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5. Mose - Kapitel 22

1 WEnn du deines Bruders ochsen oder schaf sihest irre gehen / So soltu dich nicht entziehen von jnen / sondern solt sie wider zu deinem Bruder füren. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist / vnd kennest jn nicht / So soltu sie in dein Haus nemen / das sie bey dir seien / bis sie dein Bruder süche / vnd denn jm wider gebest. 3 Also soltu thun mit seinem esel / mit seinem kleid / vnd mit allem verlornen / das dein Bruder verleuret vnd du es findest / du kanst dich nicht entziehen. Exo. 23. 4 WEnn du deines Bruders esel oder ochsen sihest fallen auff dem wege / So soltu dich nicht von jm entziehen / sondern solt jm auffhelffen. Matt. 12.; Luc. 14. 5 EJn Weib sol nicht Mans gerete tragen / vnd ein Man sol nicht Weiberkleider anthun / Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel. 6 WEnn du auff dem wege findest ein Vogelnest / auff einem bawm oder auff der erden / mit Jungen oder mit Eiern / vnd das die Mutter auff den Jungen oder auff den Eiern sitzt / So soltu nicht die mutter mit den jungen nemen / 7 Sondern solt die mutter fliegen lassen / vnd die jungen nemen / Auff das dirs wolgehe / vnd lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 WEnn du ein new Haus bawest / so mache ein Lehnen drumb auff deinem Dache / Auff das du nicht Blut auff dem haus ladest / wenn jemand er ab fiele. 9 DV solt deinen Weinberg nicht mit mancherley beseen / das du nicht zur Fülle heiligest solchen samen (den du geseet hast) neben dem einkomen des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du solt nicht ackern zu gleich mit einem ochsen vnd esel. 11 Du solt nicht anziehen ein Kleid von wollen vnd leinen zu gleich gemenget. (3. Mose 19.19) 12 Du solt dir Leplin machen an den vier fittigen deines mantels / damit du dich bedeckest. Leui. 19.; Num. 15. (4. Mose 15.38) 13 WEnn jemand ein Weib nimpt / vnd wird jr gram / wenn er sie beschlaffen hat / 14 vnd legt jr was schendlichs auff / vnd bringet ein böse geschrey vber sie aus / vnd spricht / Das weib hab ich genomen / vnd da ich mich zu jr thet / fand ich sie nicht Jungfraw. 15 So sollen der vater vnd mutter / der Dirnen / sie nemen / vnd fur die Eltesten der stad in dem Thor / erfur bringen der Dirnen jungfrawschafft. 16 Vnd der Dirnen vater sol zu den Eltesten sagen / Jch hab diesem Man meine Tochter zum weibe gegeben / Nu ist er jr gram worden / 17 vnd legt ein schendlich ding auff sie / vnd spricht / Jch habe deine Tochter nicht Jungfraw funden / Hie ist die jungfrawschafft meiner Tochter / Vnd sollen die Kleider fur den Eltesten der stad ausbreiten. 18 So sollen die Eltesten der stad den Man nemen / vnd züchtigen / 19 vnd vmb hundert sekel silbers büssen vnd dieselben der Dirnen vater geben / Darumb das er ein jungfraw in Jsrael berüchtiget hat / vnd sol sie zum Weibe haben / das er sie sein Leben lang nicht lassen müge. (5. Mose 22.29) 20 Jsts aber die warheit / das die Dirne nicht ist jungfraw funden / 21 So sol man sie er aus fur die thür jres vaters haus füren / vnd die Leute der stad sollen sie zu tod steinigen / Darumb / das sie eine torheit in Jsrael begangen hat / vnd in jres vaters hause gehuret hat / Vnd solt das böse von dir thun. Num. 5. (1. Mose 34.7) 22 WEnn jemand erfunden wird / der bey einem Weibe schlefft / die einen Eheman hat / So sollen sie beide sterben / der Man vnd das Weib / bey dem er geschlaffen hat / Vnd solt das böse von Jsrael thun. Leui. 20. (3. Mose 20.10) 23 WEnn eine Dirne jemand vertrawet ist / vnd ein Man krieget sie in der Stad / vnd schlefft bey jr. 24 So solt jr sie alle beide zu der Stadthor ausfüren / vnd solt sie beide steinigen / das sie sterben / Die Dirne darumb / das sie nicht geschrien hat / weil sie in der Stad war / Den Man darumb / das er seines Nehesten weib geschendet hat / Vnd solt das böse von dir thun. 25 WEnn aber jemand eine vertrawete Dirne auff dem felde krieget / vnd ergreifft sie vnd schlefft bey jr / So sol der Man alleine sterben / der bey jr geschlaffen hat / 26 vnd der Dirne soltu nichts thun / Denn sie hat keine sünde des tods werd gethan. Sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nehesten erhübe / vnd schlüge seine seele tod / So ist dis auch / 27 Denn er fand sie auff dem felde / vnd die vertrawete Dirne schrey / vnd war niemand der jr halff. 28 WEnn jemand an eine Jungfraw kompt / die nicht vertrawet ist / vnd ergreiffet sie vnd schlefft bey jr / vnd findet sich also / 29 So sol der sie beschlaffen hat jrem Vater fünffzig sekel silbers geben / vnd sol sie zum Weibe haben / Darumb / das er sie geschwecht hat / Er kan sie nicht lassen sein leben lang. (2. Mose 22.15)

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5. Mose - Kapitel 24

1 WEnn jemand ein Weib nimpt vnd ehelicht sie / vnd sie nicht gnade findet fur seinen augen / vmb etwa einer vnlust willen / So sol er ein Scheidebrieff schreiben / vnd jr in die hand geben / vnd aus seinem hause lassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie denn aus seinem hause gangen ist / vnd hin gehet / vnd wird eins andern weib / 3 Vnd der selbe ander Man jr auch gram wird / vnd einen Scheide brieff schreibt / vnd jr in die hand gibt / vnd sie aus seinem hause lesst / Oder so derselb ander Man stirbt / der sie jm zum weibe genomen hatte / 4 So kan sie jr erster Man / der sie auslies / nicht widerumb nemen / das sie sein weib sey / nach dem sie ist vnrein / denn solchs ist ein Grewel fur dem HERRN / Auff das du das Land nicht zu sünden machest / das dir der HERR dein Gott zum Erbe gegeben hat. Mat. 5.; Mat. 19. 5 WEnn jemand newlich ein Weib genomen hat / der sol nicht in die Heerfart ziehen / vnd man sol jm nichts aufflegen. Er sol frey in seinem hause sein ein jarlang / Das er frölich sey mit seinem Weibe das er genomen hat. Deut. 20. (5. Mose 20.7) 6 DV solt nicht zu Pfande nemen den vntersten vnd öbersten Mulstein / Denn er hat dir die Seele zu pfand gesetzt. 7 WEnn jemand funden wird / der aus seinen Brüdern eine Seele stilet aus den kindern Jsrael / vnd versetzt oder verkeufft sie / Solcher dieb sol sterben / das du das böse von dir thust. Exod. 21.; 1. Tim. 1. (2. Mose 21.16) 8 HVte dich fur der plage des Aussatzs / das du mit vleis haltest vnd thust / alles das dich die Priester / die Leuiten leren / Vnd wie sie euch gebieten / das solt jr halten / vnd darnach thun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Bedenckt / was der HERR dein Gott thet mit MirJam auff dem wege / da jr aus Egypten zoget. Leu. 13.; Leu. 14.; Num. 12. (4. Mose 12.10) 10 WEnn du deinem Nehesten jrgend eine schuld borgest / so soltu nicht in sein haus gehen / vnd jm ein Pfand nemen / 11 Sondern du solt haussen stehen / vnd er dem du borgest / sol sein pfand zu dir er aus bringen. 12 Jst er aber ein Dürfftiger / so soltu dich nicht schlaffen legen vber seinem pfand / 13 Sondern solt jm sein pfand widergeben / wenn die Sonne vntergehet / das er in seinem Kleide schlaffe / vnd segene dich / Das wird dir fur dem HERRN deinem Gott eine gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 DV solt dem Dürfftigen vnd Armen seinen Lohn nicht vorhalten / er sey von deinen Brüdern oder Frembdlingen / der in deinem Land vnd in deinem Thor ist. (3. Mose 19.13) 15 Sondern solt jm seinen Lohn des tages geben / das die Sonne nicht drüber vntergehe / Denn er ist dürfftig / vnd erhelt seine Seele damit / Auff das er nicht wider dich den HERRN anruffe / vnd sey dir sünde. Leu. 19. 16 DJE Veter sollen nicht fur die Kinder / noch die Kinder fur die Veter sterben / Sondern ein jglicher sol fur seine sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du solt das Recht des Frembdlingen vnd des Waisen nicht beugen / Vnd solt der Widwe nicht das Kleid zum pfand nemen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du solt gedencken / das du Knecht in Egypten gewesen bist / vnd der HERR dein Gott dich von dannen erlöset hat / Darumb gebiete ich dir / das du solchs thust. Ezech. 18. (5. Mose 16.12) 19 WEnn du auff deinem Acker geerndtet hast / vnd einer Garben vergessen hast auff dem acker / So soltu nicht vmbkeren dieselben zu holen / Sondern sie sol des Frembdlingen / des Waisen / vnd der Widwen sein / Auff das dich der HERR dein Gott segene / in allen wercken deiner hende. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Olebaum hast geschüttelt / so soltu nicht nachschütteln / Es sol des Frembdlingen / des Waisen / vnd der Widwen sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast / so soltu nicht nachlesen / Es sol des Fremblingen / des Waisen vnd der Widwen sein. 22 Vnd solt gedencken / das du Knecht in Egyptenland gewesen bist / Darumb gebiete ich dir / das du solchs thust. Leu. 19.; Leu. 23.