchen sind ausgegangen die Philister, und die Kaphthoriter. 13 Kanaan aber zeugte Sidon, seinen ersten Sohn und Heth, 14 den Jebusiter, den Amoriter, den Girgasiter, 15 den Heviter, den Arkiter, den Siniter, 16 den Arvaditer, den Zemariter und den Hamathiter. 17 Die Kinder Sems sind diese: Elam, Assur, Arphachsad, Lud, Aram, Uz, Hul, Gether und Mesech. (1. Mose 10.21)
18 Arphachsad aber zeugte Salah; Salah zeugte Eber. 19 Eber aber wurden zwei Söhne geboren: der eine hieß Peleg, darum daß zu seiner Zeit das Land zerteilt ward, und sein Bruder hieß Joktan. 20 Joktan aber zeugte Almodad, Saleph, Hazarmaveth, Jarah, 21 Hadoram, Usal, Dikla, 22 Ebal, Abimael, Saba, 23 Ophir, Hevila, und Jobab. Diese alle sind Kinder Joktans. 24 Sem, Arphachsad, Salah, (1. Mose 11.10) (1. Chronik 1.17)
25 Eber, Peleg, Regu, 26 Serug, Nahor, Tharah, 27 Abram, das ist Abraham. 28 Die Kinder aber Abrahams sind: Isaak und Ismael. (1. Mose 16.16) (1. Mose 21.3)
29 Dies ist ihr Geschlecht: der erste Sohn Ismaels, Nebajoth, Kedar, Adbeel, Mibsam, (1. Mose 25.13-16)
30 Misma, Duma, Massa, Hadad, Thema, 31 Jetur, Naphis, Kedma. Das sind die Kinder Ismaels. 32 Die Kinder aber Keturas, des Kebsweibs Abraham: die gebar Simran, Joksan, Medan, Midian, Jesbak, Suah. Aber die Kinder Joksans sind: Saba und Dedan. (1. Mose 25.1-3)
33 Und die Kinder Midians sind: Epha, Epher, Hanoch, Abida, Eldaa. Diese alle sind Kinder der Ketura. 34 Abraham zeugte Isaak. Die Kinder aber Isaaks sind: Esau und Israel. (1. Mose 25.19)

Die Kinder Esaus und die edomitischen Könige

35 Die Kinder Esaus sind: Eliphas, Reguel, Jeus, Jaelam, Korah. (1. Mose 36.10)
36 Die Kinder Eliphas sind: Theman, Omar, Zephi, Gaetham, Kenas, Thimna, Amalek. 37 Die Kinder Reguels sind: Nahath, Serah, Samma und Missa. 38 Die Kinder Seirs sind: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, Dison, Ezer, Disan. (1. Mose 36.20) 39 Die Kinder Lotans sind: Hori, Homam; und Thimna war eine Schwester Lotans. 40 Die Kinder Sobals sind: Aljan, Manahath, Ebal, Sephi, Onam. Die Kinder Zibeons sind: Aja und Ana. 41 Die Kinder Anas: Dison. Die Kinder Disons sind: Hamran, Esban, Jethran, Cheran. 42 Die Kinder Ezers sind: Bilhan, Saawan, Jaakan. Die Kinder Disans sind: Uz und Aran. 43 Die sind die Könige die regiert haben im Lande Edom, ehe denn ein König regierte unter den Kindern Israel; Bela, der Sohn Beors; und seine Stadt hieß Dinhaba. (1. Mose 36.31)
44 Und da Bela starb, ward König an seiner Statt Jobab, der Sohn Serahs von Bozra. 45 Und da Jobab starb, ward König an seiner Statt Husam aus der Themaniter Lande. 46 Da Husam starb, ward König an seiner Statt Hadad, der Sohn Bedads der die Midianiter schlug in der Moabiter Feld; und seine Stadt hieß Awith. 47 Da Hadad starb, ward König an seiner Statt Samla von Masrek. 48 Da Samla starb, ward König an seiner Statt Saul von Rehoboth am Strom. 49 Da Saul starb, ward König an seiner Statt Baal-Hanan, der Sohn Achbors. 50 Da Baal-Hanan starb, ward König an seiner Statt Hadad, und seine Stadt hieß Pagi; und sein Weib hieß Mehetabeel, eine Tochter Matreds, die Mesahabs Tochter war. 51 Da aber Hadad starb, wurden Fürsten zu Edom: Fürst Thimna, Fürst Alwa, Fürst Jetheth,
52 Fürst Oholibama, Fürst Ela, Fürst Pinon, 53 Fürst Kenas, Fürst Theman, Fürst Mizbar, 54 Fürst Magdiel, Fürst Iram. Das sind die Fürsten zu Edom.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)