1DV solt dem HERRN deinem Gott kein ochsen oder schaf opffern / das einen feil oder jrgend etwas böses an jm hat / Denn es ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel. Deut. 15.; Leui. 22.(3. Mose 22.20)2WEnn vnter dir in der Thor einem / die der HERR dein Gott geben wird / funden wird ein Man oder Weib / der da vbels thut fur den augen des HERRN deines Gottes / das er seinen Bund vbergehet /(5. Mose 13.7)3Vnd hin gehet vnd dienet andern Göttern / vnd betet sie an / es sey Sonn oder Mond / oder jrgend ein Heer des Himels / das ich nicht geboten habe /(5. Mose 4.19)4vnd wird dir angesagt vnd hörest es / So soltu wol darnach fragen. Vnd wenn du findest das gewis war ist / das solcher Grewel in Jsrael geschehen ist /5So soltu den selben Man / oder dasselb Weib ausfüren / die solchs vbel gethan haben / zu deinem Thor / vnd solt sie zu tod steinigen.6Auff zwey oder dreien Zeugen mund sol sterben / wer des tods werd ist / Aber auff eines Zeugen mund sol er nicht sterben.(4. Mose 35.30)(Hebräer 10.28)7Die hand der Zeugen sol die erste sein jn zu tödten / vnd darnach die hand alles volcks / Das du den Bösen von dir thuest. Deut. 19.; Num. 35.; Deut. 21.8WEnn eine Sach fur Gericht dir zu schwer sein wird / zwisschen blut vnd blut / zwisschen handel vnd handel / zwisschen schaden vnd schaden / vnd was zenckische sachen sind in deinen Thoren / So soltu dich auffmachen vnd hin auff gehen zu der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird /9Vnd zu den Priestern / den Leuiten / vnd zu dem Richter / der zur zeit sein wird / komen vnd fragen / Die sollen dir das Vrteil sprechen.(2. Chronik 19.8)(2. Chronik 19.11)10Vnd du solt thun nach dem / das sie dir sagen / an der Stet / die der HERR erwelet hat / vnd solts halten / das du thust nach allem das sie dich leren werden.11Nach dem Gesetz das sie dich leren / vnd nach dem Recht das sie dir sagen / soltu dich halten / das du von demselben nicht abweichest / weder zur rechten noch zur lincken.(5. Mose 17.20)12Vnd wo jemand vermessen handlen würde / das er dem Priester nicht gehorchet / der daselbs in des HERRN deines Gottes ampt stehet / oder dem Richter / Der sol sterben / vnd solt den Bösen aus Jsrael thun /13Das alles Volck höre vnd fürchte sich / vnd nicht mehr vermessen sey.14Wenn du ins land kompst / das dir der HERR dein Gott geben wird / vnd nimest es ein / vnd wonest drinnen / vnd wirst sagen / Jch wil einen König vber mich setzen / wie alle Völcker vmb mich her haben /(1. Samuel 8.5-6)15So soltu den zum Könige vber dich setzen / den der HERR dein Gott erwelen wird. Du solt aber aus deinen Brüdern einen zum König vber dich setzen / Du kanst nicht jrgend einen Frembden / der nicht dein Bruder ist / vber dich setzen.16Allein / das er nicht viel Rösser halte / vnd füre das Volck nicht wider in Egypten / vmb der rösser menge willen / weil der HERR euch gesagt hat / das jr fort nicht wider durch diesen weg komen solt.(1. Könige 10.25)(1. Könige 10.28)17Er sol auch nicht viel Weiber nemen das sein hertz nicht abgewand werde / Vnd sol auch nicht viel silber vnd gold samlen. 1. Reg. 8.(1. Könige 11.4)18VND wenn er nu sitzen wird auff dem stuel seines Königreichs / Sol er dis ander Gesetz von den Priestern / den Leuiten nemen / vnd auff ein Buch schreiben lassen.19Das sol bey jm sein / vnd sol drinnen lesen sein leben lang / Auff das er lerne fürchten den HERRN seinen Gott / das er halte alle wort dieses Gesetzes vnd diese Rechte / das er darnach thu.20Er sol sein hertz nicht erheben vber seine Brüder / vnd sol nicht weichen von dem Gebot / weder zur rechten noch zur lincken / Auff das er seine tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine kinder in Jsrael.(5. Mose 5.29)
1WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest /2Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen.(5. Mose 4.41-43)3Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat.4Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt /5Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe /6Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat.7Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst.8VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben9(So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien /10Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich.11WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine /12So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe.13Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe.14DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen.(5. Mose 27.17)15ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13.(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung.17So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden.(5. Mose 17.9)18Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben /19So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust.20Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir.21Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9.(2. Mose 21.23-25)