zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 17

1 DV solt dem HERRN deinem Gott kein ochsen oder schaf opffern / das einen feil oder jrgend etwas böses an jm hat / Denn es ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel. Deut. 15.; Leui. 22. (3. Mose 22.20) 2 WEnn vnter dir in der Thor einem / die der HERR dein Gott geben wird / funden wird ein Man oder Weib / der da vbels thut fur den augen des HERRN deines Gottes / das er seinen Bund vbergehet / (5. Mose 13.7) 3 Vnd hin gehet vnd dienet andern Göttern / vnd betet sie an / es sey Sonn oder Mond / oder jrgend ein Heer des Himels / das ich nicht geboten habe / (5. Mose 4.19) 4 vnd wird dir angesagt vnd hörest es / So soltu wol darnach fragen. Vnd wenn du findest das gewis war ist / das solcher Grewel in Jsrael geschehen ist / 5 So soltu den selben Man / oder dasselb Weib ausfüren / die solchs vbel gethan haben / zu deinem Thor / vnd solt sie zu tod steinigen. 6 Auff zwey oder dreien Zeugen mund sol sterben / wer des tods werd ist / Aber auff eines Zeugen mund sol er nicht sterben. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die hand der Zeugen sol die erste sein jn zu tödten / vnd darnach die hand alles volcks / Das du den Bösen von dir thuest. Deut. 19.; Num. 35.; Deut. 21. 8 WEnn eine Sach fur Gericht dir zu schwer sein wird / zwisschen blut vnd blut / zwisschen handel vnd handel / zwisschen schaden vnd schaden / vnd was zenckische sachen sind in deinen Thoren / So soltu dich auffmachen vnd hin auff gehen zu der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / 9 Vnd zu den Priestern / den Leuiten / vnd zu dem Richter / der zur zeit sein wird / komen vnd fragen / Die sollen dir das Vrteil sprechen. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Vnd du solt thun nach dem / das sie dir sagen / an der Stet / die der HERR erwelet hat / vnd solts halten / das du thust nach allem das sie dich leren werden. 11 Nach dem Gesetz das sie dich leren / vnd nach dem Recht das sie dir sagen / soltu dich halten / das du von demselben nicht abweichest / weder zur rechten noch zur lincken. (5. Mose 17.20) 12 Vnd wo jemand vermessen handlen würde / das er dem Priester nicht gehorchet / der daselbs in des HERRN deines Gottes ampt stehet / oder dem Richter / Der sol sterben / vnd solt den Bösen aus Jsrael thun / 13 Das alles Volck höre vnd fürchte sich / vnd nicht mehr vermessen sey. 14 Wenn du ins land kompst / das dir der HERR dein Gott geben wird / vnd nimest es ein / vnd wonest drinnen / vnd wirst sagen / Jch wil einen König vber mich setzen / wie alle Völcker vmb mich her haben / (1. Samuel 8.5-6) 15 So soltu den zum Könige vber dich setzen / den der HERR dein Gott erwelen wird. Du solt aber aus deinen Brüdern einen zum König vber dich setzen / Du kanst nicht jrgend einen Frembden / der nicht dein Bruder ist / vber dich setzen. 16 Allein / das er nicht viel Rösser halte / vnd füre das Volck nicht wider in Egypten / vmb der rösser menge willen / weil der HERR euch gesagt hat / das jr fort nicht wider durch diesen weg komen solt. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Er sol auch nicht viel Weiber nemen das sein hertz nicht abgewand werde / Vnd sol auch nicht viel silber vnd gold samlen. 1. Reg. 8. (1. Könige 11.4) 18 VND wenn er nu sitzen wird auff dem stuel seines Königreichs / Sol er dis ander Gesetz von den Priestern / den Leuiten nemen / vnd auff ein Buch schreiben lassen. 19 Das sol bey jm sein / vnd sol drinnen lesen sein leben lang / Auff das er lerne fürchten den HERRN seinen Gott / das er halte alle wort dieses Gesetzes vnd diese Rechte / das er darnach thu. 20 Er sol sein hertz nicht erheben vber seine Brüder / vnd sol nicht weichen von dem Gebot / weder zur rechten noch zur lincken / Auff das er seine tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine kinder in Jsrael. (5. Mose 5.29)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)