1DEr HERR ist König / des frewe sich das Erdreich / Vnd seien frölich die Jnsulen / so viel jr ist.(Psalm 93.1)2Wolcken vnd Tunckel ist vmb jn her / Gerechtigkeit vnd Gericht ist seines Stuels festung.(Psalm 89.15)3Fewr gehet fur jm her / Vnd zündet an vmb her seine Feinde.(Habakuk 3.3-6)4Seine Blitzen leuchten auff den Erdboden / Das Erdreich sihet vnd erschrickt.5Berge zuschmeltzen wie wachs fur dem HERRN / Fur dem Herrscher des gantzen Erdboden.6Die Himel verkündigen seine Gerechtigkeit / Vnd alle Völcker sehen seine Ehre.(Psalm 19.2)7SChemen müssen sich alle die den Bilden dienen / vnd sich der Götzen rhümen / Betet jn an alle Götter. Exo. 20.; Ebre. 1.(Hebräer 1.6)8ZJon hörets vnd ist fro / Vnd die Töchter Juda sind frölich / HERR vber deinem Regiment.(Philipper 4.4-5)9Denn du HERR bist der Höhest in allen Landen / Du bist seer erhöhet vber alle Götter.(Psalm 96.4)10DJe jr den HERRN liebet / hasset das arge / Der HERR bewaret die seelen seiner Heiligen / Von der Gottlosen hand wird er sie erretten.(Amos 1.5)(Amos 5.14)11DEm Gerechten mus das LiechtDas ist / Glück vnd heil. jmer wider auffgehen / Vnd freude den Fromen hertzen.(Psalm 112.4)12JR Gerechten frewet euch des HERRN / Vnd dancket jm vnd preiset seine Heiligkeit.
1Ein Psalm. Singet dem HERRN ein newes Lied / Denn er thut Wunder. ER sieget mit seiner Rechten / vnd mit seinem heiligen Arm.(Psalm 33.3)2Der HERR lesst sein Heil verkündigen / Fur den Völckern lesst er seine Gerechtigkeit offenbaren.3Er gedencket an seine Gnade vnd Warheit / dem hause Jsrael / Aller welt ende sehen das Heil vnsers Gottes.(Jesaja 52.10)4JAuchzet dem HERRN alle Welt / Singet / rhümet vnd lobet.5Lobet den HERRN mit Harffen / Mit Harffen vnd Psalmen.6Mit Drometen vnd Posaunen / Jauchzet fur dem HERRN dem Könige.(4. Mose 23.21)7Das Meer brause vnd was drinnen ist / Der Erdboden vnd die drauff wonen.(Psalm 96.11-13)8Die Wasserströme frolocken / Vnd alle Berge seien frölich.9Fur dem HERRN / denn er kompt das Erdreich zu richten / Er wird den Erdboden richten mit Gerechtigkeit / vnd die Völcker mit Recht.